Kenntnisnahme - FB 61/0736/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1.          Aktuelle Beschlusslage

Am 18.08.2022 beschloss der Planungsausschuss, die Verwaltung mit der Durchführung eines einstufigen Planungswettbewerbs für die vierte Feuer- und Rettungswache am Standort Robert-Schuman-Straße/Siegelallee zu beauftragen.

 

 

  1.          Sachstand zum Verfahren

Aufgrund der zu erwartenden Höhe der Bau- und Honorarkosten, die die Planung des Gesamtprojektes auslösen wird, ist die Durchführung eines Verfahrens nach Vergabeverordnung (VgV) notwendig. Für die Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens, des darin integrierten Planungswettbewerbs, sowie der anschließenden Auftragsverhandlungen hat die Stadt Aachen mit dem Büro ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH einen externen Partner gefunden.

Das Verfahren wird auf Seiten der Stadtverwaltung vergaberechtlich vom Fachbereich für Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement (FB 60) und organisatorisch sowie inhaltlich von Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB 61) unter Beteiligung des Gebäudemanagements (E 26) durchgeführt. Mit weiteren beteiligten Fachbereichen und Abteilungen erfolgen enge Abstimmungen.

 

Aktuell befinden sich die oben genannten am Verfahren beteiligten Akteure in der Ausarbeitung der organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für den in der Folge durchzuführenden Planungswettbewerb. 

 

 

  1.          Organisatorische Leitplanken des Planungswettbewerbs

In Abstimmung mit dem Büro ISR schlägt die Verwaltung vor, einen nichtoffenen Realisierungswettbewerb nach § 3 der Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW) als einphasigen anonymen Wettbewerb durchzuführen. Die Teilnahme am Planungswettbewerb soll auf voraussichtlich maximal zehn geeignete Planungsteams begrenzt werden, von denen ggf. drei im Vorfeld durch die Ausloberin gesetzt werden. Die weiteren Planer*innen sollen über einen Teilnahmewettbewerb gefunden werden. Bei den teilnehmenden Teams soll es sich um Kooperationen bzw. Arbeitsgemeinschaften aus den Fachrichtungen Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Architektur handeln. Dabei soll die Federführung bei den Planer*innen aus dem Bereich Hochbau liegen. Begleitet wird der Wettbewerb von einem Preisgericht. Dieses besteht aus Vertreter*innen der Politik, der Verwaltung sowie externen Expert*innen aller im Wettbewerb zu bearbeitenden Fachdisziplinen.

 

Der genaue Umfang der Beauftragung wird derzeit konkretisiert; voraussichtlich werden die hochbaulichen Leistungsphasen 1-9 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), sowie eine Überarbeitung der Planung nach städtebaulichen und freiraumplanerischen Kriterien beauftragt.

 

 

  1.          Inhaltliches Grobgerüst des Planungswettbewerbs

Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens ist die Findung eines hochbaulichen, städtebaulichen und freiraumplanerischen Konzepts. Es soll eine übergeordnete städtebauliche und freiraumplanerische Idee für die gesamte Plangebietsfläche aufgezeigt sowie eine Vertiefung für den hochbaulichen Realisierungsteil (Feuerwache) entwickelt werden.

 

Nutzungen

Ziel der Planung ist neben der Implementierung der neuen Nutzung der Erhalt bzw. die Weiterentwicklung der aktuell auf dem Grundstück ansässigen Nutzungen. Die Komplexität liegt in der Erarbeitung einer Lösung, die ein ausgewogenes

Verhältnis zwischen der zukünftigen Hauptnutzung Feuer- und Rettungswache und den weiteren Nutzungen Sportplatz mit Umkleidehaus und WCs sowie Bolzplatz (ggf. mit weiteren Freizeitangeboten) herstellt.

Städtebauliche Ziele

Es ist ein zusammenhängendes Ensemble zu schaffen, das die verschiedensten Nutzungen parallel zueinander ermöglicht. Hierbei ist eine angemessene Adresse für die Feuerwache zu entwickeln. Gleichzeitig soll sich der Neubau behutsam in den bestehenden städtebaulichen und vegetativen Kontext einfügen.

Die Gebäudevolumen der Feuerwache sind zur Schaffung von raumbildenden Kanten zu positionieren und differenzieren. Mit Blick auf das Gesamtgrundstück ist eine Entrée-Situation herauszuarbeiten, die eine klar definierte Adresse für die Besucher*innen und Nutzer*innen der Sport- und Freizeitanlagen bildet. Außerdem wird angestrebt, die öffentliche Durchwegung des Grundstücks zu stärken und somit einen Mehrwert für die Stadtbevölkerung zu schaffen, ohne dadurch jedoch die Funktionsweise der Feuer- und Rettungswache zu beeinträchtigen.

 

Hochbauliche Ziele

Es ist eine Feuer- und Rettungswache mit ca. 6.000 m² BGF zu planen. Der Neubau muss gestalterisch und funktional gleichermaßen überzeugen. Die Bedarfe der Berufsfeuerwehr müssen zukunftsfähig und uneingeschränkt gesichert werden und das Gebäude muss den vor Ort Tätigen gesunde Arbeitsverhältnisse bereitstellen. In diesem Zusammenhang spielen sicherheitstechnische Aspekte und Arbeitsschutz eine übergeordnete Rolle.

Des Weiteren soll es durch seine Architektur eine Repräsentation und Identifikation der Leitziele der Stadt Aachen ablesbar machen. Die Entwürfe sollen selbstverständlich auf den Grundsätzen des nachhaltigen Bauens basieren und einen zukunftsweisenden Beitrag zur Baukultur leisten. Die Themen Zirkularität und Ressourcenschutz spielen in diesem Zusammenhang eine Hauptrolle. Genauere Ziele und Anforderungen (wie z.B. angestrebte Zertifizierungssysteme) werden derzeit vom E 26 konkretisiert.

 

Umweltbelange

So wie für das Gebäudekonzept soll dem Thema der ökologischen Nachhaltigkeit für die Planung der Freiräume ein besonders hoher Stellenwert zukommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit vorhandenen Freiflächen ist anzustreben, indem der Anteil an Bodenversiegelungen möglichst minimiert (maximal 60%) wird. Die Schaffung teilversiegelter Flächen und die Verwendung von Belägen mit geringer Wärmeleitfähigkeit sind zu gewährleisten. Dachbegrünungen sind für alle Flachdächer mind. extensiv einzuplanen und nach Möglichkeit mit einer PV-Nutzung zu kombinieren. Außerdem sollen Fassaden in Teilen begrünt sein und Oberflächen möglichst heller Materialien (hohe Albedo) aufweisen.

 

Umgang mit dem Baumbestand

Die Bestandsbäume sind zu erhalten und der Schutzbereich um die Baumkrone ist zu beachten. Für Bäume an den Zufahrtswegen sind Ausnahmegenehmigungen nach frühzeitiger Abstimmung möglich. Ersatzpflanzungen sind im Plangebiet einzuplanen. Ein Baumbilanzplan wird Bestandteil der Abgabeleistungen des Planungswettbewerbs.

 

Regionaler Grünzug

Um die Durchströmbarkeit des Gebiets weiterhin zu ermöglichen, sollten potentielle Baukörper im Plangebiet zur Vorsorge möglichst nicht als Riegelbebauung (Ost-West Längsseite), sondern in Richtung der Kaltluftfließrichtung (Längsseite Süd-Nord) geplant sowie die Versiegelung auf ein Minimum (max. 60 %) beschränkt werden. Die Bezirksregierung Köln wird im Laufe des Verfahrens regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.

 

Lärmschutz

Auf Grund der sensiblen Wohnnutzung im Umfeld sind abschirmende Baukörperanordnungen zu empfehlen.

 

Wasser

Die Entwässerung ist frühzeitig zu prüfen, so sind z.B. Hochwasserrückhaltungen zu planen. Schwammstadtelemente sind im Projekt zu integrieren (z.B. Regenwassernutzung zu Bewässerung der Dach- und Fassadenbegrünung). 

 

Die Klima-Checkliste der Stadt Aachen inkl. eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts ist anzuwenden.

Diese und weitere Vorgaben zur Neuordnung des Plangebiets und der Erarbeitung der hochbaulichen Entwürfe im Rahmen des Planungswettbewerbs werden in den kommenden Wochen konkretisiert, um sie in die Auslobung einzuarbeiten.

Die hier in sehr komprimierter Form geschilderten Zielsetzungen der verschiedenen, im Prozess berücksichtigten Nutzer*innengruppen und Fachdisziplinen werden in diesem Zuge in ausführlicher Weise präzisiert.

Im Rahmen der Bewertung der Wettbewerbsentwürfe werden diese durch eine Fachjury gegeneinander abgewogen und ggf. Priorisierungen von übergeordneten Zielen getroffen.

 

 

  1.          Information der Öffentlichkeit

Es ist vorgesehen, die Öffentlichkeit vor Beginn des Planungswettbewerbs transparent über die Ziele und Inhalte des Verfahrens zu informieren. Grundlage hierfür soll ein Zwischenstand der Wettbewerbsauslobung sein, welcher interessierten Bürger*innen im Rahmen einer Präsenz-Veranstaltung im Plangebiet (oder in direkter Umgebung) in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr (FB 37, Stadt Aachen) vorgestellt wird.

Die Veranstaltung wird voraussichtlich im September 2023 stattfinden, so dass mögliche Anmerkungen seitens der Bürgerschaft zur Finalisierung der Auslobung berücksichtigt werden können.

 

  1.          Zeitplanung und Ausblick auf das Verfahren

Ziel ist die Durchführung des Planungswettbewerbs im ersten und zweiten Quartal 2024. Die Rahmenbedingungen hierfür sollen bereits Ende 2023 final geklärt sein.

 

Die fertige Auslobung mit den organisatorischen und inhaltlichen Rahmenbedingungen, sowie der ausführlichen Aufgabenstellung wird den politischen Gremien im vierten Quartal 2023 zum Beschluss vorgelegt werden. Nach Abschluss des Wettbewerbs wird das Ergebnis den politischen Gremien vorgestellt, bevor die Verhandlungen für die Vergabe der Folgeaufträge beginnen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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