Kenntnisnahme - FB 20/0192/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag „Geschlechtergerechte Finanzplanung“ (Nr. 359/18) der Fraktion DIE Zukunft vom 09.06.2023 gilt damit als behandelt.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem im Betreff genannten Ratsantrag soll das Prinzip der „geschlechtergerechten Finanzplanung“ umgesetzt werden und auf Basis einer Analyse des Haushaltsplans 2023 im Haushalt der Stadt Aachen 2024 Berücksichtigung finden.

 

Die mit dem Ratsantrag und dem „Gender Budgeting“ verbundenen Ziele - vornehmlich: Geschlechterungerechtigkeiten zu vermeiden und öffentliche Gelder so zu verteilen, dass die Gleichstellung der Geschlechter gefördert wird - werden von der Verwaltung zweifellos unterstützt. Doch bereits bei der geschlechterspezifischen Analyse des Haushalts zur Ermittlung ggf. bestehender Ungleichheiten kann festgestellt werden, dass eine solche Differenzierung der Finanzmittel nach Geschlechtern, ebenso wie z.B. nach Alter, nur in Ausnahmefällen vorliegt. So können die finanziellen Budgets in Bereichen wie Kinderbetreuung oder Bildung in der heutigen Zeit kaum mehr nur einem Geschlecht zugeordnet werden, da damit ein veraltetes Rollenbild verbunden wäre. Spezifische Anträge bzw. Anliegen zur Förderung von Programmen, die insbesondere Frauen zu Gute kommen sollen, sind mit entsprechenden Bezeichnungen im Haushalt klar hinterlegt, z.B. Zuschussleistungen für Frauenhäuser. Des Weiteren werden auch Projekte, die zur Förderung von Frauen in bestimmten Lebenslagen gedacht sind, beispielsweise mit Stiftungsmitteln finanziert (z.B. Projekt „LIANE“).

 

Eine Abbildung im Haushalt, wie beantragt, wird als schwierig empfunden und eine Vernetzung der Thematik mit dem Haushalt erscheint als nicht adäquat. So finden sich auch bei anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen - selbst da, wo ein entsprechender Beschluss getroffen worden ist - keine diesbezüglich im Haushaltsplan abgebildeteten Kennzahlen, was nahe legt, dass sich die Kommunen mit einer solchen Darstellung schwer tun.

 

Unabhängig von den dargestellten Überlegungen würde mit der Umsetzung des Antrags auch eine Überforderung des Personals bei der aktuellen Haushaltsplanung einhergehen, bei der sämtliche vorhandenen Kapazitäten bereits dafür benötigt werden, einen genehmigungsfähigen Haushalt aufzustellen. Die Ressourcen, den Haushalt mit entsprechenden Kennzahlen zu erweitern, stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung. Kriterien wie Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsansätze sollten darüber hinaus aus Sicht der Verwaltung, aus den vorgenannten Gründen, perspektivisch mit einer höheren Priorität gewichtet werden.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2023

Fortgeschriebener Ansatz 2023

Ansatz 2024 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2024 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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