Kenntnisnahme - FB 45/0449/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ist nach § 78e SGB VIII als öffentlicher Träger der Jugendhilfe für den Abschluss von Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für stationäre Jugendhilfeangebote auf dem Gebiet der Stadt Aachen zuständig. In dieser Zuständigkeit wurden aktuell mit 18 anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe Leistungs- und Entgeltvereinbarungen für stationäre Jugendhilfeangebote gemäß

 

  • § 19 SGB VIII Mutter-Kind Angebote
  • §§ 27ff Hilfen zur Erziehung (HzE)
  • § 35 a SGB VIII Eingliederungshilfe (EGH) und
  • § 41 SGB VII Hilfe für junge Volljährige

 

abgeschlossen. In Anlage 1 ist hierzu eine Übersicht beigefügt.

 

Die oben genannten Träger halten insgesamt 756 stationäre Wohnplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene vor, die im Rahmen einer Betriebserlaubnis über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) genehmigt sind. Hiervon sind 78 Plätze in Mutter/Vater-Kind Angeboten gem. § 19 SGB VIII.

Alle Wohnplätze können sowohl von FB 45 als auch von regionalen und auch überregionalen Jugendämtern belegt werden.

 

Die Unterbringungsmöglichkeiten sind für verschiedene Altersgruppen, in verschiedenen Konzepten, Formen und fachlichen Spezialisierungen differenziert. In allen Systemen findet zudem, wenn möglich, immer eine Begleitung und Beratung des Herkunftssystems statt. Es bestehen derzeit Plätze für folgende Bereiche:

 

  • Regelangebote: 324 Plätze
  • Intensivangebote: 175 Plätze
  • sonstige Leistungsangebote / Einrichtungsformen: 204 Plätze
  • Angebot mit niedrigerem Betreuungsaufwand: 45 Plätze
  • sonstige Angebote: 7 Plätze
  • Individualform: 1 Platz

 

Die Themen und Schwierigkeiten der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den klassischen Wohngruppen sind vielfältig. Beispielhaft sind familiäre Konflikte, soziale Ängste, Kontaktstörungen, Schwierigkeiten im sozialen Miteinander, Pubertätskrisen, Schulängste, schulvermeidendes Verhalten und/oder Verwahrlosungstendenzen zu nennen.

 

Neben den klassischen Heimplätzen bestehen auch Wohngruppenformen für junge Menschen mit sozial und emotional gestörten Persönlichkeitsentwicklungen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden und einen erhöhten pädagogischen Betreuungsbedarf haben beziehungsweise eine fachübergreifende Behandlung und Begleitung benötigen.

Schwerpunkte sind hier unter anderem: Junge Menschen die unter Essstörung, Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen, Ängsten, selbstverletzendem Verhalten, dissoziativen- sowie Traumafolgestörungen leiden.

Ebenso gibt es Wohnangebote zur Verselbständigung, Wohngruppen für LGBT[1] oder für junge Menschen mit Autismusspektrumsstörung.

 

Neben den Trägern, die Plätze für geplante und auf längere Dauer angelegte stationäre Unterbringungen anbieten, greift die Stadt Aachen auf mehrere Träger zurück, die Unterbringungsmöglichkeiten für Akutsituation und Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII bieten. Diese sind gestaffelt vom Säuglingsalter bis hin zur Volljährigkeit.

 

Zum einen stellt die Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand familiäre Bereitschaftsbetreuungsfamilien zur Verfügung, die hauptsächlich die Altersgruppe der null bis sechsjährigen bedient und für eine begrenzte Dauer von maximal drei Monaten aufnimmt.

Das Zentrum für Soziale Arbeit Burtscheid bietet die Möglichkeit für eine Klärungszeit von drei Monaten Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren zu betreuen. In dieser Gruppe stehen 7 Plätze zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren können beim Träger 1-2 GO! untergebracht werden. Das Konzept bietet mit sieben Plätzen eine fachlich qualifizierte Betreuung in akuten Krisen und stellt den Schutz bei aktuellen Gefährdungssituationen sicher.

 

Zudem ist die Versorgung junger unbegleiteter geflüchteter Menschen zu gewährleisten. Das Zentrum für Soziale Arbeit Burtscheid hält eine § 42a SGB VIII-Wohngruppe mit insgesamt 20 Plätzen vor. Hier werden die männlichen UMAs aufgenommen. Die Perspektivklärung für weibliche UMA übernimmt eine Gruppe des Trägers WABE mit neun Plätzen.

Von Beginn 2023 bis zum 31.10.2023 mussten im Rahmen des § 42a SGB VIII 359 junge UMA versorgt werden.

 

Am 31.10.2023 waren 768 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Rahmen einer stationären Jugendhilfemaßnahme durch die Sozialraumteams der Stadt Aachen untergebracht.

  • 542 junge Menschen sind in der Obhut stationärer Träger.
  • Hiervon werden 334 junge Menschen (62 %) in Einrichtungen der in Aachen ansässigen Träger betreut, weitere 208 junge Menschen (38 %) befinden sich in Einrichtungen außerhalb von Aachen.

 

In der fachlichen Bewertung sollten immer die Bedürfnisse des jungen Menschen und deren Familie die Unterbringungsform bestimmen. Die bedarfsorientierte und herkunftsnahe Unterbringung ist jedoch kaum noch umzusetzen, da der aktuelle Mangel an stationären Jugendhilfeplätzen Unterbringungen in Aachen und Umgebung dies kaum möglich machen.  

 

 

  1. Aktuelle Situation

Die Entwicklungen in der stationären Jugendhilfe sind vielschichtig und aktuell besorgniserregend.

Aus fachlichen Diskussionen und nicht zuletzt aus der Presse ist die prekäre Situation in der Jugendhilfe allgemein bekannt. Es fehlen an vielen Stellen pädagogische Fachkräfte, so auch in der stationären Jugendhilfe. Die Betreuung von herausfordernden jungen Menschen, die Arbeitsbedingungen im Rahmen des Schichtdienstes und die emotionalen Belastungen erschweren die Personalakquise.

 

Der Fachkräftemangel hat bereits gravierende Auswirkungen auf die bestehenden Systeme bei den freien Trägern. Regelmäßig sind bestehende Wohngruppen zu kurz- und mittelfristigen, aber auch zu endgültigen Schließungen auf Grund fehlenden Personals gezwungen. Die jungen Menschen müssen in den Situationen auf andere Wohngruppen verteilt werden, was zu Überbelegungen und zu einer Mehrbelastung der Mitarbeitenden, aber vor allem zur on top Belastung der jungen Menschen führt.

 

Neben dem Fachkräftemangel sind weitere Herausforderungen zu beobachten, die einen Ausbau stationärer Jugendhilfeangebote hemmen und im Ergebnis in gravierender Weise zu einem Mangel an Kapazitäten führen.

 

Zum einen besteht die Schwierigkeit geeignete Immobilien zu erschließen, die die hohen Standards des LVR erfüllen und in einer Betriebserlaubnis münden.

Neben dem angespannten Immobilienmarkt in der Stadt Aachen, der schon in sich ein Problem für die Erweiterung der stationären Jugendhilfe darstellt, ist der LVR bisher nicht bereit, auch nur geringfügige Standardabsenkungen bei den Unterbringungen (zum Beispiel in Bezug auf die räumlichen Gegebenheiten) zuzulassen.

 

Zum anderen ist eine deutlich steigende Betreuungsintensität in einzelnen Fällen zu beobachten, was in der Konsequenz zu einem höheren Personalaufwand führt und im Ausgang an anderen Stellen wiederum nicht zur Verfügung steht.

 

Dies führt dazu, dass

  • für Kinder und Jugendliche, die aus kindeswohlgefährdenden Situationen herausgenommen und untergebracht werden müssen, keine Plätze für Sofortunterbringungen vorhanden sind.
  • Kinder und Jugendliche mit multiplen Störungen des Sozialverhaltens, Gewalttätigkeit usw. („Systemsprenger“) entweder nicht oder nur noch zu sehr hohen Kosten untergebracht werden können.
  • auch für minder komplexe Fälle immer seltener Plätze gefunden werden. Für dauerhaft unterzubringende Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene muss teils bundesweit nach geeigneten Heimen oder Projektstellen gesucht werden, oft mit bis zu hundert Anfragen pro Fall bei den verschiedensten Trägern.

 

Einhergehend hiermit sind die Unterbringungskosten im Einzelfall kaum noch steuerbar. Das mangelnde Angebot und die dazu unverhältnismäßig große Nachfrage, verbunden mit einem extrem hohen Handlungsdruck für die Mitarbeitenden der Sozialraumteams, schränken eine bedarfsorientierte als auch wirtschaftliche Sichtweise stark ein.

 

Der akute Platzmangel hat eine schleichende Einführung von „Ausweichsystemen“ im FB 45 der Stadt Aachen zur Folge. Jugendliche müssen durch den FB 45 immer häufiger in angemieteten Hotelzimmern untergebracht und im nötigsten Umfang ambulant begleitet werden.

 

Fehlende Plätze für Sofortunterbringungen, z. B. nach Inobhutnahmen, haben in mehreren Fällen bereits dazu geführt, dass Kinder stundenlang im Jugendamt auf dem Flur sitzen und warten mussten, bis für sie eine Einrichtung/eine Bereitschaftspflegefamilie gefunden wurde.

Regelmäßig und zunehmend besteht die Sorge und eine damit einhergehend psychische Belastung der Fachkräfte, keine akute Unterbringungsmöglichkeit zu finden. In Jugendämtern der Städteregion Aachen ist es bereits dazu gekommen, dass Kinder und Jugendliche über Nacht im Büro bzw. im privaten Umfeld zu Hause betreut werden mussten, da keine akute Unterbringungsmöglichkeit gefunden werden konnte. Diese Entwicklung ist äußerst besorgniserregend.

 

Die weiterwachsende Gruppe der Flüchtlings-/Zuwanderungsfamilien sorgt ebenfalls für eine intensive Inanspruchnahme der Sozialraumteams, da viele der Familien einen hohen Hilfebedarf haben. Auch hier führt der Mangel an Unterbringungsplätzen in Verbindung mit teilweise sehr unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen dazu, dass die hiesigen Standards bezüglich Kindesschutz nur erschwert sicher gestellt werden können.

 

Ein weiteres drängendes Problem ist die schwerfällige bis mangelhafte Übergabemöglichkeit von Fällen geistig und/oder körperbehinderter junger Menschen an den für die stationäre Eingliederungshilfe nach SGB XII zuständigen LVR. Eine erforderliche Unterbringung im Rahmen einer Krisenintervention für die extrem betreuungsintensiven jungen Menschen mit Beeinträchtigungen muss von den Fachkräften der Jugendämter geleistet werden, da die Jugendhilfe auch in diesen Fällen immer nachrangig zuständig bleibt.

 

Dies führt dazu, dass alternative Hilfeformen mit teils fraglichem fachlichem Standard gewählt werden müssen, die zudem entsprechend kostenintensiv sind. So addieren sich in einem Fall die Kosten auf 30.000 € pro Monat (Wohnkosten inklusive 24 Stunden 1:1-Betreuung und zusätzlichem Security-Dienst wegen potenzieller Eigen- und Fremdgefährdung, die im Rahmen aufwändiger Kostenerstattungsverfahren zurückerlangt werden müssen.

 

Von Seiten des LVR wird in diesen Fällen häufig mitgeteilt, dass man dort trotz eindeutiger sachlicher Zuständigkeit selber keine Kapazitäten für die Fallübernahme und auch keinen geeigneten Heimplatz habe.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Fazit

Der Fachkräftemangel, welcher bereits im Abschlussbericht HzE/EGH (FB 45/0364/WP18) für das Jahr 2022 durch den FB 45 im Kinder- und Jugendausschuss dargestellt wurde, ist nicht der einzige Aspekt, der insbesondere der öffentlichen Jugendhilfe zu schaffen macht.

 

Das veröffentlichte Papier der beiden Landschaftsverbände LVR und LWL zum Maßnahmenpaket „Aufsichtsrechtliche Grundlagen – Fachkräftemangel“ (siehe Anlage 2) löst keinesfalls die akuten Probleme der öffentlichen Träger der Jugendhilfe. Die Zulassung weiterer beruflicher Qualifikationen für die Tätigkeit in (teil-)stationären Einrichtungen ist zu begrüßen, sorgt aber nicht automatisch für mehr Unterbringungsplätze.

 

Wie oben dargestellt ist die Trägerlandschaft für den stationären Jugendhilfebereich innerhalb der Stadt Aachen auf den ersten Blick vielfältig und umfänglich aufgestellt. Dennoch ist es immer schwerer Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bedarfsgerecht unterzubringen.

 

Der kooperativen und kreativen Zusammenarbeit des FB 45 und den Trägern der Jugendhilfe ist es zu verdanken, dass es den Mitarbeitenden der Sozialraumteams stets gelungen ist, eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden, jedoch können diese immer häufiger nur noch als Notlösung/Übergangslösung angesehen werden.

 

Die Unterbringung in einer bedarfsgerechten Einrichtung innerhalb einer Bearbeitungszeit von wenigen Wochen ab Antragsstellung kann seitens der Mitarbeitenden nicht mehr eingehalten werden. Die Möglichkeit der Leistungsberechtigten, vom Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch zu machen, ist unrealistisch.

 

Zusätzlich zu den Schwierigkeiten bei den geplanten Unterbringungen im klassischen HzE-Bereich und bei den Inobhutnahmen, kommen die weiterhin sehr hohen Zahlen im Bereich der unbegleitet minderjährigen Ausländer (UMA) hinzu. Allein die Menge der ankommenden jungen Menschen bringt das System an seine Grenzen.

Hier ist die Jugendhilfe zusätzlich mit teils stark ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten konfrontiert, die eine Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe bereits grundsätzlich schwierig gestalten, aber gerade die zuvor erwähnten „Ausweichsysteme“ zunehmend überlasten.

 

Zusammenfassend wird deutlich, dass der Platz- und Fachkräftemangel auch einen erheblichen Einfluss auf die Arbeit der Mitarbeitenden des Fachbereichs haben. Die Fachkräfte engagieren sich hochmotiviert und absolut verantwortungsbewusst. Es droht aber die realistische Gefahr, dass fachliche Standards teilweise nicht mehr eingehalten werden können.

 

Mit den erneuerten Ansprüchen gem. des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und des Landeskinderschutzgesetzes (LKSG) soll den jungen Menschen und deren Familien eine noch bessere Beratung, Unterstützung und Versorgung geboten werden.

 

Dies ist fachlich sinnvoll und nachvollziehbar, faktisch unter den gegenwärtigen personellen und finanziellen Bedingungen in den Jugendämtern und Kommunen nicht umsetzbar.

 

Es droht ein Kollaps des Systems der Jugendhilfe mit nicht absehbaren Folgen. Diese Entwicklung gilt es aufzuhalten und aktiv entgegenzuwirken. Die Fachverwaltung schlägt deshalb folgende Maßnahmen vor, bei denen das Zusammenwirken der Politik, der freien Jugendhilfeträger und der öffentlichen Jugendhilfe zwingend notwendig ist:

 

  • Es sollen sämtliche Gremien genutzt werden, so dass die Landesjugendämter (LVR/LWL) die Standards für die Bewertung von Immobilien zur Erlangung einer Betriebserlaubnis gem. § 45 ff. SGB VIII bedarfsorientiert anpassen.
  • Die Stadt Aachen prüft, ob geeignete städtische Immobilien für die Unterbringung von jungen Menschen zur Verfügung stehen und den stationären Jugendhilfeträgern zur Nutzung angeboten werden können.
  • Es sollen Kooperationsgespräche mit den entsprechenden ortsnahen Hochschulen für den Ausbau von Ausbildungsplätzen in den Bereichen Sozialarbeiter*innen, Pädagog*innen, Kindheitspädagog*innen etc. geführt werden, um dem Fachkräftemangel mittel- und langfristig zu begegnen.
     

[1] lesbisch, gay, bisexuell, trans

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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