Kenntnisnahme - FB 61/0871/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dieser Mitteilung informiert die Verwaltung über die nächsten Schritte zur Umsetzung der Rad-Vorrang-Route (RVR) Brand.

Die RVR Brand hat eine Gesamtlänge von 7,4 km, wovon 2,0 km gemeinsam mit der RVR Eilendorf, im Abschnitt Bismarckstraße bis zum Endpunkt Elisenbrunnen, verlaufen. Auf der RVR Brand sind aktuell ca. 3 km Fahrradstraßen, ca. 600 m Radverkehrsanlage im Seitenraum und ca. 700 m unabhängige Radverkehrsanlagen hergestellt.

Im Herbst 2022 wurde auf der Route erstmals das eigens für die RVR entwickelte Gestaltungskonzept mit Hinweistafeln, Bodenpiktogramme und Patches umgesetzt.

 

Teilstück gemeinsam mit RVR Eilendorf:

Die RVR Eilendorf wird seit 2019 umgesetzt und ist in weiten Teilen fertiggestellt.

 

Für den Verflechtungsbereich Harscampstraße sowie für die Schildstraße ist der Beschluss zur Ausführungsplanung in 2024 geplant. Der Antrag für die Städtebauförderung wurde bereits bewilligt. In der Straße sind umfangreiche Leitungsarbeiten geplant. Der Straßenumbau ist nach der Regionetz-Maßnahme ab 2025 vorgesehen. Zeigt sich mit dem Projektfortschritt, dass Bautätigkeiten bis ins Jahr 2026 erfolgen, werden Gespräche mit dem Fördermittelgeber zur Verlängerung des Förderzeitraums aufgenommen.

 

Für den zweiten Bauabschnitt der Lothringerstraße wurde der Ausführungsbeschluss zur Umgestaltung als Fahrradstraße im Dezember 2022 gefasst. Die Bauausführung ist ab März 2024 für ca. 6 Monate geplant.

 

Nach Abschluss der umfangreichen Ausführungsplanung wurde der Ausführungsbeschluss für die Bismarckstraße im Dezember 2023 eingeholt. Ein möglicher Baubeginn ist ab Herbst 2024 geplant.

 

RVR Brand:

Die Roteinfärbung der Fahrradstraßen zwischen Beverstraße und Brand Markt ist überwiegend fertig gestellt. In der Drimbornstraße und der Oberen Drimbornstraße erfolgt die Roteinfärbung nach Durchführung der DB-Arbeiten am Bahntunnel. Diese Arbeiten sind derzeit frühestens 2025 vorgesehen.

Bereits in 2021 erfolgte die Verbreiterung des gemeinsamen Geh- und Radwegs des Krautmühlenwegs auf 3,50 m.

 

Im September 2022 wurde der Ausführungsbeschluss zur Umgestaltung der Lintertstraße, der auch den Kreuzungsbereich der Adenauerallee beinhaltet, gefasst. Im Januar 2023 gab es einen ergänzenden Beschluss zum Knoten Schönforststraße und zum Kreuzungsbereich Sittarder Straße/Fichtestraße.

Im Zusammenhang mit dem Wärmekonzept der Stadt Aachen wird der Ausbau des Fernwärmenetzes auch im Bereich der Lintertstraße thematisiert. Hierzu finden derzeit intensive Abstimmungsgespräche mit der Regionetz und Stawag statt. Im 2. Quartal 2024 soll ein Ergebnis vorliegen und in den politischen Gremien vorgestellt werden. Die Ausschreibung zur Umgestaltung Lintertstraße wird solange zurückgestellt.

 

Größere bauliche Maßnahmen auf der Tunneldecke der Adenauerallee sind erst nach Sanierung des Tunnels durch Straßen.NRW möglich. Derzeit liegen keine aktualisierten Informationen zum Zeitplan vor.

 

Die Umgestaltung der Sittarder Straße zwischen Fichtestraße und Schopenhauerstraße zur Fahrradstraße erfolgt nach Baumaßnahmen der Regionetz. Diese stehen auch im Zusammenhang mit dem Fernwärmenetzausbau. Ein Planungs- und Ausführungsbeschluss wird zum entsprechenden Zeitpunkt eingeholt.

 

In der Danziger Straße wurde ab Ende 2023 die Rampe umgebaut, letzte Restarbeiten erfolgen in Kürze. Damit führt die Radverkehrsführung der Rad-Vorrang-Route nicht mehr am Kindergarten Stettiner Straße vorbei.

 

In 2022 wurde die Verbreiterung des Geh- und Radwegs am Brander Wall auf überwiegend 3,00 m sowie dessen Roteinfärbung auf einer Länge von ca. 500 m abgeschlossen.

 

In der Rombachstraße ist die Verbreiterung des Radweges und begleitenden Gehwegs auf ca. 600 m Länge vorgesehen. Der Planungsbeschluss wurde im August 2023 gefasst. Dabei wurden sowohl der Vorrang der RVR am Knoten Wolferskaul als auch eine radfahrfreundlichere Querung des Vennbahnwegs berücksichtigt. Eine Umsetzung ist ab 2025 vorgesehen.

 

Finanzielle Mittel zur Umsetzung der Rad-Vorrang-Route Brand werden jeweils separat je Maßnahme in den Haushalt eingeplant.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

X

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

X

 

nicht bekannt

 

 

Keine Relevanz, da Sachstandsvorlage.

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