Entscheidungsvorlage - FB 61/1129/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Erstellung des Ausbauentwurfes zu beschließen und die Einwerbung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung zu betreiben.

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Verkehrsausschuss, die Fläche zwischen Körnerstraße und neu anzulegender Limburger Straße dem fließenden Verkehr zu entziehen und an den Planungsausschuss zur weiteren städtebaulichen Planung zu verweisen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt auf der Grundlage der vorgestellten Vorentwurfsplanung den  Ausbauentwurf zu erstellen und die Einwerbung von Fördermitteln bei der Bezirksregierung zu betreiben.

Darüber hinaus beschließt er, die Fläche zwischen Körnerstraße und neu anzulegender Limburger Straße dem fließenden Verkehr zu entziehen und an den Planungsausschuss zur weiteren städtebaulichen Planung zu verweisen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde in ihrer Sitzung am 05.11.2008 und dem Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 27.11.2008 der Stand der Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Lütticher Straße anhand einer kurzen Präsentation erläutert.

Sowohl die Bezirksvertretung Aachen-Mitte (Empfehlungsbeschluss) als auch der Verkehrsausschuss beauftragten die Verwaltung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

Diese Bürgerinformation fand am Dienstag, dem 27.01.2009 in der Aula des Couven- Gymnasiums statt.

An dieser Veranstaltung nahmen ca. 140 Bürger teil.

Die Niederschrift ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

Neben den während der Veranstaltung mündlich gestellten Fragen wurden ebenfalls schriftliche Fragen/ Anregungen zur Planung abgegeben bzw. der Verwaltung zugestellt.

Einzelne Bürger erbaten sich weitere Termine, um die Planungen einzusehen und um schriftliche Stellungnahmen abzugeben. Die schriftlichen Anregungen sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

Eine Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern des Planungsbüros, der Stadterneuerung und Stadtgestaltung, der Straßenplanung und des Verkehrsmanagements zusammensetzte, bearbeitete die Eingaben.

 

Weitere Abstimmungsgespräche mit dem Leiter des Couven- Gymnasiums, des VCD, des ADFC, der Straßenverkehrsbehörde, der Polizei und der ASEAG fanden in mehreren Sitzungen statt. Die auf diesen Erkenntnissen basierende Vorentwurfplanung wird nachfolgend vorgestellt. Pläne sind als Anlage 3 bis 6 der Vorlage beigefügt. Der Erläuterungsbericht wird den Fraktionen gesondert zugestellt, und die Planung wird in der Sitzung durch den Gutachter ausführlich erläutert.

 

Zum Vorentwurf:

 

Nachdem o. g. Arbeitsschritte durchgeführt wurden, kristallisierte sich wie folgt beschriebener Vorentwurf heraus.

 

Abschnitt 1:            An der Schanz bis Morillenhang und

                        Limburger Straße bis An der Schanz

 

Der Abschnitt wird durch Geschäfte und Dienstleistungen geprägt, der Parkdruck ist hoch. Insbesondere der Seitenraum auf der Westseite ist angesichts des dichten Geschäftsbesatzes zu schmal.

Nach den ersten Vorentwürfen durch das Planungsbüro Heinz Jahnen Pflüger gab es für diesen Abschnitt noch  drei Planungsvarianten. Diese sahen wie nachfolgend beschrieben aus:

a)       asymmetrische Planung

b)       beidseitiges Längsparken

c)       beidseitiges Senkrechtparken.

Zu a) asymmetrische Planung

Die asymmetrische Planung sieht vor, dass auf der westlichen Seite der Lütticher Straße Senkrechtparken und auf der östlichen Seite Längsparken geplant ist.

Die Fahrbahn hat eine Breite von 6,0 m und dazu gibt es 2 Radwege mit einer Breite von jeweils 2,1 m, die auf Fahrbahnniveau angelegt sind.

Die Gehwege haben auf der westlichen Seite eine lichte Breite von 4,0 m und auf der östlichen Seite von 2,5 m.

Zu b) beidseitiges Längsparken

Dieser Planungsfall sieht beidseitiges Längsparken vor, die Fahrbahn hat eine Breite von 6,0 m und die Radwege eine Breite von 2,1 m.

Die Gehwege können aufgrund des Gesamtquerschnittes von 24,0 m mit einer Breite von 4,4 m ausgewiesen werden.

Zu c) beidseitiges Senkrechtparken

Zum Erhalt der Parkplatzbilanz und der Bäume wird beidseitig Senkrechtparken eingeplant.

Dem fließenden Verkehr wird eine 5,0 m breite Fahrbahn mit jeweils 1,50 m breiten Schutzstreifen für den Radverkehr angeboten. Zwischen den Schutzstreifen und den Senkrechtparkern wird noch ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen angelegt.

Für die Fußgänger werden durch Freistellung der Grundstückszufahrten Querungsmöglichkeiten sowie für den Längsverkehr eine Breite von 2,20 m bzw. 2,15 m als Bewegungsfläche angeboten. Die Querschnittsaufteilung ist aus Anlage 7 ersichtlich.

An zwei Stellen auf der westlichen Seite werden Freiflächen angeboten um bei Bedarf einen Ausschank im Rahmen einer Sondernutzung zu ermöglichen.

Der Promenadenbereich, der sich heute überwiegend zwischen Limburger Straße bis Hohenstaufenallee erstreckt, soll seinen Beginn schon am Jüdischen Friedhof erhalten, bzw. bis dorthin fortgesetzt werden.

In der Bürgerinformationsveranstaltung und den schriftlichen Anregungen der Bürger sprach man sich eindeutig für die Planung c) beidseitiges Senkrechtparken mit Erhalt von möglichst vielen Parkständen aus.

 

Verkehrsdaten: Bereich Einmündung Morillenhang     

fließender Verkehr: (Verkehrserhebung am 22.08.2006, 7-19 Uhr)

 

Kfz

PKW

LKW

Busse

Krad, Mop.

Fahrtrichtung: An der Schanz

4.673

4.445

93

81

54

Fahrtrichtung: Belgien

4.448

4.199

126

79

44

Beide Fahrtrichtungen                Gesamt

9.121

8.644

219

160

98

 

ruhender Verkehr:

Abschnitt:            An der Schanz bis Morillenhang

vorh. P.

gepl. P.

30

31

 

Abschnitt:            Limburger Straße bis An der Schanz

vorh. P.

gepl. P.

55

64

 

 

 

 

Abschnitt 2:            Morillenhang bis Moreller Weg und

                        Klemensstraße bis Limburger Straße

           

 

Ab diesen o.g. Abschnitten überwiegt die Wohnnutzung gegenüber der gewerblichen Nutzung.

Auf der westlichen Seite können bis Haus Nr. 58 Senkrechtparkstände angeboten werden. Dies ist jedoch davon abhängig, ob die Nutzung der privaten Fläche vor den Häusern 42 bis 58 wie bisher für die Allgemeinheit weiter geduldet wird oder nicht und die Grundstücke für die öffentliche Nutzung als Verkehrsfläche erworben werden können.

Ab Haus Nr. 60 geht das Senkrechtparken in Längsparken über.

 

Auf der östlichen Seite soll die Einmündung der Limburger Straße eingeengt und so verlagert werden, dass sie senkrecht auf die Lütticher Straße aufstößt.

Die Limburger Straße zwischen Lütticher Straße und Hohenstaufenallee soll einen untergeordneten Eindruck im Verkehrsstraßennetz erhalten. Aus diesem Grunde soll der Einmündungsbereich auch nicht mehr signalisiert werden.

Seitens der ASEAG besteht der Wunsch, dass die Limburger Straße so ausgebaut wird, dass Busverkehr über diesen Straßenabschnitt als Umleitungsverkehr geführt werden kann. Dies bedeutet, dass die Einmündungsradien entsprechend ausgelegt werden und die Radien an der Abknickung vor der Häuserzeile sanfter ausgeführt werden müssten.

In der Bürgerinformationsveranstaltung und in den schriftlichen Anregungen wurde u. a. als Anregung gegeben, die Körner- und die Limburger Straße als Einbahnstraßen von und zur Lütticher Straße einzurichten. Dadurch könnten die Belästigungen durch Lärm und das Verkehrsaufkommen auf mehrere Bürger verteilt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sprechen mehrere Gesichtspunkte gegen eine Öffnung der Körnerstraße an der Lütticher Straße:

a) Die Anbindung der Körnerstraße an die Hohenstaufenallee

Der Knotenpunkt würde mit Durchgangsverkehr stärker belastet und müsste eventuell zusätzlich signalisiert werden.

b) In den einzelnen Einbahnstraßen würde schneller gefahren

Aus Erfahrung wird in Einbahnstraßen im Allgemeinen schneller gefahren.

c) Durch die Einrichtung von Einbahnstraßen werden die Fahrtwege verlängert

Die Anfahrwege zu den einzelnen Zielen werden verlängert und erfordern teilweise sogar Umwegfahrten.

Ein weiterer Punkt aus der Bürgerinformation und den schriftlichen Anregungen ist die Querung der Lütticher Straße auf Höhe der Körnerstraße.

Für die querenden Eltern mit ihren Kleinkindern, die den Kindergarten aufsuchen, und die Schüler zur Grundschule Hanbrucher Straße soll im Verlauf der Körnerstraße Richtung Kindergarten und zurück eine Lichtsignalanlage für Fußgänger mit Anforderung installiert werden. Als geschützte Wegeverbindung sollte das Verkehrsaufkommen in der Körnerstraße möglichst gering gehalten werden.

 

Ein weiterer kritischer Punkt und durch eine Vielzahl von Bedenken unterstützte Äußerung ist die beabsichtigte Verlegung der Bushaltestelle im Bereich des Couven- Gymnasiums.

 

 

 

In der Bürgerinformationsveranstaltung wurde den Besuchern nachfolgend beschriebenes Modell vorgestellt:

 

a)  Die Lage der Bushaltestelle soll im Bereich zwischen Sanatoriumstraße und Moreller Weg sein und sich unmittelbar bis vor den Eingang zum Gymnasium erstrecken.

 

b)  Die Fahrbahnen sollten einstreifig pro Richtung und auf 3,25 m begrenzt sein.

 

c)  Zwischen den Fahrstreifen (auch Haltestellen für Linienverkehr) sollte eine 2,5 m breite Mittelinsel mit Querungsmöglichkeiten für Fußgänger geschaffen werden.

 

d)  Um die Sicht über den Bereich freizuhalten, wurden keine Parkplätze eingeplant.

 

e)  Der Gesamtbereich sollte durch eine hellere Gestaltung des Asphaltes noch hervorgehoben werden.

 

Gegen diese Verschiebung und den Abbau der Fußgängersignalanlage wurden Bedenken erhoben und in den schriftlichen Eingaben als Hauptbeschwerde insbesondere von den Anwohnern aus den Häusern Lütticher Straße 113, 115 und folgende, sowie aus dem Eckgebäude Sanatoriumstrasse 1 und Lütticher Straße 154 als zukünftig unmittelbar Betroffene festgestellt.

Durch den Schulleiter des Couven- Gymnasiums wurde ebenfalls für den Erhalt der Lage und die Drucktastenampel plädiert.

 

Aufgrund der Eingaben und Anregungen schlägt die Verwaltung vor, die Lage der Haltestelle an der heutigen Stelle zu belassen.

 

Gegenüber dem 1. Vorentwurf wurde die Mittelinsel auf 4,0 m verbreitert und der Haltestellenbereich soll in einem 30 km/h-Streckengebotsbereich eingebunden sein (sh. Anlage 4).

 

Auf der westlichen Seite muss, um im Haltestellenbereich einen Aufstellbereich für Fahrgäste zu erhalten, Grunderwerb getätigt oder ein Nutzungsrecht erworben werden.

 

Gegebenfalls kann diese Querungsform mit einem Fußgängerüberweg (sh. Anlage 4a) oder einer Fußgängerdrucktastenanlage (sh. Anlage 4b) ergänzt werden.

 

Für den Radverkehr werden beidseitig Schutzstreifen angelegt. Auf der östlichen Seite ist zwischen dem Senkrechtparkstreifen und dem Radfahrschutzstreifen ein Sicherheitsstreifen von 0,50 m vorgesehen.

Auf der westlichen Seite entfällt dieser Sicherheitsstreifen zwischen Schutz- und Längsparkstreifen. Stattdessen wird die Kernfahrbahn auf 5,50 m Breite markiert.

Die Fahrbahn hat eine Regelbreite von 9,00 m.

 

 

 

 

 

Verkehrsdaten:            Bereich südl. Einmündung Limburger Straße

fließender Verkehr:  (Verkehrserhebung am 25.10.2005, 7 – 19 Uhr)

 

Kfz

PKW

LKW

Busse

Krad, Mop.

Fahrtrichtung: An der Schanz

3.329

3.113

113

80

23

Fahrtrichtung: Belgien

4.194

3.904

178

69

43

Beide Fahrtrichtungen                Gesamt

7.523

7.017

291

149

66

 

ruhender Verkehr:

Abschnitt:            Morillenhang bis Moreller Weg

vorh. P.

gepl. P.

80

65

 

Abschnitt:            Klemensstraße bis Limburger Straße

vorh. P.

gepl. P.

74

48

Zum Schutz der Bäume wurde die Anzahl der Parkstände reduziert.

 

Abschnitt 3:            Moreller Weg bis Amsterdamer Ring und

                        Hohenstaufenallee bis Klemensstraße

           

 

In diesem Abschnitt ist überwiegend (bis auf ein Lokal und ein Einzelhandelsgeschäft) Wohnnutzung anzutreffen.

 

Mit einer Belastung von 6.297 Kfz in der Zeit von 7 bis 19 Uhr ist dieser Abschnitt der am schwächsten belastete Teil.

Auf der westlichen Seite wird ein Längsparkstreifen ausgewiesen, unterteilt durch neu anzupflanzende Bäume.

Auf der östlichen Seite wird die vorhandene Promenade durch einige Neuanpflanzungen ergänzt.

Die Fahrbahn wird mit einer Breite von 9,00 m ausgebaut.

Für den Radverkehr wird auf jeder Seite jeweils ein Schutzstreifen von 1,50 m abmarkiert.

Auf der östlichen Seite wird zum Schutz der Radfahrer gegenüber dem ruhenden Verkehr ein Sicherheitsstreifen mit einer Breite von 0,50 m markiert.

Somit verbleibt für den fließenden Verkehr eine Restbreite von 5,50 m.

Die Aufteilung ist aus der Anlage 8 erkennbar.

Auf Wunsch des VCD und des ADFC wird im Knoten Lütticher Straße/Amsterdamer Ring der Schutzstreifen in Richtung Belgien zwischen Busspur und MIV-Spur fortgesetzt, und der in Richtung Schanz geleitete Radfahrer wird ebenfalls ab dem Knoten mit einem Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt werden (sh. Anlage 5a).

 

 

 

 

 

Verkehrsdaten:            Bereich südl. Einmündung Hasselholzer Weg

 

fließender Verkehr:  (Verkehrserhebung am 14.11.2006; 7 – 19 Uhr)

 

Kfz

PKW

LKW

Busse

Krad, Mop.

Fahrtrichtung: An der Schanz

2.764

2.616

62

74

12

Fahrtrichtung: Belgien

3.533

3.354

81

76

22

Beide Fahrtrichtungen                Gesamt

6.297

5.970

143

150

34

 

 

ruhender Verkehr:

Abschnitt:            Moreller Weg bis Amsterdamer Ring

vorh. P.

gepl. P.

41

32

 

Abschnitt:            Hohenstaufenallee bis Klemensstraße

vorh. P.

gepl. P.

65

90

 

 

Abschnitt 4:            Amsterdamer Ring bis Brüsseler Ring und

                        Brüsseler Ring bis Hohenstaufenallee

Durch die Überlagerung von Ring und Radiale ist der Abschnitt mit ca. 18.000 Kfz in der Zeit von 7 bis 19 Uhr der am stärksten belastete Teil der Straße.

 

Die Fahrbahn wirkt überbreit, die ursprünglich von Stützmauern geprägte klare Raumkante auf der Westseite der Straße wird im Zuge von Neubauten (Ärztehaus usw.) zunehmend zugunsten von Stellplätzen und Vorfahrten aufgelöst.

Auf der Ostseite ist überwiegend Wohnnutzung vorhanden.

 

Die Fahrbahn hat eine Breite von 12,00 m.

Hierbei sind jeweils 2 Fahrstreifen, die auf die Knoten Hohenstaufenallee/ Lütticher Straße und Lütticher Straße/ Brüsseler Ring zulaufen, auf der geraden Strecke mit 3,0 m markiert.

Dazwischen wird zum Schutz gegenüber dem Gegenverkehr eine überfahrbare Mittelinsel mit einer Breite von 2,50 m eingeführt.

Daneben ist für die Gegenrichtung jeweils ein 3,50 m breiter Fahrstreifen vorgesehen.

In den Knotenbereichen weiten sich die zulaufenden Fahrstreifen auf eine Breite von 3,25 m auf, und die vom Knoten abfließende Spur hat in der Regel eine Breite von 4,00 m. Beidseitig der Fahrbahn sind für den ruhenden Verkehr Längsparkstreifen geplant, die auf der westlichen Seite durch neu zu pflanzende Bäume die Fahrbahn optisch einengen.

Auf der östlichen Seite sollen drei Ergänzungspflanzungen erfolgen.

Der Radverkehr soll die gegenüber heute verbreiterten und kaum durch Fußgänger genutzten kombinierten Geh-/ Radwege in diesem Abschnitt benutzen. Vom ADFC wird als Wunschlösung die Fortführung der Schutzstreifen formuliert. Die Aufteilung der Verkehrsfläche ist aus Anlage 9 ersichtlich.

 

Verkehrsdaten:            Bereich südl. Kreuzung Amsterdamer Ring/Hohenstaufenallee

 

fließender Verkehr:   (Verkehrserhebung 22.08.2006; 7 – 19 Uhr)

 

Kfz

PKW

LKW

Busse

Krad, Mop.

Fahrtrichtung: An der Schanz

8.826

8.395

334

43

54

Fahrtrichtung: Belgien

9.100

8.652

324

51

73

Beide Fahrtrichtungen                Gesamt

17.926

17.047

658

94

127

ruhender Verkehr:

Abschnitt:            Amsterdamer Ring bis Brüsseler Ring

vorh. P.

Gepl. P.

0

14

 

Abschnitt:            Hohenstaufenallee bis Brüsseler Ring

vorh. P.

Gepl. P.

31

14

 

Leistungsfähigkeit:

Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit an den Knoten Brüsseler Ring/ Lütticher Straße, Lütticher Straße/Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee und An der Schanz/ Lütticher Straße/ Boxgraben fand mit positivem Ergebnis statt und es wurde die Leistungsfähigkeit festgestellt.

Im Einzelnen wird zu den Knoten ausgesagt:

Knoten Brüsseler Ring/ Lütticher Straße

Die einspurige Führung der Lütticher Straße stadteinwärts wird einen längeren Rückstau zur Folge haben; dennoch werden alle Fahrzeuge in der heute bekannten Spitzenstunde in einem Umlauf abgewickelt werden können.

Knoten Hohenstaufenallee/ Lütticher Straße

Die Leistungsfähigkeit ist gegeben; allerdings wird die bereits heute zu beobachtende längere Rückstaulänge stadtauswärts gegenüber dem Zustand vor der heutigen Baustelleneinrichtung bleiben.

Knoten Schanz

Der Wunsch der ASEAG, dass der Rückstaubereich etwas verlängert werden soll, wurde in den Planungen berücksichtigt. Damit ist auch die Leistungsfähigkeit gegeben.

 

Zusammenfassung:

Die B 264- Lütticher Straße gehört als Radiale mit zum Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen. Zwischen den Verkehrsknoten An der Schanz/ Boxgraben und Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee soll sie durchgehend 2- streifig ausgebaut werden. Zwischen Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee und Brüsseler Ring, wo sie die neben der Radialen auch die Ringfunktion übernehmen muss, wird sie bis zu 4- streifig ausgebaut.

In den vorgenannten Knoten wird, um die Leistungsfähigkeit zu gewährleisten, die Anzahl der zulaufenden Fahrstreifen mit Abbiegestreifen ergänzt.

Für den Radverkehr werden im Abschnitt zwischen An der Schanz/ Boxgraben und Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee beidseitig jeweils 1,50 m breite Schutzstreifen markiert. Zwischen diesen Schutzstreifen und Senkrechtparkern wird noch ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen angelegt.

Im Abschnitt Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee und Brüsseler Ring soll der Radverkehr die gegenüber heute verbreiterten und kaum durch Fußgänger genutzten Nebenanlagen mitbenutzen.

Für den ruhenden Verkehr werden im Abschnitt zwischen An der Schanz/ Boxgraben und Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee auf der östlichen Seite Senkrechtparkstände ausgewiesen und auf der westlichen Seite vom Knoten An der Schanz bis auf Höhe der neuen Einmündung Limburger Straße ebenso. Von dort an werden Längsparkstreifen geplant. Diese gehen auch beidseitig über den Knoten Amsterdamer Ring/ Hohenstaufenallee bis zum Brüsseler Ring durch. Detaillierte Abschnittsangaben sind der nachfolgenden Liste zu entnehmen.

 

Ruhender Verkehr:

 

Abschnitt

vorh. Parkplätze

gepl. Parkplätze

Schanz bis Morillenhang

30

31

Morillenhang bis Moreller Weg

80

65

Moreller Weg bis Amsterdamer Ring

41

32

Amsterdamer Ring bis Brüsseler Ring

0

14

151

142

 

 

Abschnitt

vorh. Parkplätze

gepl. Parkplätze

Schanz bis Körnerstraße

55

64

Limburger Straße bis Klemensstraße

74

48

Klemensstraße bis Hohenstaufenallee

65

90

Hohenstaufenallee bis Brüsseler Ring

31

14

225

216

Gesamt:

376

358

 

- 18

Erkennbar ist, dass die Anzahl der Parkplätze um 18 Stück abnimmt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Bäume in der Promenade geschützt werden sollen und dadurch die Anzahl der Parkstände gegenüber heute gemindert wird.

Für den gesamten Bauabschnitt gilt, dass Bäume beidseitig neu angepflanzt werden sollen. Auf Wunsch der ASEAG sollen im Bereich von Haltestellen Bäume gefällt werden um ein sicheres Aussteigen aus den Bussen zu gewährleisten.

Für die Fußgänger wird ein Gehweg von mindestens 2,15 m angelegt. Zusätzliche Querungsmöglichkeiten werden geschaffen. An den Verkehrsknoten werden für die Fußgänger signalisierte Furten angelegt. Gesonderte Schutzmaßnahmen für querende Fußgänger werden in Verlängerung der Körnerstraße in Form einer Drucktastenanlage auf Anforderung durch Fußgänger errichtet bzw. beibehalten. Im Bereich der weiterführenden Schule (Couven - Gymnasium) und der dortigen Haltestelle soll ein Element zur Erhöhung der Sicherheit in Form der Reduzierung der Geschwindigkeit auf Tempo 30 km/h, Aufhellung des Belages, Stoppen des Kfz- Verkehrs hinter haltenden Bussen und Einbau einer Mittelinsel eingebaut werden. Die Wirkung könnte noch verstärkt werden in Verbindung mit einem Fußgängerüberweg bzw. mit einer Drucktastenanlage.

 

Kosten und Finanzierung:

Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem Auftragssachkonto B 12010024 7852 024 – B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ring bis Schanz- mit einem Haushaltansatz von 2.9 Mill. € enthalten. Eine detaillierte Kostenschätzung wird in der Sitzung vorgestellt.

Für die Maßnahme werden Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz beantragt und erwartet. Der entsprechende Einplanungsantrag wird im Mai gestellt.

Der Weiteren führt die Maßnahme für die Eigentümer der von der Lütticher Straße erschlossenen Grundstücke zu einem wirtschaftlichen Vorteil, so dass Beiträge nach §8 Kommunalabgabengesetz NW zu erheben sind. Fördermittel zuzüglich Beitragseinnahmen ergeben eine Finanzierung der Maßnahme von geschätzten 70 bis 80% der förder- bzw. beitragsfähigen Ausbaukosten.

 

Weiteres Vorgehen:

Weitere Prüfaufträge begleiten die Planung, wie Erwerb von Teilgrundstücken, Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen (Körnerstraße/Limburger Straße) oder eine Aussage über die Vitalität der Bäume.

 

Als Ziele sind angestrebt,

a)  beim RP bis Juni 2009 den Einplanungsantrag zu stellen,

b)  nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt haben, den Ausbauentwurf zu erstellen und

c)  der Verkehrsausschuss über den Entfall der öffentlichen Verkehrsfläche entschieden und an den Planungsausschuss zur weiteren städtebaulichen Planung verwiesen hat.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

 

 

B 264 - Lütticher Straße von Brüsseler Ring bis Schanz

 

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

2900000,00€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem Auftragssachkonto B 12010024 7852 024 – B 264 Lütticher Straße von Brüsseler Ring bis Schanz- mit einem Haushaltansatz von 2.9 Mill. € enthalten.

Für die Maßnahme werden Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz beantragt und erwartet. Der entsprechende Einplanungsantrag wird im Mai gestellt.

Der Weiteren führt die Maßnahme für die Eigentümer der von der Lütticher Straße erschlossenen Grundstücke zu einem wirtschaftlichen Vorteil, so dass Beiträge nach §8 Kommunalabgabengesetz NW zu erheben sind. Fördermittel zuzüglich Beitragseinnahmen ergeben eine Finanzierung der Maßnahme von geschätzten 70 bis 80% der förder- bzw. beitragsfähigen Ausbaukosten.

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