Kenntnisnahme - FB 51/0333/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Darstellung der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis.

Die Ausschüsse beschließen, dass die im Haushalt unter der Bezeichnung „Zukunftsfonds“ jährlich eingestellten Mittel durch den FB Kinder, Jugend und Schule gemäß den in der Vorlage dargestellten Grundsätzen und Verfahren bewirtschaftet und für die genannten Notlagen bedürftigen Kinder, Jugendlicher und Familien verwendet werden sollen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der in Rede stehende Ratsantrag der SPD-Fraktion zielt darauf ab, einen Fonds einzurichten, aus dem Kindern, Jugendlichen und Familien in unterschiedlichsten Notlagen möglichst schnell und unbürokratisch finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.

 

Mit der Zielsetzung, einen seitens der Stadt geschaffenen finanziellen Grundstock durch bürgerschaftliches Engagement und eingeworbene Spenden deutlich aufzustocken, wurden hierzu bereits im Haushaltsjahr 2008 70.000,00 € in den städtischen Haushalt eingestellt.

Auch für 2009 und die folgenden Jahre wurde dieser Betrag im städtischen Haushalt wieder vorgesehen.

 

Bereits unmittelbar nach Eingang des Antrags in der Verwaltung wurde im Oktober 2007 eine erste Ämterbesprechung unter Beteiligung von Sozialamt, Jugendamt, Schulverwaltungsamt und Kämmerei durchgeführt, um zum einen festzustellen, welche unterschiedlichen Notlagen von Kindern, Jugendlichen und Familien bestehen, für die das vorhandene gesetzliche Instrumentarium ggf. nicht ausreicht, zum anderen aber auch festzustellen, aus welchen Positionen des städtischen Haushalts schon bisher entsprechende Hilfestellungen ermöglicht werden konnten.

 

Nachdem im Januar 2008 im Rahmen der Haushaltsberatungen im Schulausschuss erstmalig durch die Mehrheitsfraktionen 70.000,00 € in den Haushalt eingestellt wurden, erfolgte im März 2008 eine erste Reaktion der Kämmerei, die darauf hinwies, dass die Position Zukunftsfonds nur durch Mittelverlagerung aus anderen Positionen refinanziert werden könne. In der Folgezeit erfolgten hierüber umfangreiche Verhandlungen innerhalb der Verwaltung mit dem Ergebnis, dass einerseits die Vorstellungen der Kämmerei hinsichtlich der Refinanzierung nicht umsetzbar waren, andererseits dennoch die Position im Haushalt verblieb.

 

Nachdem hierüber Klarheit bestand, wurde seitens der Jugend- und Schulverwaltung dann eruiert, welche nichtstaatliche Organisation bereit und in der Lage sein könnte, zum einen die Mittel des Zukunftsfonds zu verwalten und zu verteilen, zum anderen aber auch diese durch entsprechende Aktivitäten im Bereich der Spendenakquise im Sinne des Antrags deutlich aufzustocken. Entsprechende Aktivitäten und Gespräche in den Folgemonaten führten allerdings zu dem Ergebnis, dass die im Antrag formulierte Zielsetzung, Mittelverwaltung und Spendenakquise einer nichtstaatlichen Organisation zu übertragen, nicht zu realisieren ist.

 

Zwar bestand z. B. bei einem Verein die Bereitschaft, die Verwaltung und Verteilung der Mittel zu übernehmen, allerdings fehlten dort die personellen Kapazitäten entsprechende Aktivitäten zur Spendenakquise zu entfalten.

 

Daneben wuchs die Erkenntnis,  dass andere Organisationen, welche durchaus auf dem Gebiet der Spendenakquise erfahren und erfolgreich sind, wenig Neigung zeigen, ihre Aktivitäten nunmehr ausschließlich in den Dienst eines städtischen Fonds zu stellen.

 

Im September 2008 sah sich die Fachverwaltung dann damit konfrontiert, dass seitens der Kämmerin im Haushaltsentwurf 2009 der Ansatz für den Zukunftsfonds auf 0 gesetzt worden war, wodurch die Grundlage fehlte, den zuständigen Ausschüssen einen konkreten Vorschlag zur Handhabung des Zukunftsfonds zu unterbreiten.

 

Erst im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2009 im März des Jahres wurde dann endgültig deutlich, dass sowohl in 2009 als auch in den Folgejahren jeweils 70.000,00 € für den Zukunftsfonds im städtischen Haushalt zur Verfügung stehen sollen.

 

Zur bisherigen Verwendung der Mittel:

 

Zuschuss für eine Streicherklasse an der GGS Schönforst:

Schon im Rahmen der Haushaltsberatungen im Schulausschuss am 28.01.2008 (erstmalige Einstellung von 70.000,00 €) wurde dem Ausschuss vorgetragen, dass die o. g. Grundschule in Kooperation mit der Musikschule der Stadt Aachen, Streicherklassen für Schülerinnen und Schüler der 2. und 3. Jahrgangsstufe anbieten wollte und hierzu einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € seitens der Stadt erbat.

Diese Mittel wurden hiernach im Haushaltsjahr 2008 aus der Position Zukunftsfonds gezahlt.  Für das Haushaltsjahr 2009 beantragt die Grundschule zum gleichen Zweck nunmehr einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €,  um auch mit einer zweiten Gruppe starten zu können. Der Schulausschuss hat bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen am 29.01.2009 beschlossen, das 20.000,00 € aus dem Zukunftsfonds hierfür zu verwenden sind.

 

 

Schulranzenaktion der Aachener Tafel:

Durch Beschluss von KJA und Schulausschuss in gemeinsamer Sitzung am 19.06.2008 wurden aus der Position Zukunftsfonds 7.000,00 € für die städtischen Grundschulen bereitgestellt, um hieraus die notwendige Ausstattung der Schulranzen für bedürftige Erstklässler finanzieren zu können. Allerdings wurden im Rahmen dieser Aktion lediglich 650,00 € für insgesamt 23 Kinder abgerufen.

 

 

Klassenfahrten:

Da sich bereits im ersten Halbjahr 2009 herausstellte, dass die im städtischen Haushalt vorgesehenen Mittel für Zuschüsse zu Klassenfahrten nicht ausreichen würden, wurden hierfür mit Zustimmung von KJA und Schulauschuss in gemeinsamer Sitzung im März 2009 für 54 Kinder rund 6.000,00 € aus dem Zukunftsfonds verwandt.


 

 

Zum weiteren Umgang mit dem Zukunftsfonds:

 

1. Notlagen im Sinne des Antrags:

Notlagen, bei denen im Sinne des vorliegenden Ratsantrages grundsätzlich schnell und unbürokratisch geholfen werden sollte, sind nach Auffassung der Verwaltung:

-          die Finanzierung von Frühstück oder Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen,

-          die Finanzierung des Eigenanteils an den Schulbüchern,

-          die Erstausstattung zur Einschulung (Schulranzen und Inhalt),

-          die Finanzierung von Klassenfahrten und Ausflügen,

-          die Finanzierung von Musikinstrumenten/Musikunterricht,

-          die Erstausstattung mit Babybekleidung etc. bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greift),

-          die Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen/jungen Erwachsenen.

 

2.   Andere vorhandene Instrumente und Möglichkeiten zur Behebung individueller Notlagen in Aachen:

 

a)   Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

Seit 01.08.2007 steht zur Finanzierung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern und Jugendlichen an Ganztagsschulen der Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zur Verfügung.

Ausgehend von einem angenommenen Essenspreis in Höhe von 2,50 €  zahlen hier das Land 1,00 € und die Stadt 0,50 € für die Mittagsverpflegung von Kindern und Jugendlichen an Ganztagsschulen, deren Eltern z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asybewerberleistungsgesetz oder Kinderzuschlag erhalten. Für die Eltern verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Mittagessen. Im Schuljahr 2008/09 haben 1.228 Schüler in Aachen am Landesfonds teilgenommen. Insgesamt sind der Stadt Aachen hierfür Aufwendungen in Höhe von 132.800,00 € entstanden.

Antragsaufnahme und Verrechnung mit den Kosten für das Mittagessen erfolgen in der Schule.

 

b)        Schulbuchfonds

Bereits seit 2007 existiert im Haushaltsplan der Stadt eine Position „Schulbuchfonds“, deren Finanzierung allerdings kontinuierlich durch den Verein „Nele und Hans Bittmann e.V, Hilfsfonds für Kinder in Not“ sichergestellt wird. Der IT-Dienstleister „regio IT Aachen“ hat zusätzlich einmalig einen Betrag in Höhe von 5.000,00 € in den Schulbuchfonds eingebracht.

 

Aus diesem Schulbuchfonds wird der gesetzlich geforderte Eigenanteil der Eltern an den Schulbüchern (zwischen 36,00 € und 272,00 € für bedürftige Familien (Definition wie im Landesfonds) ) in recht unkomplizierter Weise übernommen. Die Abwicklung erfolgt durch die Schulen, an die sich betroffene Eltern wenden können. Die Schule ruft entsprechende Mittel bei der Verwaltung ab, Namen werden nicht weitergegeben.

 

c)    Zuschüsse zu Klassenfahrten:

Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten werden für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder von Grundsicherung und bei Erwerbsminderung von der Stadt übernommen. Darüber hinaus können bedürftige Eltern, die keine solchen Leistungen erhalten, einen Zuschuss über die Schule beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule beantragen. Zuschüsse werden in Höhe von 50% des benötigten Bedarfs gewährt, die Auszahlung erfolgt vier Wochen vor Antritt der Klassenfahrt an die Schule.

 

d)    § 24 a SGB II „Zusätzliche Leistungen für die Schule“

       Gemäß o. g. Paragraphen des SGB II erhalten Schüler allgemeinbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100,00 € jeweils zum 01. August eines Jahres, wenn mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil zu diesem Zeitpunkt Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach den SGB II hat.

 

       Auch diese gesetzliche Regelung versucht der Tatsache Rechnung zu tragen, dass häufig zu Schuljahresbeginn bei bedürftigen Familien das Geld für die notwendige Ausstattung der Kinder mit Schulmaterialien fehlt.

 

e)    Hilfsorganisationen in Aachen

       Im Rahmen des auch im vorliegenden Antrag angesprochenen und in Aachen sehr ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagements greifen zahlreiche Organisationen die oben angesprochenen Notlagen bei Kindern, Jugendlichen und Familien auf und gewähren finanzielle Unterstützung in unterschiedlichster Form.

       Beispielhaft und ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien die nachfolgend genannten Organisationen in diesem Zusammenhang erwähnt:

-          Aachener Tafel e.V.

-          Aachener Kinder den Tisch decken (Aachener Zeitung)

-          Nele und Hans Bittmann – Stiftung e. V.

-          Aachener Engel

-          Verein für Jugendhilfe

-          Verein „Menschen helfen Menschen“

-          Zonta Club

-          verschiede Lions-Clubs

 

 

Ergebnis eines runden Tisches der Aachener Tafel am 20.03.2009

Am  20.03.2009 fand im Sitzungssaal des Hauses Löwenstein unter Federführung der Aachener Tafel ein „Runder Tisch“ zum Thema Schulmaterial und Finanzierung der Mittagsverpflegung für bedürftige Familien statt, an dem laut einem entsprechenden Zeitungsbericht vom 21.07.2009 Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt, Vertreter des Vereins Nele und Hans Bittmann e.V., Grundschulen des Ostviertels sowie die Hauptschulen Aretzstraße und Drimborn teilgenommen haben. Die Verwaltung war an diesem runden Tisch nicht beteiligt.

 

Das Protokoll dieses runden Tisches, dass als Anlage beigefügt ist, wurde an die Teilnehmer mit Mail vom 20.08.2009 verschickt, die Verwaltung erhielt das Protokoll am selben Tage durch den Leiter der GHS Aretzstraße.

 

Die nachfolgenden Vorschläge der Verwaltung zur weiteren Verwendung der Mittel des Zukunftsfonds versuchen dennoch, den Hinweisen und Anregungen dieses Runden Tisches Rechnung zu tragen.

 

Notlagen bei denen zukünftig der Zukunftsfonds greifen sollte:

Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen, aber auch der Tatsache, dass – wie oben dargestellt – bereits jetzt unterschiedlichste Instrumente zur Verfügung stehen, um bedürftige Kinder, Jugendliche und Familien in diversen Notlagen zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, dass Mittel aus dem Zukunftsfonds künftig bei folgenden Notlagen gewährt werden sollten:

a)       Finanzierung von Frühstück und Mittagsverpflegung in den Aachener Kindertageseinrichtungen,

b)       Beschaffung von Schulranzen sowie deren Ausstattung für Grundschüler und Schüler allgemeinbildender weiterführender Schulen der Sekundarstufe I,

c)       Finanzierung von Klassenfahrten und Ausflügen in Kindertageseinrichtungen und Schulen,

d)       Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht an Aachener Schulen,

e)       Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen alleinerziehenden Müttern (soweit nicht wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen)

f)         Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

Zum Verfahren:

Die Bewirtschaftung der Mittel aus dem Zukunftsfonds erfolgt über den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.

 

Für die Bewirtschaftung gelten folgende Grundsätze:

a)       Hilfe aus dem Zukunftsfonds erfolgt immer nachrangig, bestehende gesetzliche Möglichkeiten sind vorher auszuschöpfen. In der Regel sollte durch die Hilfesuchenden ein Eigenanteil im Rahmen ihrer Möglichkeiten erbracht werden.

b)       Beantragung bzw. Abruf der Mittel können nur erfolgen durch Vertreter von betreuenden Institutionen (Schulleitungen, Kita-Leitungen, Leistungserbringer der Jugendhilfe, etc.)

c)       Die Hilfe soll mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten (Hilfesuchender, betreuende Institution, Verwaltung) verbunden sein. Die Einschätzung der Bedürftigkeit, die Festlegung eines angemessenen Eigenanteils sowie die adäquate Verwendung der gewährten Mittel werden in die Verantwortung der betreuenden Institution gestellt und sind dort zu dokumentieren.

 

Die Handhabung sollte in folgender Weise erfolgen:

-          Zuschüsse zu Frühstück oder Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen werden gesammelt durch die Leitung der Kindertageseinrichtung bei der Verwaltung im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule abgerufen.

-          Die notwendigen Mittel für die Erstausstattung mit Schulranzen/Schulranzeninhalt werden gesammelt durch die Schulleitung der jeweiligen Schule für die Gesamtzahl der bedürftigen Schüler abgerufen. Es wird in das Ermessen der Schulleitung gestellt, ob durch die Schule selbst entsprechende Materialien beschafft und den bedürftigen Schüler/-innen zur Verfügung gestellt werden oder den in Frage kommenden Familien ein finanzieller Zuschuss ausgehändigt wird.

-          Zuschüsse zu Klassenfahrten und  Ausflügen werden ebenfalls durch die zuständige Schulleitung bei der Verwaltung abgerufen.

-          Die Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht muss durch die Schulleitung beantragt werden. Ab einer Zuschusshöhe von 2.000,00 € bezogen auf ein Schuljahr obliegt die Entscheidung über die Zuschussgewährung dem Schulausschuss.

-          Zuschüsse für die Erstausstattung mit Babybekleidung etc. bei jungen alleinerziehenden Müttern sowie Zuschüsse zur Grundausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden erst nach Prüfung und Stellungnahme durch die Abteilung FB 45/30 Soziale Dienste im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule gewährt.

 

In der jeweils ersten gemeinsamen Sitzung von KJA und Schulausschuss zu Beginn eines Jahres wird seitens der Verwaltung ein Bericht über die Verwendung der Mittel aus dem Zukunftsfonds im abgelaufenen Haushaltsjahr vorgelegt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja

70.000,00 €

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

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Anlagen

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