Entscheidungsvorlage - FB 40/0059/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt

 

1.       die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2010-2015 zu beschließen,

2.       die GHS Eilendorf, die Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg) und die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen,

3.       die David-Hansemann-Realschule zum 31.07.2011 unter dem Vorbehalt der Errichtung und des Zustandekommens der 4. Gesamtschule auslaufend zu schließen,

4.       die Errichtung einer im S I-Bereich vierzügigen Gesamtschule und im S II-Bereich zweizügigen Gesamtschule in Ganztagsform am Standort der jetzigen David-Hansemann-Realschule, Sandkaulstraße 75, unter dem Vorbehalt des Zustandekommens der notwendigen Anmeldungen von 112 Schüler/innen.

5.       Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen und die Durchführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die neue Gesamtschule zu beantragen.

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt gemäß

§ 81 Schulgesetz (SchulG) folgende schulorganisatorischen Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2011/12

 

1.              Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2010-2015,

2.              die GHS Eilendorf, die Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg) und die KHS Klaus-Hemmerle-Schule zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen,

3.              die David-Hansemann-Realschule zum 31.07.2011 unter dem Vorbehalt der Errichtung und des Zustandekommens der 4. Gesamtschule auslaufend zu schließen,

4.              die Errichtung einer im S I-Bereich vierzügigen Gesamtschule und im S II-Bereich zweizügigen Gesamtschule in Ganztagsform am Standort der jetzigen David-Hansemann-Realschule, Sandkaulstraße 75, unter dem Vorbehalt des Zustandekommens der notwendigen Anmeldungen von 112 Schüler/innen.

5.              Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde einzuholen und die Durchführung eines förmlichen Anmeldeverfahrens für die neue Gesamtschule zu beantragen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.  Ausgangslage

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.10.2010 eine anlassbezogene Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2010-2015 zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf der Grundlage der Beschlussvorlage FB 40/0053/WP16 wurde die Verwaltung gebeten, die auslaufende Schließung der GHS Eilendorf, der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg) und der KHS Klaus-Hemmerle-Schule, der David-Hansemann-Realschule sowie die Errichtung einer 4. Gesamtschule am Standort Sandkaulstraße vorzubereiten.

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf der anlassbezogenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weiterführende Schulen 2010-2015, Vorlage FB 40/0053/WP16. Dementsprechend werden die maßgeblichen Erläuterungen nicht in der hierin dargelegten Ausführlichkeit wiederholt, sondern werden auf die Kernaussagen beschränkt.

Weiterhin hat der Schulausschuss die Verwaltung beauftragt, die Schulkonferenzen der vier genannten Schulen gemäß § 65 Abs. 2 Ziff. 22 in Verbindung mit § 76 Schulgesetz (SchulG NRW) in Bezug auf die vorgesehene Schließung zu beteiligen, die Bezirksvertretungen auf der Grundlage der in der Hauptsatzung der Stadt Aachen festgelegten Zuständigkeiten um Stellungnahme zu bitten sowie die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern herbeizuführen.

 

2.  Entwicklung der Hauptschulen

Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung spiegeln sich in der Entwicklung der Schülerzahlen in den Hauptschulen deutlich wider. Dieser Rückgang wird sich in den nächsten Jahren noch verstärken, wobei hierfür nicht nur die Auswirkungen des demographischen Wandels, sondern auch ein verändertes Elternwahlverhalten ausschlaggebend sind.

Während die Schülerzahlen in den Hauptschulen noch bis Anfang dieses Jahrzehnts von steigenden Zahlen geprägt waren, zeigt sich seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 eine stetig fallende Tendenz, die sich bis Ende des untersuchten Prognosezeitraums zum Schuljahr 2018/2019 fortsetzt.

Konnten zum Schuljahresbeginn 2005/2006 noch insgesamt 265 Schüler/innen an den 6 Aachener Hauptschulen aufgenommen werden, wurden zum Schuljahr 2010/2011 nur noch 175 Schüler/innen in die 5. Klassen dort eingeschult. Zwar prognostiziert das Gutachten zur Schulentwicklung bis 2018 wiederum einen leichten Anstieg der Anmeldezahlen auf dann 203 Schüler/innen, allerdings liegt auch bereits die Aufnahmezahl des laufenden Schuljahres um 34 Aufnahmen (17%) unter dem in 2008 prognostizierten Wert. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Anmeldezahlen allein durch ein verändertes Elternwahlverhalten in 2018 unter der Anmeldezahl des laufenden Schuljahres liegen werden.

Die Schülerzahlen in den Hauptschulen insgesamt werden ebenfalls bis 2018/2019 (Prognose 1.565 Hauptschüler/innen) um insgesamt knapp 1000 Schüler/innen im Vergleich zum Schuljahr 2005/2006 (2.512 Schüler/innen) zurückgehen. Im Schuljahr 2010/2011 befinden sich 1.828 Hauptschüler/innen an Aachener Schulen.

Derzeit haben die 6 Aachener Hauptschulen vom Raumangebot her Raumkapazitäten für insgesamt 18 Eingangsklassen, tatsächlich sind im laufenden Schuljahr aber nur noch 9 Klassen zustande gekommen. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass bei Errichtung einer 4. Gesamtschule unter Zugrundelegung zu erwartender Anmeldungen auf der Grundlage des derzeitigen Anmeldeverhaltens zu den bestehenden 3 Gesamtschulen sich die Zahl vermutlich noch auf 7 Klassen verringern wird.

Eine Reduzierung der derzeitigen Hauptschulangebote von 6 auf 3 ist daher aus schulorganisatorischen Gründen zwingend geboten (vergleiche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Punkt III, Ziffer 2).

Gemäß § 82 Abs. 4 SchulG und § 6 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (AVO-Richtlinien) müssen Hauptschulen mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang (36 Schüler/innen) und insgesamt mindestens 216 Schüler/innen haben.

 

2.1              GHS Eilendorf

Schülerzahlentwicklung

Tatsächliche Schülerzahlen

Schuljahr

Aufnahmen

Gesamtzahl

2005/2006

39

362

2006/2007

45

348

2007/2008

44

337

2008/2009

32

302

2009/2010

29

255

2010/2011

20

216

 

An der nach der Schulentwicklungsplanung 2010-2015 dreizügigen Hauptschule (zwei Regelzüge und ein Montessorizweig) entwickeln sich die Schülerzahlen stark rückläufig und sind ab dem Schuljahr 2009/2010 bereits niedriger als im Gutachten zur Schulentwicklung der Projektgruppe Bildung und Region aus 2008 prognostiziert wurde. Die Schülerzahl des laufenden Schuljahres erreicht mit 216 genau diese Mindestgröße. Es muss davon ausgegangen werden, dass die Schülerzahlen weiter sinken werden und die Mindestgröße für eine Hauptschule nicht mehr erreicht werden wird.

Auch die genauere Betrachtung der Aufnahmezahlen in die Klasse 5 zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 zeigt, dass der Standort in einem Außenbezirk und die einzige Schule mit einem Montessorizweig eine Stabilisierung der Schülerzahlen nicht erwarten lässt. Von den 29 aufgenommenen Kindern kommen nur 13 (44,8%) aus dem Stadtbezirk Eilendorf und lediglich 2 Kinder wechseln aus einer Montessori-Grundschule in den Montessorizweig der GHS Eilendorf, hiervon nur 1 Kind aus der im gleichen Schulgebäude untergebrachten Montessori-Grundschule Eilendorf.

 

Beschluss der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der GHS Eilendorf hat in ihrer Sitzung am 08.11.2010 den Verwaltungsvorschlag der auslaufenden Schließung zur Kenntnis genommen und diesen Vorschlag abgelehnt (s. Anlage). Sie hat empfohlen, sofern der Schließungsbeschluss in der Sitzung des Rates am 08.12.2010 getroffen wird, dass

-          die Eigenständigkeit der Schule mindestens bis zum Sommer 2014 gewährleistet bleibt,

-          die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit erhalten, ihre schulische Laufbahn im Sinne ihrer gewählten Pädagogik ohne Einschränkungen in der Unterrichtsversorgung, in der personellen sowie materiellen Versorgung zu beenden und

-          falls ab Sommer 2014 eine Fortführung an dem Standort Eilendorf nicht mehr möglich ist, eine Angliederung der verbleibenden Klassen mit ihren Lehrkräften an die GHS Drimborn erfolgt.

 

Schlussfolgerung und Empfehlung

Die Schulverwaltung geht davon aus, dass sich die Situation der Schule in Zukunft nicht stabilisieren wird und die Mindestgröße einer Hauptschule nicht erreicht werden kann.

Die auslaufende Schließung der Schule sollte zum Schuljahr 2011/12 beschlossen werden, so dass zu diesem Zeitpunkt an der Schule keine Eingangsklasse gebildet wird. Sollte die Unterrichtsversorgung im Laufe der Auslaufphase nicht mehr gewährleistet sein, ist über die Unterbringung bzw. Angliederung im Einvernehmen mit der unteren Schulaufsicht zu entscheiden.

 

2.2              Reformpädagogische Sekundarschule am Dreiländereck (GHS Kronenberg)

Schülerzahlentwicklung

Tatsächliche Schülerzahlen

Schuljahr

Aufnahmen

Gesamtzahl

2005/2006

37

429

2006/2007

20

358

2007/2008

21

295

2008/2009

20

282

2009/2010

20

264

2010/2011

18

291

 

Die ehemalige GHS Kronenberg ist nach der Schulentwicklungsplanung dreizügig. Die derzeitigen Schülerzahlen liegen zwar derzeit noch über der im Gutachten zur Schulentwicklungsplanung prognostizierten Gesamtzahl, jedoch konnte seit Beginn des Schuljahres 2006/2007 nur noch jeweils eine Eingangsklasse gebildet werden; im laufenden Schuljahr wurden nur noch 18 Schüler/innen in die 5. Klasse der Schule aufgenommen. Auch die Einführung des reformpädagogischen Konzeptes durch die Schule hat bisher keine Änderung des Anmeldeverhaltens der Erziehungsberechtigten bewirkt; während im Schuljahr 2009/2010 noch 20 Schüler/innen in die Eingangsklasse der Schule aufgenommen wurden, waren dies zum Schuljahr 2010/2011 nur 18 Schüler/innen. Allerdings nimmt die Schule verstärkt Seiteneinsteiger auf.

 

Beschluss der Schulkonferenz

In ihrer Sitzung am 11.11.2010 hat die Schulkonferenz der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck den einstimmigen Beschluss gefasst, die vorgesehene auslaufende Schließung der Schule zum kommenden Schuljahr auszusetzen (s. Anlage). Weiterhin wurde beantragt, über die Standortfrage einer vierten Gesamtschule  erneut zu beraten oder alternativ über eine Schließung der Schule angesichts des seit Beginn des Schuljahres 2009/2010 entwickelten reformpädagogischen Konzeptes zu einem späteren Zeitpunkt zu beraten.

 

Schlussfolgerung und Empfehlung

Wie dargelegt und wie aus der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung ersichtlich, ist der Bestand der Schule nicht gewährleistet. Es ist davon auszugehen, dass auch unter Berücksichtigung des pädagogischen Konzeptes die Schule deutlich unter die Mindestgröße sinken wird. Dies gilt umso mehr für den Fall, dass eine 4. Gesamtschule am Standort Sandkaulstraße errichtet wird. Es wird daher die auslaufende Schließung empfohlen.

Auf die Standortfrage bzw. auf einen Standortvergleich der beiden möglichen Standorte für eine vierte Gesamtschule wird in späteren Ausführungen der Vorlage eingegangen.

 

2.3              KHS Klaus-Hemmerle Schule

Schülerzahlentwicklung

Tatsächliche Schülerzahlen

Schuljahr

Aufnahmen

Gesamtzahl

2005/2006

37

336

2006/2007

33

303

2007/2008

39

304

2008/2009

36

293

2009/2010

33

261

2010/2011

26

250

 

Die einzige katholische Hauptschule in der Stadt Aachen ist nach der Schulentwicklungsplanung zweizügig. Die Schule muss seit Jahren kontinuierlich starke Rückgänge der Schülerzahlen verzeichnen und bereits in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 zeigen sich negative Abweichungen zu den prognostizierten Zahlen im Gutachten zur Schulentwicklung. Zum Schuljahr 2010/2011 konnte nur noch eine Eingangsklasse gebildet werden.

 

Beschluss der Schulkonferenz

Die Schulkonferenz der KHS Klaus-Hemmerle-Schule hat sich in ihrer Sitzung am 10.11.2010 einstimmig gegen die auslaufende Schließung der Klaus-Hemmerle-Schule ab dem Schuljahr 2011/2012 ausgesprochen und den Schulträger aufgefordert, den Erhalt der Schule und des katholischen Profils im Rahmen der Teilnahme am Schulversuch "Gemeinschaftsschule" zu gewährleisten (s. Anlage).

 

Schlussfolgerung und Empfehlung

Die Schulentwicklungsplanung zeigt den kontinuierlichen Rückgang der Schülerzahlen seit Ende des vergangenen Jahrzehnts. Im Rahmen der notwendigen Reduzierung des Hauptschulangebotes in der Stadt Aachen wird die auslaufende Schließung vorgeschlagen.

Der Erhalt eines katholischen Profils kann auch an einer Gemeinschaftshauptschule vorgesehen werden und wird seitens der Schulverwaltung unterstützt. Hierzu wurden bereits in einem Gespräch mit Vertretern des Bistums Aachen mögliche Wege aufgezeigt.

Die Teilnahme am Modellvorhaben "Gemeinschaftsschule" setzt die Anmeldung von mindestens 69 Schüler/innen voraus.

 

3.  Entwicklung der Realschulen

Auch in den vier Aachener Realschulen sind die Auswirkungen der demographischen Entwicklung sowie eines veränderten Wahlverhaltens deutlich wahrnehmbar.

 

3.1  Schülerzahlentwicklung

Tatsächliche Schülerzahlen

 

Schuljahr

Aufnahmen

Gesamtzahl

2005/2006

353

2.491

2006/2007

398

2.408

2007/2008

335

2.279

2008/2009

323

2.169

2009/2010

357

2.152

2010/2011

324

2.141

 

Auch bei den Realschulen zeichnen sich bereits seit einigen Jahren deutlich rückläufige Schülerzahlen ab. Dieser Rückgang wird wie im Bereich der Hauptschulen in den nächsten Jahren angesichts eines veränderten Elternwahlverhaltens zunehmen.

Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 (353 Neuaufnahmen, 2.491 Realschüler/innen insgesamt) ist ein Rückgang der Schülerzahlen sowohl in den Eingangsklassen als auch in der Schülerzahl insgesamt ersichtlich. Zum Schuljahr 2010/2011 wurden nur noch 324 Schüler/innen aufgenommen und die Schülerzahl ist auf 2.141 abgesunken. Zum Schuljahr 2018/2019 werden nur noch 295 Neuaufnahmen prognostiziert, die Gesamtzahl der Realschüler/innen wird auf 1.683 sinken. Die gegenwärtige Entwicklung liegt im Realschulbereich zwar leicht über den im Gutachten zur Schulentwicklungsplanung prognostizierten Zahlen, die sinkende Tendenz ist jedoch deutlich erkennbar.

Auch hier zeigt sich, dass bereits derzeit Überkapazitäten im Bereich der Realschulen bestehen. Das Raumangebot ließe die Bildung von14,5 Eingangsklassen zu, im laufenden Schuljahr sind jedoch nur 13 Eingangsklassen gebildet.

Bei Errichtung einer 4. Gesamtschule werden vermutlich nur noch 10,5 Eingangsklassen zustande kommen.

 

3.2 Schulkonferenzbeschluss der David-Hansemann-Realschule

In seiner Sitzung am 06.10.2010 hat sich die Schulkonferenz der David-Hansemann-Realschule bereits mit der Problematik sinkender Schülerzahlen und geändertem Elternwahlverhalten befasst und den Wunsch zum Ausdruck gebracht, die David-Hansemann-Realschule gemäß § 81 Abs.2, S. 2 Schulgesetz (SchulG NRW) in eine Gesamtschule zu ändern.

Im Rahmen der Beteiligung zur vorgesehenen auslaufenden Schließung der Schule hat sich die Schulkonferenz erneut für die auslaufende Schließung der Schule vorbehaltlich des Zustandekommens der vierten Gesamtschule und die Errichtung einer in der Sekundarstufe I vierzügigen und in der Oberstufe zweizügigen Gesamtschule in Form einer Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2011/12 am Standort der derzeitigen David-Hansemann-Realschule ausgesprochen (s. Anlage).

 

In ihrer Begründung hat die Schulkonferenz u.a. darauf hingewiesen, dass bewährte pädagogische Konzepte der David-Hansemann-Realschule in das Konzept der zukünftigen Gesamtschule transferiert werden sollten. Das sind :

?         Berufswahlkonzept (u.a. Kooperation mit unseren zahlreichen außerschulischen Partnern),

?         Konzepte zur individuellen Förderung in den Lernwerkstätten unserer Schule,

?         60-Minuten-Stunden-Taktung zur Entzerrung von Hektik im Schulalltag,

?         Angebote am Nachmittag, insbesondere im musisch-künstlerischen Bereich, die die Erziehungsarbeit ergänzen,

?         Wertevermittlung durch pädagogische Geschlossenheit des Kollegiums.

 

Die Schulkonferenz hat in ihrem Beschluss vom 06.10.2010 unterstrichen, dass die Schule gute Voraussetzungen durch die bereits jetzt im Schulprogramm der David-Hansemann-Realschule festgelegten Schwerpunkte der individuellen Förderung und durch die Kooperation mit dem Anne-Frank-Gymnasium für die Errichtung einer vierten Gesamtschule biete.

In der zentralen Lage der Schule, den vorhandenen Gebäudekapazitäten und deren Erweiterungsmöglichkeiten werden weitere gute Entwicklungsmöglichkeiten für eine Errichtung einer Gesamtschule gesehen.

 

3.3  Empfehlung der Schulverwaltung

Im Schuljahr 2018/2019 wird die Schülerzahl der Realschulen um 33 % niedriger sein als noch im Schuljahr 2005/2006. Die Versorgung der noch verbleibenden Realschüler kann an den verbleibenden 3 Realschulstandorten sichergestellt werden. Die Reduzierung der Standorte wird langfristig die weiter bestehenden Standorte stärken.

Bei der Abwägung zur Anpassung des Realschulangebotes ist zu beachten, dass die Luise-Hensel-Realschule aufgrund der Schülerzahlenentwicklung im Bestand gesichert ist. Die Hugo-Junkers-Realschule steht angesichts der Bestandsgarantie des Schulverbandes Aachen-Ost nicht zur Disposition. Nach der Entwicklung der Schülerzahlen käme in erster Linie die Alkuin-Realschule für eine Schließung in Betracht.

Da die David-Hansemann-Realschule den Antrag auf Umwandlung des Standortes in eine Gesamtschule vorgeschlagen hat, schlägt die Schulverwaltung vor

-          die David-Hansemann-Realschule mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 vorbehaltlich des Zustandekommens der 4. Gesamtschule auslaufend zu schließen.

 

4.  Entwicklung der Gesamtschulen

Die Entwicklung der Gesamtschulen macht deutlich, dass in Aachen seit Jahren die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen die Aufnahmekapazitäten der vorhandenen drei Aachener Gesamtschulen übersteigt.

 

4.1  Schulentwicklungsplanung (§ 80 SchulG NRW)

Die Schulverwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 28.10.2010 die anlassbezogene Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen 2010-2015 (Vorlage Nr.

FB 40/0053/WP16) vorgelegt und die Auswirkungen demographischer Entwicklung und des veränderten Anmeldeverhaltens dargelegt sowie die Auswirkungen der Errichtung einer 4. Gesamtschule untersucht.

Die im Rahmen des Verfahrens erforderliche Beteiligung der benachbarten Schulträger hinsichtlich eines regional ausgewogenen und differenzierten Angebotes ist erfolgt.

Bedenken wurden von der Stadt Stolberg und der Stadt Würselen nicht erhoben (s. Anlage). Ob und an welchem Standort in Stolberg eine Gesamtschule errichtet wird, ist noch offen. Die Stellungnahme der Stadt Herzogenrath liegt noch nicht vor. Über das Ergebnis wird im Schulausschuss am 02.12.2010 berichtet.

 

4.2 Bedürfnisprüfung (78 SchulG NRW)

Bei der Antragstellung für die Errichtung der vierten Gesamtschule ist darüber hinaus das Bedürfnis nachzuweisen. Dieses Bedürfnis besteht, wenn die Schule im Rahmen der Schulentwicklungsplanung erforderlich ist, damit das Bildungsangebot dieser Schulform in zumutbarer Entfernung wahrgenommen werden kann. Der Nachweis ist entweder durch ausreichende Anmeldeüberhänge (Abweisungen) in den Vorjahren oder durch Elternbefragung zu führen.

Auf eine Elternbefragung hat die Schulverwaltung verzichtet, das Bedürfnis ergibt sich aufgrund der Abweisungen aus den Vorjahren.

Die Anmeldezahlen zu den 5.Klassen der drei Aachener Gesamtschulen sind in den vergangenen Jahren nahezu unverändert hoch geblieben. Dies führt dazu, dass jedes Jahr zwischen 150 und 250 Anmeldungen zurückgewiesen werden müssen. Zum Schuljahr 2010/2011 sind die Anmeldungen leicht zurückgegangen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass durch den gescheiterten Versuch, im Schuljahr 2009/2010 eine weitere Gesamtschule in Aachen zu errichten, viele Eltern möglicherweise wegen der hohen Zahl der Abweisungen in den Vorjahren verunsichert waren und ihr Kind erst gar nicht zur Gesamtschule angemeldet haben.

Seit dem Schuljahr 2005/2006 stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

Schuljahr

Anmeldungen

Aufnahmen

Ablehnungen

2005/06

766

522

244

2006/07

739

509

230

2007/08

791

510

281

2008/09

771

520

251

2009/10

778

513

265

2010/11

650

510

140

 

Es ist aber davon auszugehen, dass eine Vergrößerung des Gesamtschulangebotes wieder zu einer stärkeren Nachfrage führen wird. Es ist der Trend erkennbar, dass neben dem weiterhin stark favorisierten Gymnasium in Aachen die Gesamtschule als Schule, die alle Abschlüsse der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II eröffnet, von den Eltern bevorzugt wird. Durch die Errichtung einer vierten Gesamtschule bei gleichzeitiger Reduzierung der Kapazitäten im Haupt- und Realschulbereich wird dieser Bedarfslage Rechnung getragen.

 

4.3   Größe der 4. Gesamtschule

Die neu eingerichtete Gesamtschule soll in der Sekundarstufe I vierzügig und in der Sekundarstufe II zweizügig geführt werden.

Die Schule muss bis Klasse 10 mindestens 4 Parallelklassen pro Schuljahr haben, das bedeutet, dass mindestens 112 Kinder im ersten Jahrgang angemeldet werden müssen. In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite von mindestens 42 Schüler/innen (= 2 Züge) im ersten Jahr der Qualifikationsphase erforderlich.

 

4.4   Leistungsheterogenität der Gesamtschule

Die Gesamtschule ermöglicht differenzierte Bildungsgänge, die zu allen Abschlüssen der Sekundarstufe I führen. Eine leistungsheterogene Schülerschaft ist ein wesentliches Strukturelement der Gesamtschule.

Als Nachweis wird das bisherige Übergangsverhalten auf die drei Aachener Gesamtschulen zugrunde gelegt (s. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen 2010-2015,

FB 40/0053/WP16).

Unter der plausiblen Annahme, dass die Aufnahmepraxis nicht von der Praxis der bestehenden Gesamtschulen abweicht, kann davon ausgegangen werden, dass vermutlich 50-60 Kinder mit einem Notendurchschnitt von 2,5 und besser in die Eingangsklassen der 4. Gesamtschule aufgenommen werden.

 

4.5  Standortentscheidung

Als mögliche Standorte für eine in der Sekundarstufe I vierzügige und in der Sekundarstufe II zweizügige Gesamtschule wurden die Schulgebäude

-          Kronenberg (bisher Grund- und Hauptschule)

-          Sandkaulstraße 12 und Sandkaulstraße 75 (David-Hansemann-Schule)

vergleichend untersucht (sh. Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung weiterführende Schulen 2010-2015). Als Anlage ist zusammengefasst das "Pro und Contra" in der Abwägung der beiden Standorte beigefügt.

Im Kostenvergleich fallen für beide Standorte Aufwendungen an; am Kronenberg für die Sanierung und den Neubau von fünf Klassenräumen und sieben Fachräumen, an der Sandkaulstraße für den Umbau von sieben Klassenräumen in Fachräume und die Errichtung einer Mensa.

Ausschlaggebend für die Standortentscheidung ist aber nicht der Kostenvergleich, sondern die Lage und das Schüleraufkommen. Die Sandkaulstraße hat den Vorteil, dass dieser Standort zentral in der Stadtmitte liegt und gut über ÖPNV erschlossen ist. Weit wichtiger ist jedoch, dass dort ein Schulsystem Basis für die 4. Gesamtschule ist, das z.zt. jährlich 75 bis 90 Kinder aufgenommen hat. Bei Wegfall der Realschule ohne Neuerrichtung einer Gesamtschule an diesem Ort würde eine nicht berechenbare Schülerumverteilung stattfinden. Da bisher die Nachfrage nach Gesamtschulplätzen vorwiegend von Schülern mit Realschulempfehlung gespeist wird, ist davon auszugehen, dass an diesem Standort für die Gesamtschule eine ausreichende Anzahl und eine heterogene Zusammensetzung der Schülerschaft zustande kommen wird.

 

Dagegen könnte sich die 4. Gesamtschule am Standort Kronenberg zunächst nur auf 18 bis 24 originäre Hauptschulanmeldungen verlassen. Da sich die zu verteilende Schülerzahl insgesamt nicht vermehrt, sondern abnimmt, würde bei Fortbestehen der David-Hansemann-Realschule eine gesicherte Entwicklungsprognose für die 4. Gesamtschule nicht möglich sein. Insofern müsste, um eine ausreichende Heterogenität am Standort Kronenberg zu erreichen, in Erwägung gezogen werden, die Alkuinrealschule aufzulösen.

 

Da aber die Schulkonferenz der David-Hansemann-Realschule sich aus freien Stücken dafür entschieden hat, sich auslaufend aufzulösen, um in eine neue Gesamtschule hineinzuwachsen, wird empfohlen, den Standort Sandkaulstraße für die Errichtung der 4. Gesamtschule zu wählen.

 

4.6              Raumbedarfsplanung für eine Gesamtschule im Ganztagsbetrieb

(4-zügig in S I / 2-zügig in S II)

 

Bezeichnung

Raumbestand

Raumbedarf

4. Gesamtschule

Raumbilanz

Unterrichtsräume

50

36

14

Raum für neue Technologien

4

2

  2

Lehrmittelraum

0

 

  0

Chemie- / großer NW-Raum

2

3

- 1

Naturwissenschaft

2

4

- 2

Hauswirtschaft

0

 

  0

Raum für textiles Gestalten

0

1

- 1

Technikraum

1

2

- 1

Kunstraum

1

2

- 1

Musikraum

1

2

- 1

Mehrzweckraum

0

2

- 2

Turnhalle

2

3

- 1

Nebenräume / Sammlung und Vorbereitung

6

 

  6

Aula / Forum

1

 

  1

Bibliothek / Mediothek

1

 

  1

Ganztagsbereich

250 m²

720 m²

- 470 m²

Verwaltung

15

3

12

Sonstige Räume

10

 

10

 

Zusammenfassung:

Bezeichnung

Raumbestand

Raumbedarf

4. Gesamtschule

Raumbilanz

Klassenräume

50

36

14

Fachunterrichtsräume

11

18

- 7

 

Es stehen ausweislich der Bedarfsplanung ausreichende Raumkapazitäten für den Parallelbetrieb beider Schulen bis zum Auslaufen der Realschule zur Verfügung.

 

4.7 Ganztagsbetrieb

Die 4. Gesamtschule soll als Ganztagsschule geführt werden. Nach Errichtung einer Mensa sind die räumlichen Voraussetzungen gegeben. Die Mittel im Umfang von 850.000,00 € für die Errichtung einer Mensa an der David-Hansemann-Realschule sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

4.8 Anmeldeverfahren

Die Bezirksregierung empfiehlt, den Ratsbeschluss zur Errichtung der vierten Gesamtschule vorbehaltlich des Zustandekommens der notwendigen Anmeldezahl zu fassen.

Auch die Genehmigung würde unter diesem Vorbehalt erteilt.

Dies bedeutet, dass im Rahmen des Anmeldeverfahrens mindestens 112 Anmeldungen für die neue Gesamtschule zustande kommen müssen.

 

4.9 Pädagogisches Konzept

Das pädagogische Konzept der neuen Gesamtschule wird von der neuen Schulleitung und der Schulkonferenz entwickelt:

Seitens des Schulträgers wird angeboten, einen Runden Tisch zu moderieren, an dem die Schulleitungen der auslaufenden Schulen und der neuen Gesamtschule teilnehmen, um vorhandene besondere Profile in die Überlegungen zu einem neuen Schulprogramm einzubeziehen. Dazu gehört auch die Frage, inwieweit der Gemeinsame Unterricht für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und/oder die Bildung einer integrativen Lerngruppe an der neuen Gesamtschule angeboten werden kann.

 

4.10 Empfehlung der Schulverwaltung

Errichtung einer 4. Gesamtschule

Die Verwaltung empfiehlt, am Standort der derzeitigen David-Hansemann-Realschule (Sandkaulstraße 12 und Sandkaulstraße 75) eine in der Sekundarstufe I vierzügige und in der Oberstufe zweizügige Gesamtschule in Form einer Ganztagsschule zum Schuljahresbeginn 2011/2012 zu errichten.

Der Beschluss des Schulträgers auf Errichtung einer Schule bedarf nach § 81 Abs. 3 SchulG NRW der Genehmigung durch die Bezirksregierung. Die Schulverwaltung wird die Genehmigung nach Beschlussfassung durch den Schulausschuss und Rat der Stadt Aachen umgehend beantragen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

Die Kosten für die vorgesehene Errichtung einer Mensa an der David-Hansemann-Schule sind mit 850.000,00 € im Kostenrahmen für das Mensenausbau-Programm berücksichtigt. Die Kosten für den Umbau können derzeit noch nicht beziffert werden.

Da im Zuge der Neuerrichtung der 4. Gesamtschule vier Schulsysteme geschlossen werden, ist davon auszugehen, dass die Folgekosten in etwa gleich bleiben.

Reduzieren

Anlagen

Loading...
Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020?VOLFDNR=8060&options=4&selfaction=print