Kenntnisnahme - FB 51/0066/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Seit vielen Jahren ist die Stadt Aachen als Grenzort davon betroffen, dass regelmäßig eine hohe Anzahl minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bei der Einreise in das Bundesgebiet durch die Bundespolizei aufgegriffen und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Abteilung Soziale Dienste und Jugendpflege, überstellt werden.

 

In der Mehrzahl handelt es sich hier um Jugendliche aus Afghanistan, Irak und Pakistan.

 

Erfahrungsgemäß bewegt sich die Anzahl der aufgegriffenen Jugendlichen jährlich in einer Spannbreite von 30 bis 50 Personen.

 

2. Bisherige Praxis in Aachen bis Ende 2009

 

Bis Ende 2009 war es unstrittige Praxis Jugendliche ab 16 Jahren nach erfolgter Inobhutnahme und Prüfung des Sachverhaltes an die zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber (bis November 2007 Köln und Düsseldorf, ab 01.12.2007 Dortmund), weiter zu leiten. Nach erfolgter Asylantragstellung wurden die Jugendlichen von dort aus in entsprechend geeigneten Einrichtungen untergebracht und eine Vormundschaft vor Ort eingerichtet.

Diese Verfahrensweise wurde in dieser Form von der Bundespolizei, der Ausländerbehörde und der Fachabteilung gleichermaßen praktiziert.

Jugendliche unter 16 Jahren wurden grundsätzlich in Aachen in geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht und eine Vormundschaft in Aachen eingerichtet, da diese Jugendlichen keinen eigenen Asylantrag entsprechend des Asylverfahrensgesetzes  (§ 12 Abs. 1 AsylVfG) stellen können.

 

Dieses Verfahren wurde seitens der zentralen Anlaufstelle in Dortmund bis einschließlich 2009 nicht infrage gestellt.

 

3. Verändertes Verfahren seit Anfang 2010

 

Anfang 2010 wendete sich der Stadtrat der Stadt Dortmund an die Stadt Aachen und stellte die bisherige Vorgehensweise unter Hinweis auf § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII infrage mit der Konsequenz, die betroffenen Jugendlichen umgehend nach Aachen zurückzuschicken.

 

Vor dem Hintergrund der unklaren Zuständigkeitsdefinition der Aufgaben der zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber wurde daraufhin fachbereichsintern entschieden, bis zu einer endgültigen Klärung die betroffenen Jugendlichen in geeigneten Aachener Einrichtungen unterzubringen und nicht mehr nach Dortmund weiter zu leiten.

Vorrangig wurde diese Entscheidung getroffen, um Differenzen hinsichtlich der Zuständigkeiten nicht auf dem Rücken der betroffenen Jugendlichen auszutragen.

4. Erlass des Innenministeriums vom 10.07.2008

 

In der Folge wurde das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein Westfalen mit der Bitte um Klärung des Sachverhaltes angeschrieben.

In der Antwort des Ministeriums von Juni 2010 wird im Kern die Haltung der Stadt Dortmund unter Bezug auf einen Erlass des Innenministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.07.2008 bestätigt.

Dieser Erlass war dem Fachbereich bis dato nicht bekannt und wurde auch in den Schreiben der Stadt Dortmund an die Stadt Aachen nicht aufgeführt.

Der Erlass beinhaltet, dass alle in Nordrhein-Westfalen durch Behörden aufgegriffene Kinder und Jugendliche unverzüglich dem örtlich zuständigen Jugendamt vorgestellt werden müssen und durch diese entsprechend § 42 Abs. 1.3 SGB VIII in Obhut zu nehmen sind.

Eine weitere bundesweite Umverteilung der Jugendlichen an andere Kommunen erfolgt nicht mehr.

 

5. Auswirkungen auf die Praxis

 

Ausgehend hiervon bedeutet die Erlasslage für Stadt Aachen, dass zukünftig alle unbegleiteten minderjährigen  Jugendlichen unter 18 Jahren in Einrichtungen der Jugendhilfe in Aachen unterzubringen sind. Ausgenommen hiervon sind die Jugendlichen, die im Rahmen des Schengener Abkommens durch die Bundespolizei an die belgischen Behörden zurück überstellt werden müssen. Dies betrifft jedoch nur eine geringe Anzahl.

 

Die Erfahrungen der Vergangenheit und die seit 2010 angewandte Praxis zeigen, dass von den bis zu 50 Jugendlichen ein großer Teil aus den Jugendhilfeeinrichtungen entweicht, um in die eigentlichen Zielländer (Dänemark und Schweden) weiterzureisen.

In den Fällen, in denen die Stadt Aachen bereits zum Vormund bestellt worden ist, wird unverzüglich Vermisstenanzeige gestellt. Dies geschieht nicht zuletzt in Absprache mit Polizei und Bundespolizei. Für den Fall, dass die Jugendlichen an anderer Stelle in Deutschland erneut aufgegriffen werden, werden diese nach Aachen zurückgeführt.

 

Der geringere Teil der jungen Menschen entscheidet sich für einen Verbleib in Aachen.

 

6. Finanzielle Auswirkungen

 

Gleichwohl hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Personalausstattung in den Sozialen Diensten, der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, wie auch im Bereich der Pflegschaften und Vormundschaften sowie auf die Finanzen der Hilfen zur Erziehung.

 

Bis Oktober 2010 sind bislang (5 Jugendliche) in Aachen verblieben. Bei einer Unterbringung in einer Heimeinrichtung bedeutet dieses Mehrkosten von (ca. 250.000) Euro jährlich zu Lasten des Jugendhilfeetats.

D. h. bei einem mittleren Verbleib der Jugendlichen in den Jugendhilfeeinrichtungen von zwei Jahren, bedeutet das ein Kostenvolumen von mittelfristig jährlich 500.000 Euro.

 

Auch wenn die Unterbringungskosten nach Bestimmung eines überörtlichen Trägers an die Stadt Aachen zu einem späteren Zeitpunkt erstattet werden, müssen diese im entsprechendem Ansatz der Produktsachkonten pro Jahr berücksichtigt werden.

Personalkosten gehen in vollem Umfang zu Lasten der Stadt Aachen, da diese nicht erstattungsfähig sind.

 

Eine Prognose für die Folgejahre ist nur schwer abzugeben, dies ist u. a. davon abhängig, ob die Schleuserwege nach Deutschland eingeschränkt bzw. geschlossen werden können. Vor dem Hintergrund der letzten Alarmmeldungen aus Griechenland, die zwischenzeitlich Unterstützung der Europäischen Union zum Schutz der Außengrenze zur Türkei angefordert haben, bleibt die weitere Entwicklung erst einmal abzuwarten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

Sachkosten

 

 

 

 

Abschreibung

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

 

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

 

b.

Konsolidierung?

ja/nein

 

c.

Personalkosten

 

 

d.

Sachkosten

 

 

 

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

 

 

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Anlagen

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