Entscheidungsvorlage - FB 50/0092/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Anmietung und Nutzung des Objektes Oberforstbacherstraße 82 als Übergangsheim für Flüchtlinge sowie zur umgehenden Bereitstellung der finanziellen Mittel im Haushalt 2011 ff in Höhe von insgesamt 83.000,00 € bei PSP-Element 1-100803-900-4 in Verbindung mit Kostenart 53150000 (Finanzposition 73150000), in Höhe von jährlich 32.000,00 € bei PSP-Element 1-100803-900-4 in Verbindung mit Kostenart 54220000 (Finanzposition 74220000).

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In den vergangenen Jahren ist die Anzahl der in städtischen Übergangsheimen unterzubringenden  Flüchtlinge (Personen, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden) und insbesondere der Spätaussiedler stark zurückgegangen. Folgerichtig sind in der Vergangenheit verschiedene Übergangsheime in Aachen geschlossen worden.

 

Bereits zu Beginn dieses Jahres konnte ein erneuter Anstieg der seitens der Stadt Aachen unterzubringenden Personen festgestellt werden. Seit Mai 2010 wird daher bereits das ehemalige Übergangsheim Lintertstr. 29 wieder zur Aufnahme von Flüchtlingen genutzt.

 

Seit August dieses Jahres ist die Zahl der aufzunehmenden Personen unerwartet erneut sprunghaft angestiegen. Während in den ersten sieben Monaten des Jahres lediglich 18 Personen (durchschnittlich 2,6 Personen je Monat) unterzubringen waren, wurden in den Monaten August, September und Oktober im Durchschnitt 16 Personen in den fünf städtischen Übergangsheimen für Flüchtlinge und Spätaussiedler aufgenommen. Die Kapazitäten dort sind mittlerweile erschöpft.

 

Hintergrund der steigenden Fallzahlen ist insbesondere der Anstieg von Asylbegehrenden (seit 2007 um 100 %). Nach Prognosen des Bundesamtes für Flüchtlinge und Migration werden die Zahlen auch weiterhin steigen.

 

Zudem sind vermehrt so genannte Asylfolgeantragsteller aufzunehmen und auch andere unerlaubt eingereiste Personen, bei denen nach Klärung der Zuständigkeit zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden über ein eventuelles Aufenthaltsrecht bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu entscheiden ist. Aktuell reisen insbesondere Personen aus Mazedonien und Serbien ein.

 

Die schnellstmöglich realisierbare und kostengünstigste Alternative ist die erneute Anmietung des  bereits in der Vergangenheit als Übergangsheim genutzten Objektes Oberforstbacher Straße 82. Hier könnten je nach Haushaltsgröße ca. 30 bis 35 Personen untergebracht werden. Die seitens der Verwaltung geschätzten Kosten für die Herrichtung des Gebäudes belaufen sich auf 83.000,00 €. Dieser Aufwand kann im Falle einer Anmietung in den nächsten Jahren mit der zu vereinbarenden Miete verrechnet werden. Seitens des FB 50 wird eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren angestrebt. Das entspricht einer monatlichen Mietzahlung von ca. 1.380,00 €. Zudem sind Betriebskosten in geschätzter Höhe von 32.000,00 € jährlich aufzubringen. Die entsprechenden Aufstellungen des Gebäudemanagements sind beigefügt.

 

Bei einer Belegung des Objektes mit 30 Personen ist mit monatlich zu vereinnahmenden Benutzungsgebühren in Höhe von 1.500,00 € zu rechnen (durchschnittliche monatliche Benutzungsgebühren pro Person: 50,00 €). Zur anteiligen Deckung der jährlich anfallenden Betriebskosten in Höhe von 32.000,00 € stehen somit voraussichtlich jeweils Einnahmen in Höhe von 18.000,00 € zur Verfügung. Diese sind für die Haushaltsjahre 2011 ff als Mehreinnahmen zu PSP-Element 4-100803-901-8 Kostenart 43210000 (Finanzpostion 63210000) in Ansatz zu bringen.

 

Alternativ zur Anmietung des Objektes Oberforstbacher Straße 82 zur Nutzung als städtisches Übergangsheim kommt derzeit ausschließlich die Unterbringung der Flüchtlinge in Hotels in Betracht. Die reinen Hotelkosten pro Person würden bei ca. 30,00 €/Übernachtung bzw. ca. 900,00 €/Monat liegen. Für die in dem Objekt Oberforstbacher Str. 82 unterzubringenden 30 – 35 Personen  ergäbe sich ein monatlicher Aufwand in Höhe von 27.000,00 € bis 31.500,00 €.  Eine Hotelunterbringung der Flüchtlinge ist mithin mit einem erheblichen Mehraufwand gegenüber der Anmietung des Objektes Oberforstbacher Straße 82 verbunden.

 

Die Anmietung und Nutzung des Gebäudes Oberforstbacherstraße 82 als Übergangsheim für Flüchtlinge wurde in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 25.11.2010 beraten. Der Ausschuss hat die Anmietung des Objektes beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

 

Eine Anmietung des Objektes soll im Laufe des Dezembers zum 01.01.2011 erfolgen. Die für die Umsetzung der Maßnahme benötigten finanziellen Mittel sind bislang nicht in der Haushaltsplanung 2011 und Finanzplanung 2012 – 2014 berücksichtigt. Eine entsprechende Nachmeldung erfolgt im Rahmen der Veränderungsnachweisung bis zum 10.12.2010 an FB 20. Für die Herrichtungskosten sowie den nicht durch Mehreinnahmen an Benutzungsgebühren gedeckten Anteil der Betriebskosten in Höhe von 14.000,00 € kann FB 50 keinen Deckungsvorschlag unterbreiten.

 

Die Dringlichkeit der Entscheidung über die Zustimmung zur Anmietung des Objektes ergibt sich aus der Tatsache, dass die zum 01.01.2011 beabsichtigte Anmietung die Kündigung des aktuell für das Objekt bestehenden Mietvertrages seitens des Eigentümers voraussetzt. Diese muss spätestens am 17.12.2010 erfolgen. Zudem ist mit einer mehrwöchigen Bauzeit zur Herrichtung des Gebäudes zu rechnen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Herrichtung und Bewirtschaftung des Gebäudes Oberforstbacher Straße 82 zur Nutzung als Übergangsheim

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

____________€

a.

Im Haushalt?

nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

keine

 

Maßnahme:

 Renovierung des Gebäudes

 

___________83.000,00 €

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

____________€

 

Abschreibung

 

____________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

Betriebskosten (jährlich)

 

___________32.000,00 €

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?                    Erhöhte Benutzungsgebühren                                                                                                                    

darüber hinaus keine

18.000,00 €

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

mind. 5 Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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