Kenntnisnahme - A 61/0129/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsmanagementausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Fuß- und Radweg Großstück zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg und mit der Einwerbung der Fördermittel zu beauftragen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Planung für den Fuß- und Radweg Großstück zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg und mit der Einwerbung der Fördermittel.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass/Ziel

Zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg befinden sich nicht mehr genutzte Gleisanlagen. Auf dieser Fläche soll ein Verbindungsweg für Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden.

Dieser Weg dient damit einerseits der optimalen Erreichbarkeit zwischen den Parkmöglichkeiten am Grünen Weg und den Sportanlagen bzw. dem Finanzzentrum an der Krefelder Straße. Insbesondere am Wochenende bieten der Stawag-Parkplatz sowie die Stellplätze der Gewerbebetriebe am Grünen Weg, der Diskothek und der Markthalle an der Liebigstraße zusätzlichen Parkraum für die Besucher von Sportveranstaltungen des ALRV und der Alemannia. Zum anderen gewährleistet der Weg eine schnelle Anbindung zum zukünftigen Haltepunkt der Euregiobahn am Grünen Weg.

Darüber hinaus übernimmt dieser Weg eine Verknüpfungsfunktion zwischen den Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben an der Krefelder Straße und am Grünen Weg und gewährleistet für die Kunden eine kurze fußläufige Verbindung.

Als autofrei geplanter Weg bietet diese Verbindung Sicherheit und Komfort für Fußgänger und Radfahrer und stellt für diese Umweg-empfindlichen Verkehrsteilnehmer eine direkte Verbindung dar. Innerhalb des städtischen Radwegenetzes  knüpft der Weg an den bestehenden Radweg an der Krefelder Straße sowie an den geplanten Radweg am Grünen Weg an, welcher im Rahmen der Umgestaltung des Grünen Wegs vorgesehen ist. Mögliche Erweiterungen können sich bei einer späteren Entwicklung des Talbotgeländes ergeben.

 

Planung

Die Breite des Weges beträgt 3,50 Meter, wobei 2,50 Meter in Asphalt ausgebaut und beidseitig  0,50 Meter breite Bankette ergänzt werden. Die Länge des Weges beträgt etwa 630 Meter.

Der Geh- und Radweg setzt am bestehenden Geh- und Radweg der Krefelder Straße an. Das Geländeniveau (Geländesprung von 1,40 Meter) wird über eine Rampe angeglichen. Auf dem ersten Grundstück (Finanzzentrum) befinden sich sowohl größere (8 Meter) als auch kleinere Bäume (4-5 Meter), die entfernt werden müssen. Zudem muss eine Leitplanke, welche ab Mitte dieses Grundstücks beginnt, entfernt werden. Weiter führt der Weg über ehemalige Bahntrassen. Zum Teil sind die Gleisanlagen nicht mehr vorhanden, teils sind die Gleise noch sichtbar. Stellenweise muss geklärt werden, ob noch Gleise vorhanden sind. Dies ist aufgrund des dichten Bewuchs momentan nicht ersichtlich. Die Einmündung am Grünen Weg erfolgt ebenerdig.

Nach ersten Schätzungen werden Kosten in Höhe von 98.000 erwartet, die zu 75% gefördert werden können.

 

Grunderwerb   

An der Krefelder Straße beginnt der Weg auf einer mit Wegerecht zugunsten der Allgemeinheit  belasteten Fläche. Weiter verläuft die Verbindung über ein Grundstück des Landes Nordrhein-Westfalens. Hier sind demnächst noch Grundstücksverhandlungen zu führen. Die restliche Fläche bis zum Grünen Weg befindet sich im städtischen Eigentum.

 

Finanzierung

Die Kosten des Grunderwerbs sind aus Einzelplan 8 zu finanzieren. Voraussetzung für eine Mittelbereitstellung ist die Freigabe der Korridormaßnahmen und evtl. für 2005 die Zustimmung der Bezirksregierung für einen Mittelaustausch.

Bisher beinhaltet die Haushaltsstelle 9.63100.96050 nur den städt. Eigenanteil. Aufgrund der zu veranschlagenden Fördermittel können die insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel entsprechend gesteigert werden, so dass im Bedarfsjahr 2006 dann ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Eine Einplanungsänderung im städtischen Haushalts wird entsprechend für den Entwurf 2006 erfolgen, so dass die Maßnahme dann auch in Kategorie 3 („Zuschussmaßnahme“) eingestuft werden kann.

 

Naturschutzrechtliche Stellungnahmen

Der Ausbau dieses Weges ist gemäß der naturschutzrechtlichen Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde grundsätzlich unbedenklich. Allerdings sollten die vorhandenen Strukturen beim Ausbau soweit wie möglich geschont werden, denn nach Stilllegung der Strecke hat sich eine typische Brachflächenvegetation mit Gebüschen und Bäumen entwickelt. Diese bietet Lebensraum insbesondere für Vögel und Wirbellose; in den Schotterlagen ist zudem ein Vorkommen von Reptilien (Eidechsen) denkbar. Um Planungssicherheit zu gewähren, empfiehlt es sich deshalb, ein zusätzliches Kurzgutachten einzuholen, und sicher zu stellen, dass keine Lebensraumtypen und Arten nach Vogelschutz- oder FFH-Richtlinien im Betrachtungsraum vorkommen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr:

Eventuell fallen dieses Jahr noch Kosten in Höhe von 2000 bis 3000 für die Erstellung eines Kurzgutachtens sowie gegebenenfalls Kosten für die Herstellung von Vermessungsunterlagen und den Grunderwerb an. Voraussetzung für die Mittelbereitstellung ist die Freigabe der Korridormaßnahmen bzw. ggfs. die Zustimmung zu einem Mittelaustausch durch die Bezirksregierung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten:

Die Kosten für Bau und Planung liegen bei etwa 98.000, die bei der Haushaltsstelle 9.63100.96050 Radverkehrsanlagen bei Aufnahme in den Finanzkorridor zur Verfügung stehen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Die Maßnahme kann gemäß der Richtlinien zur Förderung der Verkehrsinfrastruktur im Straßenraum in den Städten und Gemeineden Nordrhein-Westfalens nach Nr.  2.8.2 mit bis zu 75% gefördert werden

 

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Anlagen

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