28.08.2024 - 6 Feuerwerksverbot für den historischen Ortskern ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 28.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Hoffner zeigt sich sehr überrascht über die Empfehlung der Verwaltung, von dem Erlass einer Allgemeinverfügung bzw. der Erweiterung der bereits bestehenden Verfügung auf Kornelimünster abzusehen. Er kann keinen Unterschied zwischen der örtlichen Situation in der Aachener Innenstadt zum Historischen Kern in Kornelimünster erkennen. An beiden Örtlichkeiten ist die unmittelbare Nähe von Kirchen (Aachener Dom in der Innenstadt und hier die Kirche St. Kornelius) und besonders brandempfindlichen Gebäuden gegeben.
Trotz des § 23 I 1. SprengV, der in beiden Fällen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verbietet, hat man für den Bereich der Innenstadt eine Allgemeinverfügung erlassen, insbesondere wur-de die Notwendigkeit festgestellt, dass aus nachvollziehbaren Gründen ein Verbot in einem weiteren Umfeld erforderlich ist. Herr Hoffner vertritt die Auffassung, dass für den Altstadtkern von Kornelimünster die gleichen Voraussetzungen vorliegen.
Herr Gilles unterstützt die Ausführungen von Herrn Hoffner. Er spricht sich für eine Beschlusserweiterung aus.
Herr Krott unterstreicht die Notwendigkeit einer Ausweitung der städtischen Allgemeinverfügung auf den Historischen Ortskern von Kornelimünster.
Herr Vecqueray kann den Sinn einer solchen Erweiterung nicht erkennen. Nach seiner Wahrnehmung werden in diesem Bereich eh keine Feuerwerkskörper abgeschossen.
Herr Krott hat andere Erfahrungen gemacht. Er hält am Antrag der beiden Fraktionen vom 21.12.2023 fest.
Herr Hoffner wiederholt seine Auffassungen und bekräftigt die Notwendigkeit den o.g. Antrags.
Frau Nußbaum spricht sich dagegen aus. Zum einem gibt es gar keine und nur ganz wenige Menschen, die am 31.12. an der besagten Örtlichkeit Feuerwerkskörper zünden. Zum anderen sollte man auf den Menschenverstand der Bewohner vertrauen und keine unnötigen Verbote aussprechen.
Herr Krott hat kein Vertrauen, dass sich alle Menschen im Historischen Ortskern über die möglichen Gefahren im Klaren sind.
Herr Hoffner befürchtet, dass der Historische Ortskern mit den jahrhundertealten Gebäuden im schlimmsten Fall vollends ein Raub der Flammen werden könnte.
Frau Nußbaum sieht eine solche Gefahr überhaupt nicht. Sie hält die Argumentation in der Verwaltungsvorlage vollumfänglich für nachvollziehbar.
Herr Hoffner untermalt nochmals mit Nachdruck seine Auffassung, dass die städtische Allgemeinverfü-gung für die Innenstadt auf den Historischen Ortskern in Kornelimünster erweitert wird.
Herr Jumpers unterstützt die Auffassung der CDU-Fraktion, eine Notwendigkeit zur Erweiterung erschließt sich ihm nicht.
Sodann ergreift Frau Opitz das Wort. Angesichts des Austausches der verschiedenen Auffassungen sind nach ihrer Wahrnehmung die Argumente für und wider hinreichend ausgetauscht worden. Sie stellt daher einen Antrag zur Geschäftsordnung an den Bezirksbürgermeister, dass nunmehr über den erweiterten Beschlussvorschlag abgestimmt werden sollte.
Der Bezirksbürgermeister verliest diesen und lässt sodann hierüber abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Aus-führungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Allgemeinverfügung zum Feuerwerksverbot an Silvester, die seit 2022 für die Innenstadt gilt, auf den Bereich des Historischen Ortskerns von Kornelimünster auszudehnen und zum Jahreswechsel 2024/2025 erstmals anzuwenden:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 6 Dafür- und 5 Gegenstimmen sowie 0 Enthaltungen
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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