04.09.2024 - 4 Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) führt aus, dass die Lärmaktionsplanung nicht nur eine rechtliche Verpflichtung sei, sondern auch ein wichtiges Thema im Interesse der Bürger*innen. Denn Lärm sei nicht nur störend, sondern Lärm mache auch krank. Deshalb müsse der Plan politisch sehr ernst genommen werden. Lärm sei auch eine soziale Frage, denn mit Blick auf den Stadtplan stelle man fest, dass insbesondere Bereiche wie der Driescher Hof sehr stark von Lärm belastet seien. Hier müsse Abhilfe geschaffen werden, um das Gesundheitsrisiko für die Anwohner*innen zu minimieren. Es sei wichtig, dass Maßnahmen zur Lärmreduzierung ergriffen werden. Dem komme die Politik bereits seit vielen Jahren nach, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen im Straßenverkehr wie z.B. durch die Ausweisung von Tempo-30-Zonen oder ein Wechsel vom motorisiertem Individualverkehr zu mehr Umweltverbund. Hier könne man positive Synergie-Effekte feststellen, denn die umfassende Verkehrswende sorge für weniger Lärm und bessere Luft. Abschließend wirbt sie dafür, dass die Politik den Lärmaktionsplan in den nächsten Jahren umsetzt, um der Stadt zu mehr Lebensqualität zu verhelfen und auch die Bürger*innen vom Gesundheitsrisiko zu befreien.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) berichtet, dass der Lärmaktionsplan im Juni im Umweltausschuss sowie im Mobilitätsausschuss vorgestellt und vorberaten worden sei. Wie Ratsfrau Brinner bereits erwähnt habe, sei durch den Plan festgestellt worden, dass an bestimmten Stellen in der Stadt große Probleme der Lärmbelästigung auftreten. Dies gehe mit den Klagen der Bürger*innen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung einher. Umso bedauerlicher sei es, dass die Bezirksvertretungen nicht, wie früher auch, bei der Planung beteiligt worden seien. Wenn man die Planung erst nehmen wolle, müsse auch zwingend eine Beratung in den Bezirksvertretungen erfolgen. Aus diesem Grund schlägt die CDU-Fraktion vor, dass die Bezirksvertretungen für die nachfolgenden Maßnahmen und konkretisierenden Beschlüsse mit eingebunden werden. Der Beschlusstext sollte dahingehend angepasst werden, dass die beiden Wörter „soweit erforderlich“ im letzten Satz gestrichen werden und stattdessen ein textlicher Einschub zur Beteiligung der Bezirksvertretungen vor den konkretisierenden Beschlüssen für die einzelnen Maßnahmen erfolgt.

 

Ratsherr Beus (Die Linke) teilt mit, dass auch die Fraktion Die Linke die Lärmaktionsplanung befürworte. Es könne festgestellt werden, dass die Hauptlärmquelle der motorisierte Individualverkehr sei. An die Kritiker der Mobilitätswende gerichtet führt er aus, dass diese selbstverständlich dazu führe, dass das Auto als Lärmquelle es schwerer habe, in der Innenstadt schädliche Lärmpegel zu erzeugen. Dieser wesentliche Aspekt sei bisher selten genannt worden. Die beschriebenen Maßnahmen erachte er als sinnvoll, allerdings müsse man zuerst feststellen, wo der Lärmpegel herkomme und hierbei sei die Mobilitätswende unumgänglich. 

 

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) bezieht sich auf die Wortmeldung von Ratsfrau Lürken. Es sei wichtig, dass die Bezirksvertretungen beteiligt werden und aus diesem Grunde befürworte die GRÜNE-Fraktion den Vorschlag zur Änderung des Beschlussvorschlages.

 

Ratsfrau Dr. Wolf (SPD) erklärt, dass auch die SPD-Fraktion den geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion unterstütze, da sie die Einbeziehung der Bezirksvertretungen als wichtig erachte. Es sei bekannt, dass Lärm schädlich sei und deshalb sei es zwingend erforderlich, dass der Lärmaktionsplan weiter fortgeschrieben werde, dass entsprechende Maßnahmen getroffen und hierbei die entsprechenden Ausschüsse beteiligt werden. Abschließend dankt sie der Verwaltung für die gute Vorbereitung.

 

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) teilt seine Freude über das Engagement für den Lärmaktionsplan, denn er erinnere sich daran, dass dies in einer vergangenen Legislaturperiode nur zögerlich umgesetzt worden sei.

 

Ratsfrau Breuer (CDU) befürwortet ebenfalls die Lärmaktionsplanung. Sie bezieht sich auf die vorherigen Wortmeldungen zur Verkehrswende. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass Verkehr zu Lärm führe. Wenn man jedoch das aktuelle Beispiel der angelaufenen Schleifenlösung betrachte, könne man feststellen, dass die Fahrzeuge hierdurch lediglich automatisch auf andere Straßen umgeleitet werden und es an diesen Stellen sodann vermehrt zu Belastung, Lärm und Schadstoffen komme. Sie möchte darauf hinweisen, dass solche Lösungsansätze somit lediglich zu einer Verschiebung der Problematik führen.

 

Ratsherr Neumann (GRÜNE) meldet sich zum Thema Lärm und Innenstadtmobilität. Er erinnere sich, dass die Grundkonzeption der Innenstadtmobilität einvernehmlich unter dem Namen Schleifenerschließung beschlossen worden sei. Durch die Schaffung eines besseren Angebotes an Mobilitätsformen, wie z.B. den Ausbau des ÖPNV, der Radverkehrsinfrastruktur sowie von Premiumradwegen in der Innenstadt, erhalten die Menschen in der Stadt die Möglichkeit, diese Formen der Mobilität sicher und attraktiv zu nutzen. Dies führe zu einer Veränderung der Mobilität, wie auch in anderen Städten, aber auch bereits in Aachen zu beobachten sei. Weiterhin führe dies zu einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität an verschiedenen Standorten wie z.B. am Elisenbrunnen oder am Templergraben und hierzu zähle auch der verminderte Lärm. Er stimmt zu, dass man darauf achten müsse, dass das geänderte Mobilitätsverhalten nicht an anderen Stellen zu einer Überbelastung führe, allerdings habe er dies bislang noch nicht feststellen können, da die Menschen die Möglichkeiten der neuen Mobilität annehmen. Aus diesen Gründen werde die Verkehrswende, auch vor dem Hintergrund des Lärmaktionsplans und den darin formulierten Zielen, weiter fortgeführt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen und die Fraktionen ihre Zustimmung zum geänderten Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion signalisiert haben, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den geänderten Beschlusstext abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die zur Ratssitzung vorgelegte endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Aachen 2024, 4. Runde.

 

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der im LAP 2024 dargelegten Maßnahmen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche der Stadt bzw. in Abstimmung mit den externen Handlungstragenden schrittweise voranzutreiben. Das bedeutet die fachliche Umsetzbarkeit genauer zu prüfen und vorzubereiten, erforderliche Finanzmittel einzuwerben und die Maßnahmen in die Umsetzung zu bringen. Für die einzelnen Maßnahmen sind konkretisierende Beschlüsse, unter Einbeziehung der Bezirksvertretungen, auch mit Blick auf Zuständigkeiten, Kosten und Mittelbereitstellung von den für die jeweilige Maßnahme verantwortlichen Fachbereichen einzuholen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, fortlaufend über den Sachstand der Umsetzung zu berichten.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage