10.09.2024 - 4 Öcher Bend - Entgeltordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Betriebsausschuss Eurogress
- Datum:
- Di., 10.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 88 - Eurogress
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Wulf bezieht sich auf die Erläuterungen, die an die Betriebsausschussmitglieder im Vorfeld der Sitzung verschickt worden sind. Im Rahmen einer Kostendeckungsrechnung wurde im betrachteten Zeitraum (2022-2024), für den Osterbend ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 12.234,53 EUR und für den Sommerbend ein durchschnittlicher Fehlbetrag in Höhe von 15.638,12 EUR ermittelt. Dies entspricht einem Kostendeckungsgrad für den Osterbend von 86,5% und für den Sommerbend von 78,9%. Somit ergibt sich eine Kostenunterdeckung für den Osterbend von 13,5% und für den Sommerbend von 21,1%.
In die Kostendeckungsrechnung sind u.a. die folgenden Kosten eingeflossen:
- Kosten für den Platz
- Gemeinkosten der Verwaltung (z.B. Personal)
- Veranstaltungsbezogene Kosten gemäß § 71 Gewerbeordnung (z.B. Sicherheitsbeleuchtung)
- Kosten für Werbung
Nicht berücksichtigt werden dürfen u.a. die folgenden Kosten:
- Ordnungsdienst
- Sanitätsdienst
- Programm (Künstler*innengagen)
- GEMA
Sie erläutert weiterhin, dass die Erhöhung der Entgelte nicht linear erfolgt, sondern vielmehr unterschiedliche Faktoren dabei berücksichtigt wurden (z.B. Branchenzugehörigkeit, Investitionskosten, Attraktivität, Umsatzmöglichkeiten). Durch dieses Verfahren kann eine faire und gleichmäßige Lastenverteilung der Entgelterhöhung erreicht werden. Anhand von Beispielrechnungen für vier verschiedene Kategorien zeigt sie die Erhöhungen im Detail auf und folgert, dass die Mehrkosten für die Schaustellenden moderat ausfallen. Sie weist darauf hin, dass die Mehrkosten für den gesamten Veranstaltungszeitraum (17 Tage bzw. 11 Tage) gelten. Sie führt weiter aus, dass die Entgelte, die bislang für die Öcher Bend-Veranstaltungen erhoben wurden, sehr deutlich unter denen anderer Kirmes-Veranstaltungen lagen. Im Zuge der Berechnung der neuen Entgelte wurden Gebührenordnungen von 9 Kirmes-Veranstaltungen in NRW (u.a. Düren) zum Vergleich herangezogen. Die letzte Erhöhung der Entgelte für die Öcher Bend-Veranstaltungen erfolgte im Jahr 2013 für das Jahr 2014 ff. Frau Wulf erläutert, dass mit der Entgelterhöhung auch eine Änderung in der Systematik der Berechnung erfolgt ist. Bislang wurden die Frontmeter der Geschäfte berechnet, zukünftig wird die gesamte Fläche berechnet. Zudem ist die Werbekostenpauschale, die bislang zusätzlich zum Standgeld berechnet worden ist, in den neuen Entgelten inkludiert.
Herr Jacoby ergänzt, dass die Öcher Bend-Veranstaltungen auch nach den Entgelterhöhungen immer noch sehr günstig sind.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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86,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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77,8 kB
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