25.09.2024 - 18 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Moselage und Herr Dr. Otten haben Bedenken im Hinblick auf die Größe des Gebietes. 

 

Herr Dr. Otten fragt an, ob es sich bei den problematischen Nutzungen, z.B. um Spielhallen o. ä.

handele.

 

Herr Jansen bestätigt das. 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte in der östlichen Innenstadt eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=1000030&TOLFDNR=1001475&selfaction=print