26.09.2024 - 15 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Tönnes informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass die im Dezember 2023 vom Rat beschlossene „Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen für die städtischen Unterkünfte zur Unterbringung von geflüchteten Menschen, wohnungslosen Menschen und Spätaussiedler*innen“ sich nun für die Zeit ab dem 01.10.2024 im konkreten Vollzug befinde. Die Grundgebühr in den Einzelwohnungen beträgt 8,89 Euro pro Quadratmeter im Monat. Die zusätzlich erhobene Verbrauchsgebühr ist abhängig davon, ob eigene Versorgungsverträge mit Energieversorgungsunternehmen für Wasser, Strom und/oder Heizung bestehen und beträgt höchstens 3,52 € pro Quadratmeter pro Monat. In den rund 40 Übergangswohneinrichtungen beträgt die Grundgebühr 12,79 Euro pro Quadratmeter. Bestehen keine eigenen Versorgungsverträge sind zusätzlich 5,59 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche an Verbrauchsgebühr zu zahlen. Im Ergebnis kommt es somit zu Gebührenforderungen von bis zu 18,38 Euro pro Quadratmeter.

Die untergebrachten Menschen werden vom Sozialdienst informiert und für den Fall sich ergebener leistungsrechtlicher Veränderungen bzw. Ansprüche bei den erforderlichen Antragstellungen unterstützt. Auch die Mitarbeiter*innen in der Verwaltung stehen für Auskünfte und Erklärungen zur Verfügung. Die leistungsgewährenden Stellen (SGB II, SGB XII sowie AsylbLG) wurden vorab über die veränderten Gebührenforderungen in den jeweiligen Leistungsfällen in Kenntnis gesetzt. Es werden ferner in den nächsten Tagen noch die Verbände informiert, um die Berater*innen auf die zu erwartenden Fragen der betroffenen Menschen vorzubereiten.

 

Um 19:27 Uhr schließt Herr Deumens den öffentlichen Teil der Sitzung.