01.10.2024 - 2.1 Haushalt: Chancen und Risiken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 01.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling gibt vorab einen Hinweis zum Tagesordnungspunkt „Niederschriften“, der erkennbar nicht auf der Tagesordnung zu finden sei. Sie bittet die Ausschussmitglieder hinsichtlich aktueller Verzögerungen um Entschuldigung. Aufgrund interner Verschiebungen und hoher Auslastung im Fachbereich Finanzsteuerung sei es zu Verzögerungen bei der Erstellung und anschließenden Abstimmung im Dezernat gekommen. Sie kündigt an, dass zur nächsten Sitzung am 03.12.2024 alle Niederschriften der dann vergangenen drei Sitzungen (11.06.24, 27.08.24, 01.10.24) vorgelegt würden.
Frau Grehling führt hinsichtlich der Chancen und Risiken in der Haushaltsplanung aus, dass die „fetten Jahre“ mit regelmäßigen Überschüssen im Jahresabschluss, die im Gegensatz zur Planung im Haushaltsplan standen, vorbei seien. Dies müsse grundlegend bei der Erwartung an die diesjährige Haushaltsplanaufstellung berücksichtigt werden.
Hinsichtlich der Erträge stellt sie dar, dass die Gewerbesteuererträge, aufgrund ihrer enormen Relevanz, ein die Haushaltsplanung dauerhaft begleitendes Thema seien.
Zum 01.10.2024 betrage der Gewerbesteuersollstand circa 2,6 Mio. € weniger als zum 01.10. des vergangenen Jahres. Zum 01.10.2024 betrage der Gewerbesteuerstand ca. 251,18 Mio. €. Zum gleichen Zeitpunkt seien es in 2023 ca. 253,8 Mio. € gewesen. Ende des Jahres 2023 wurden 267 Mio. € erreicht. Der Planansatz des Jahres 2024 liege bei 278,1 Mio. €. Die Wahrscheinlichkeit diesen auch zu erreichen sei nach aktuellen Gesichtspunkten sehr gering. Eine interne Schätzung (Forecast) gehe von einem Betrag von ca. 265 Mio. € an Gewerbesteuererträgen aus. Um diese noch zu erhöhen, müssten unerwartete Zuflüsse generiert werden. Gleichzeitig müsse die Stadt Aachen von jahreszeittypischen Abflüssen zum Ende des Kalenderjahres verschont bleiben.
Ein weiteres, realisiertes Risiko sei die erwartbare Reduzierung der Schlüsselzuweisung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG).
Das voraussichtliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 sei besser, als es die Planung habe erwarten lassen. Der voraussichtlich erzielte Jahresüberschuss betrage ca. 9 Mio. € bei einem Planfehlbetrag von rund 17 Mio. €.
Unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sei im Haushaltsplan 2024 ein Fehlbedarf in Höhe von ca. 50 Mio. € geplant. Der Jahresabschluss des Jahres 2024 werde keinen erneuten Überschuss bescheren können. Wie ausgeführt zeichne sich jedoch ab, dass die Gewerbesteuer, bislang immer eine Säule der Plan-Ist-Verbesserung im Jahresabschluss, zu keiner Verbesserung in diesem Jahr führen könne.
Das oftmals diskutierte Thema der Altschuldenhilfe durch das Land rücke zudem in weite Ferne und könne daher nicht in der Planung berücksichtigt werden.
Die Lasten für die Haushaltsplanung 2025 seien somit deutlich größer.
Um eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplans zu erreichen, stünden der Stadt verschiedene Instrumente zur Verfügung:
Der globale Minderaufwand ermögliche es, Aufwendungen in der Planung pauschal zu reduzieren. Bislang werde dieser von der Stadt Aachen in Höhe von 12 Mio. € in der Mittelfristplanung des Haushalts 2024 angewendet. Maximal könne dieses Instrument mit ca. 26,5 Mio. € angesetzt werden.
Ein neues Instrument stelle darüber hinaus der Verlustvortrag i.S.d. 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW dar. Hierbei könnten Verluste maximal drei Jahre vorgetragen werden, welche spätestens am Ende dieser Vortragsperiode auszugleichen seien, gegebenenfalls durch Buchung gegen das Eigenkapital. Die Auswirkungen dieses gänzlich neuen Instruments in der Praxis seien dabei unbekannt. Die Anwendung werde zudem erwartbar Auflagen und Bedingungen seitens der Kommunalaufsicht nach sich ziehen.
Einziges Pfund der Stadt Aachen in dieser Haushaltsplanung, im Gegensatz zu einigen Vergleichsstädten gleicher Größe, sei, dass überhaupt noch eine Ausgleichsrücklage und Eigenkapital zur Planung vorhanden seien.
Die Einschätzung der Kommunalaufsicht bezüglich der Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten sei bislang nicht bekannt, werde aber durch die Kämmerin noch hinterfragt.
Frau Grehling schließt mit der Feststellung, dass zum aktuellen Stand eine Nutzung des globalen Minderaufwands zur Haushaltskonsolidierung nicht ausreichend sei. Das typische Verfahren werde angesichts dieser Parameter erkennbar eng. Ob ein belastbarer Haushaltsplan aufgestellt werden könne, müsse abgewartet werden und hänge von der Auswertung weiterer Faktoren ab.