02.10.2024 - 5 Informationen zur Integrationsratswahl 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 02.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Bezugnehmend auf die Integrationsratswahl 2025 spricht Frau Smajic zu Beginn die Notwendigkeit der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses an, dieses sei im Rahmen der letztmaligen Wahl des Integrationsrats unvollständig gewesen.
Herr Kiemes weist darauf hin, dass es aufgrund der einschlägigen Vorschriften und Reglungen nur schwer bis gar nicht möglich sei, die Vollständigkeit eines Wählerverzeichnisses zu gewährleisten. Daher sollten Wahlberechtigte dazu ermuntert werden, sich um die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu bemühen, sofern sie die Wahlunterlagen nicht automatisch erhalten würden. Potenziell wahlberechtigte Personen könnten Ratsmitglieder oder Integrationsratsmitglieder dabei jederzeit um Hilfe bitten.
Frau Rejf bittet die Verwaltung darum, zur Integrationsratswahl 2025 eine Informations- und Aufklärungskampagne über die Wahlberechtigung zu starten. Beispielsweise könnten auch anstehende öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. die Aachener BildungsAixpo am 10.10.2024, für Aufklärungsarbeiten genutzt werden.
Anschließend geht Frau Smajic auf die Möglichkeit der Durchführung einer reinen Briefwahl ein und hebt hervor, dass hierdurch Wahlberechtigte frühzeitig erkennen könnten, dass sie wahlberechtigt seien.
Der anwesende Vertreter des Bereichs „Wahlen“, Herr Konecny, erklärt hierzu, dass die Integrationsratswahl analog zur Seniorenratswahl aus Sicht der Verwaltung möglichst als reine Briefwahl durchgeführt werden sollte, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl der im September 2025 durchzuführenden Wahlen. Personen, die keine Briefwahlunterlagen erhalten würden und doch wahlberechtigt seien, könnten selbstverständlich noch rechtzeitig ihre Aufnahme im Wählerverzeichnis beantragen.
Herr Özbay erklärt, dass der symbolische Akt im Rahmen einer Urnenwahl nach seiner persönlichen Auffassung unverzichtbar sei, weshalb er eine reine Briefwahl nicht unterstütze.
Herr Demmer erklärt, er hätte sich bereits eine Vorlage zur Entscheidung gewünscht, ob die Wahlen als reine Briefwahl durchgeführt werden sollen, da ggf. noch die Wahlordnung entsprechend geändert werden müsste.
Frau Oberbürgermeisterin Keupen führt dazu aus, dass es sich bei der Vorlage des Bereichs „Wahlen“, wie vom Integrationsrat gewünscht, um eine reine Informationsvorlage handele. Die Bestimmung des Wahlverfahrens obliege der politischen Entscheidung. Frau Keupen ergänzt zudem, dass eine reine Briefwahl ein stringentes Verfahren darstelle, um das Wählerverzeichnis der Stadt Aachen zu vervollständigen.
Herr Konecny knüpft an die Ausführungen von Frau Oberbürgermeisterin an und bestätigt, dass, sofern eine reine Briefwahl durchgeführt werden solle, eine Änderung der Wahlordnung erforderlich sei. Ein entsprechender Entwurf werde derzeit von der Verwaltung erarbeitet. Voraussichtlich könne hierüber zu Beginn des kommenden Jahres beraten und entschieden werden.
Herr Szagunn entgegnet, dass er aus demokratischen Gründen eine Urnenwahl bevorzuge, weshalb er ebenfalls eine reine Briefwahl nicht unterstützen werde.
Herr Kiemes erklärt, dass das Verfahren der reinen Briefwahlen jedoch bereits von der Seniorenratswahl sowie den Sozialwahlen bekannt bzw. anerkannt sei und von den Wähler*innen gut angenommen werde. Die reine Briefwahl sei aus seiner Sicht die bessere Alternative, die mit Marketing und Werbung unterstützt werden könnte.
Frau Bürgermeisterin Scheidt erkundigt sich daraufhin nach Erfahrungswerten anderer Städte. Sie fügt hinzu, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der letzten Integrationsratswahl leider sehr gering gewesen sei. Es müsse daher unbedingt etwas verändert werden, wichtig sei eine gute Kampagne.
Herr Ulug teilt mit, dass eine Urnenwahl ein besonderes Ereignis sei, welches seiner Meinung nach nicht mit Sozialwahlen verglichen werden könne. Migrant*innen sollten durch eine reine Briefwahl nicht als Sonderfall dargestellt werden. Er sehe die Briefwahl auch unter dem Aspekt der Wahlfreiheit kritisch. Die Integrationsratswahl müsse seiner Meinung nach lediglich mehr beworben werden, um eine höhere Wahlbeteiligung zu erzielen.
Herr Demmer erklärt, das Thema der Wahlen sei sehr komplex und mit vielen Problematiken verbunden. So gebe es oft Anfechtungen, weil z. B. die Stimmauszählung einer Integrationsratswahl nicht noch in der Wahlnacht erfolgen könne. Aufgrund der Zeitgleichheit mit der Kommunalwahl könnte ein solches Problem erneut entstehen. Herr Demmer unterstützt den Vorschlag von Frau Bürgermeisterin Scheidt. Er bittet die Verwaltung um Informationen zu Erfahrungswerten anderer kreisfreien Städte.
Herr Konecny kündigt entsprechende Informationen zu Erfahrungswerten hinsichtlich der Durchführung einer reinen Briefwahl für die kommende Sitzung des Integrationsrats am 27. November 2024 an. Bezüglich der Auszählung der Stimmen bei der Integrationsratswahl erklärt er, dass es im Jahr 2020 aufgrund der gleichzeitig stattfindenden Auszählung der Stimmen zur Wahl des Städteregionstags/-rats, der Oberbürgermeister*in der Stadt Aachen, des Stadtrats und der Bezirksvertretungen zeitlich unmöglich gewesen sei, eine Auszählung der Stimmen des Integrationsrats noch am Wahltag vorzunehmen. Eine Urnenwahl sei generell mit zusätzlichem Aufwand verbunden, zumal der Bereich Wahlen im September 2025 zeitgleich intensiv mit der bereits 2 Wochen später stattfindenden Bundestagswahl befasst sein werde.
Weiter informiert Herr Konecny, dass die Wahlbeteiligung im Rahmen der letzten Integrationsratswahl bei ca. 13 % lag. Eine reine Briefwahl könne die Wahlbeteiligung nach Erfahrungswerten anderer Städte um bis zu 10 % steigern.
Frau Schlösser-Al-Janabi plädiert dafür, dass der Integrationsrat mehr publik gemacht werden sollte.
Herr Tönnes widerspricht in der Debatte mitunter geäußerten Wortbeiträgen, die eine geringere demokratische Legitimation einer ausschließlich als Briefwahl durchgeführten Wahl suggerierten. Ferner weist er nochmals auf die in der heutigen Beratung erfolgten Einschätzungen hin, dass die Durchführung der Integrationsratswahl 2025 als reine Briefwahl sich voraussichtlich positiv auf die in allseitigem Interesse liegende Steigerung der Wahlbeteiligung auswirken würde.
Frau Oberbürgereisterin Keupen teilt mit, dass die Verwaltung das Thema vorbereiten werde. Auch sie sehe bei einer reinen Briefwahl die Chance auf eine höhere Wahlbeteiligung. Sie werde zudem auch persönlich um eine Teilnahme an der Wahl werben, flankiert mit einer entsprechenden Informationskampagne.
Herr Szagunn stell klar, dass er die Briefwahl nicht habe abwerten wollen, sondern lediglich den für ihn besonderen symbolischen Charakter des Urnenwahlgangs habe herausstellen wollen.
Herr Özbay erklärt, die Integrationsratswahl sei immer an die Kommunalwahl geknüpft worden. Zwar sei eine ausschließliche Briefwahl nicht weniger wert, aber dann nicht gleich der Kommunalwahl. Er würde daher gegen eine reine Briefwahl klagen.
Herr Demmer erklärt, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage dahingehend verändern wolle, dass die Verwaltung damit beauftragt werden solle, entsprechende Informationen bezüglich Erfahrungswerte anderer Städte für die kommende Sitzung des Integrationsrats zur Verfügung zu stellen. Zudem wünscht Herr Demmer die Formulierung von zwei alternativen Beschlussvorschlägen in der Verwaltungsvorlage, sodass sich der Integrationsrat in der kommenden Sitzung für oder gegen die Durchführung einer reinen Briefwahl entscheiden könne.
Herr Kiemes weist darauf hin, dass der Integrationsrat lediglich einen Empfehlungsbeschluss treffen könne, da die Entscheidung beim Wahlausschuss liege.
Frau Bürgermeisterin Scheidt schlägt vor, dass die heutige Verwaltungsvorlage des Bereichs „Wahlen“ zur Kenntnis genommen werden solle. Die Verwaltung habe bereits zugesichert, zur kommenden Sitzung entsprechende Informationen zu Erfahrungen anderer Städte vorlegen zu wollen. Die Verwaltung könne dann die Beschlussalternativen zur Durchführung der Wahl als reine Briefwahl bzw. als Brief- und Urnenwahl vorlegen, sodass der Integrationsrat dann auf dieser Grundlage seinen Empfehlungsbeschluss fassen könne.
Die Integrationsratsmitglieder folgen dem Vorschlag von Frau Bürgermeisterin Scheidt und nehmen die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.