25.09.2024 - 10 Verschiedenes

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Beratung

Frau Müller berichtet, dass sich am Brander Markt, neben einem Parkplatz für Behinderte, eine Garageneinfahrt befände, vor der angeblich nicht mehr durch die Eigentümerin geparkt werden dürfe.

 

Herr Sanders teilt hierzu mit, dass die Zufahrtsberechtigte durchaus davor parken dürfe, sofern das Parken dort nicht anderweitig verboten sei.

 

Der öffentliche Teil wird um 18:55 Uhr geschlossen.

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