06.11.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 06.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frage 1:
Frau H. teilt mit, dass die Fahrbahnmarkierung der Hohenstaufenallee im Kreuzungsbereich Limburger Straße nicht mehr erkennbar sei und fragt Ratsfrau Parting, ob diese erneuert werden könne.
Ratsfrau Parting (SPD) dankt für die Frage und sagt zu, diese an den entsprechenden Fachbereich weiterzuleiten und der Fragestellerin eine Beantwortung zukommen zu lassen.
Frage 2:
Herr K. spricht als Vorsitzender der Aachener Kioskbetreiber. Er berichtet, dass diese Aachener Verkaufsstellen seit zwei Wochen an Sonntagen geschlossen haben. Der Verein habe 15.000 Unterschriften gesammelt, die den Wunsch der Bevölkerung nach einer Öffnung widerspiegeln. Er möchte von der Verwaltung wissen, wann eine entsprechende Öffnung der Kioske wieder möglich sei. Aktuell drohen bei einer Öffnung gegen das Ladenöffnungsgesetz Bußgelder sowie die amtliche Versiegelung des Ladenlokals.
Oberbürgermeisterin Keupen führt aus, dass die Öffnungszeiten für Kioske gesetzlich reglementiert seien. Das Ordnungsamt der Stadt Aachen trage durch seine Kontrollen dafür Sorge, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Über die Regelungen für die Ladenöffnungszeiten sowie die Sortimentsbeschränkungen könne nicht auf kommunalpolititscher Ebene entschieden werden, sondern dies liege in der Zuständigkeit der Landesgesetzgebung.
Stadtdirektorin Grehling verweist auf die bestehende Rechtslage zu den Ladenöffnungszeiten für Kioske. Sie bietet an, den Sachverhalt, wie auch bereits in der Vergangenheit geschehen, noch einmal in einem persönlichen Gespräch zu analysieren. Sie weist darauf hin, dass dies jedoch nicht die Sachlage verändern werde. Die bestehende Gesetzgebung liege in der Zuständigkeit der Landesregierung, die sich in der Vergangenheit bereits nicht dafür ausgesprochen habe, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern.
Herr K. verweist auf den genehmigten Verkauf von Reisebedarf an Tankstellen und die damit einhergehende Ungleichberechtigung gegenüber den Kioskbetreibern.
Stadtdirektorin Grehling betont erneut, dass eine gesetzliche Vorgabe bestehe und die Verwaltung mit ihrer Ordnungsbehörde somit entsprechend handeln müsse. Sie bietet an, in einem gemeinsamen Gespräch eine Anfrage an die Landesgesetzgebung zu dieser Thematik zu formulieren.
Oberbürgermeisterin Keupen bekräftigt die Aussage von Stadtdirektorin Grehling, dass geltendes Recht umgesetzt werden müsse. Sie lädt den Fragesteller zu einerm persönlichen Gespräch ein, gerne auch unter Einbeziehung der politischen Fraktionen.