14.11.2024 - 5 Grundsatzbeschluss „Kurzzeitige Halte- und Park...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium:
- Mobilitätsausschuss
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Veltrup dankt der Verwaltung für die umfassende Vorlage. Allerdings habe er das Gefühl, dass es sich hier um ein Missverständnis handele. Es gebe zum einen die langfristigen Parkbedarfe, zum anderen aber eben auch die Bedarfe zum kurzfristigen Liefern. Während für die langfristigen Bedarfe Sammelbereiche im halböffentlichen Raum angebracht seien, müsse man dafür sorgen, dass die kurzfristigen Bedarfe dort erfüllt würden, wo sie anfielen. Aus diesem Grund wolle er einen geänderten Beschluss beantragen.
Man habe im Mobilitätssektor noch viel zu tun, gerade beim Thema Rad und ÖPNV, so Frau Weilandt. Diese Komponenten bräuchten mehr Platz, der derzeit noch sehr ungerecht zu Gunsten des motorisierten Individualverkehrs verteilt sei. Man setze sich sehr für flächendeckende Errichtungen von Ladezonen ein, weil dies ein Instrument sei um den Leuten den Umstieg zu ermöglichen.
Herr Lindemann gibt an, auch über die Inhalte gestolpert zu sein, die nun in dem geänderten Beschlussvorschlag aufgegriffen würden. Aus dem Grund wolle er dem zustimmen.
Ratsfrau Breuer gibt zu bedenken, dass das Anwohnerparken ab nächstem Jahr deutlich teurer würde und man, wenn jetzt noch Parkplätze wegfielen nicht mehr ein ausreichendes Angebot vorhalte.
Ratsherr Blum zeigt sich erfreut, dass man die Bedarfe zum Be- und Entladen erkannt habe und kündigt ebenfalls seine Zustimmung an.
Es gehe in die richtige Richtung so Frau Strack. Allerdings blieben noch immer viele Leute, die nicht gut zu Fuß seien außen vor.
Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung bei allen relevanten Straßenplanungen grundsätzlich die privaten und gewerblichen Bedarfe zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen sowie Liefern und Laden zu prüfen und diese Liefer- und Ladebereiche in die Planung zu integrieren. Ergänzende Angebote für das längerfristige Parken z.B. auf halböffentlichen Stellplätzen werden in diesem Zusammenhang geprüft.
Die Straßenplanungen mit den individuellen Liefer- und Ladebereichen sind den zuständigen Fachausschüssen und Bezirksvertretungen im Rahmen der Beratungen zur Straßenplanung vorzulegen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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391,3 kB
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