19.11.2024 - 7 Verringerung der Kita-Beiträge bei gekürzter Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 19.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau Vallot führt aus, dass die aktuelle Situation in den KiTas von anhaltenden reduzierten Betreuungszeiten aufgrund von Personalmangel geprägt sei. In Gesprächen mit der Fraktion würden viele Eltern ihre Sorgen äußern, die Betreuung dann anderweitig sicherstellen zu müssen, beispielsweise über Verwandte. Jene Eltern, die nicht auf eine nahe Verwandtschaft zurückgreifen könnten, müssten dann andere kostenpflichtige Angebote wie Babysitting finanzieren. Ihr sei bewusst, dass die Situation nicht durch die Verwaltung oder den KJA verschuldet worden sei. Alle beteiligten Akteure seien sehr engagiert und kreativ auf der Suche nach Lösungen. Aber bislang habe noch kein nachhaltiges und gelingendes Konzept gegen den Fachkräftemangel gefunden werden können. Daher habe die Fraktion Die Zukunft diesen Ratsantrag gestellt und nun als Reaktion auf die Vorlage einen Beschlussentwurf für die heutige Sitzung erarbeitet (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem). Nach Ansicht der Fraktion sollten die Eltern von KiTas, die in besonderem Ausmaß von den Betreuungsausfällen betroffen seien, eine Aufwandsentschädigung erhalten. Dies wäre ein gutes Signal an die Eltern, dass ihre Nöte und die Anspannung gesehen würden. Auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handeln würde, bittet sie um die Unterstützung des Ausschusses.
Frau Mendes unterstützt das Anliegen von Frau Vallot. Sie präzisiert, dass es nicht die Führung eines Stundenkontingentes für Eltern gehe, sondern es solle geprüft werden, in welchen Einrichtungen Eltern über einen längeren Zeitraum von Ausfällen betroffen seien. Es gebe einige KiTas, die dauerhaft eingeschränkte Betreuungszeiten anbieten würden und Eltern beispielsweise einmal wöchentlich um die Betreuung zu Hause bitten würden. Die Erstattung von Elternbeiträgen habe es in der Vergangenheit bereits gegeben, z.B. während der Corona-Pandemie. Die Eltern seien sich darüber im Klaren, dass es keinen Anspruch auf Erstattung gebe aber es wäre – wie von Frau Vallot ausgeführt – ein Zeichen.
Frau Schmitt-Promny betont, dass das Interesse der Eltern absolut nachvollziehbar und berechtigt sei, insbesondere wenn Kosten für eine Ersatzbetreuung anfallen würden. Allerdings möchte sie daran erinnern, dass es in hohem Maße Eltern in Aachen geben würde, die bereits beitragsbefreit seien. Zudem sei die Grenze der Beitragsbefreiung in Aachen – im Gegensatz zu anderen Kommunen – sehr hoch. Darüber hinaus werde mit dem Elternbeitrag nur ein kleiner Teil des KiTa-Betriebs finanziert. Die größten Finanzierungsanteile würden aus öffentlichen Mittel und von Seiten der Träger geleistet. Bei einer Aufwandsentschädigung müsse auch überlegt werden, wie hoch diese ausfallen würde. Mit Blick auf die derzeitige Haushaltssituation bei den gleichzeitig notwendigen Ausgaben im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sehe sie keinen Spielraum für eine solche Ausgabe.
Frau Navvabi bekräftigt das berechtigte Interesse der Eltern und wünsche sich eine konstruktive Lösung, um sie zu unterstützen. Ihrer Ansicht nach sollte im Rahmen der KiBiz-Revision eine grundsätzliche beitragsfreie Betreuung diskutiert werden. Auch wenn sie die Argumentation von Frau Schmitt-Promny nachvollziehen könne, müsse gesehen werden, was Eltern bereits leisten müssten. Voll berufstätige Eltern würden in der Ausübung ihrer Tätigkeit beeinträchtigt.
Frau Scheidt fasst zusammen, dass dies eine schwierige Lage sei. In Aachen seien allerdings bereits rund 50 % der Eltern vollständig und weitere 20 % anteilig beitragsbefreit. Somit gebe es bereits einen hohen Anteil an Eltern, die aufgrund ihrer vollen oder anteiligen Beitragsbefreiung entlastet würden. Bei den Beitragsbefreiungen handele es sich ebenfalls um eine freiwillige, politisch beschlossene Leistung. Die Stadt verzichte damit auf eine hohe Summe an Elternbeiträgen. Dies sei aus ihrer Sicht auch gut und richtig. Überlegungen dahingehend, wie der jetzige Engpass geregelt werden könne, seien zwar sinnvoll. Gleichzeitig frage sie sich, wie ein solches Konzept der Entschädigung aussehen solle: wie würden die Eltern ausgewählt? Wann gebe es einen Anspruch? Wie oft werde eine Entschädigung gewährleistet? Wären KiTas dann in der Pflicht der Dokumentation? Sie sehe den guten Willen aber gleichzeitig erkenne sie große Hürden.
Herr Tillmanns schließt sich Frau Schmitt-Promny und Frau Scheidt an. Aus juristischer Sicht müsse definiert werden, welche Merkmale unter eine „erhebliche Einschränkung“ fallen würden und ab wann Eltern als erheblich eingeschränkt gelten würden. Müsse ein Betreuungsausfall einmal wöchentlich anfallen oder einmal monatlich oder reiche bereits eine vorübergehende Krankheit des Personals aus? Er betont, dass allen Beteiligten die Situation der Eltern bewusst sei und insofern sei das Ansinnen der Fraktion verständlich. Aber die vorgetragenen, kritischen Anmerkungen seien stichhaltig. Er weist auch darauf hin, dass es sich bei den voll beitragspflichtigen Eltern um eine Minderheit handele.
Frau Vallot erläutert, dass die Eltern eine Entschädigung erhalten würden, in deren KiTas die meisten Ausfälle zu verzeichnen seien. Die kritischen Anmerkungen könne sie zwar nachvollziehen. Gleichzeitig handele es sich auch um eine emotionale Angelegenheit. Die Eltern seien ohnehin angespannt und fühlten sich von Verwaltung und Politik nicht ausreichend unterstützt. Sie befürchte, dass sich diese Stimmung weiter verschlechtere.
Frau Scheidt betont ausdrücklich, dass sowohl die Verwaltung als auch der KJA alles Mögliche unternehmen würden, um den Eltern entgegen zu kommen. Die heutige Diskussion sei gut und wichtig aber vieles könne nicht auf kommunaler Ebene gelöst werden, sondern sei Landesaufgabe.
Frau Schmitt-Promny bringt ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass die Fraktion Die Zukunft den Eltern, die der Stadt und dem Ausschuss Vorwürfe machen würden, entschieden entgegentrete. Andernfalls untergrabe das die bisher geleisteten Bemühungen aller Beteiligten. Sie gibt zu überlegen, dass sich die Eltern in einer von Ausfällen betroffenen KiTa ein solidarisches Netzwerk untereinander aufbauen und zum Beispiel eine wechselseitige Betreuung organisieren könnten.
Frau Mendes weist darauf hin, dass der Jugendamtselternbeirat ein Konzept für eine Aufwandsentschädigung erarbeitet und an die politischen Fraktionen geschickt habe. Das Konzept definiere die Ausfälle klar und wann eine Entschädigung zum Tragen komme. Allerdings fehle es an genauen Statistiken und Zahlen, dem Jugendamtselternbeirat sei nicht bekannt, welche finanziellen Auswirkungen sich hieraus ergeben würden. Sie betont, dass es bereits ein hohes Maß an Solidarität und Unterstützungsbereitschaft in der Elternschaft gebe. Gleichzeitig könnten Eltern nicht ohne Weiteres in der KiTa aushelfen und die voll berufstätigen Eltern hätten keine zeitlichen Ressourcen hierfür. Sie würde sich mehr Kommunikation in der Angelegenheit wünschen, damit sich die Eltern mehr gesehen fühlen würden.
Frau Scheidt merkt an, dass der Fraktion die Grünen das Konzept nicht vorliegen würde.
Auf kurze Nachfrage bestätigen auch die übrigen Fraktionen, dass ihnen das Konzept nicht bekannt sei.
Frau Scheidt empfiehlt, das Konzept an die Verwaltung zur Weiterleitung zu geben. Sie weist darauf hin, dass der ursprüngliche Ratsantrag der Fraktion Die Zukunft eine andere Intention verfolgt habe als der heute vorgelegte Beschlussentwurf mit dem Vorschlag der Aufwandsentschädigung. Diese müsse gesondert geprüft und beschlossen werden.
Herr Kaldenbach merkt an, dass es sich um eine sehr komplexe Sachlage handele. Er könne den Missmut der Eltern verstehen. Dennoch gelte es auch, die Situation in den KiTas zu berücksichtigen. Alle Beteiligten – nicht nur in den städtischen Einrichtungen, sondern trägerübergreifend – würden ihre sämtlichen Energien und Ressourcen darauf verwenden, zu verhindern, dass solche Betreuungsengpässe überhaupt entstehen würden. Hierbei handele es sich um eine gewaltige Aufgabe. Überdies liege der Verwaltung keine valide Datengrundlage über Ausfälle vor. Die freien Träger seien diesbezüglich nicht berichtspflichtig und als städtischer Träger befürworte er selbst die Fokussierung des städtischen Personals auf die pädagogische Arbeit als auf das Erheben von Daten. Darüber hinaus müsse auch darauf geachtet werden, was dem Personal in dieser ohnehin schwierigen Zeit zugemutet werden könne.
Frau Vallot bekräftigt, dass die Fraktion Die Zukunft den Eltern zu vermitteln versuche, welche Anstrengungen unternommen würden. Nichtsdestotrotz bestünden Zweifel bei den Eltern.
Frau Scheidt stellt fest, dass die Vorlage eigentlich nur zur Kenntnis genommen werden müsse. Sie könne allerdings heute nicht über den Beschlussentwurf der Zukunft abstimmen, da dieser eine Änderung der Elternbeitragssatzung zur Folge habe und ihr hierfür noch nicht genügend Informationen vorliegen würden.
Frau van der Meulen schließt sich den Bedenken von Frau Scheidt an. Aus ihrer Sicht sei der Beschlussentwurf zu unkonkret formuliert und es lägen ihr nicht genügend Informationen vor, um guten Gewissens eine Entscheidung treffen zu können. Es sei auch nicht die Art des Ausschusses, aus dem Stegreif zu entscheiden. Weiterhin bezweifle sie, dass eine Aufwandsentschädigung der richtige Weg sei, um die Notsituation der Eltern zu lindern.
Herr Kaldenbach betont, dass gerade Satzungsänderungen klare Regelungen und Abgrenzungen enthalten müssten. Andernfalls werde riskiert, dass die gesamte Satzung nichtig würde. Es müsse sehr klar definiert werden, was gewollt sei und mit welchem Aufwand das erreicht werden solle.
Frau Scheidt schlägt vor, die Vorlage heute wie geplant zur Kenntnis zu nehmen und der JAEB solle das Konzept an die Verwaltung zur Prüfung und Vorlage in eine der nächsten Sitzungen einbringen. Sie sei auch gerne dazu bereit, sich hierzu mit dem JAEB auszutauschen.
Frau Vallot erläutert, dass die Zukunft das Mittel der Satzungsänderung gewählt habe in Orientierung an das Vorgehen in anderen Kommunen.
Herr Tillmanns bittet um Klarstellung, ob Frau Vallot über den vorgelegten Beschlussentwurf abstimmen lassen möchte oder nicht. Er sehe die erneute Beauftragung der Verwaltung kritisch, da er die Vermutung hege, dass am Ende kein anderes Ergebnis stehen werde. In Anbetracht der aktuellen Aufgabenfülle sollte die Verwaltung nicht mit weiteren, nicht zielbringenden Prüfungen belastet werden. Sofern der Ausschuss zu dem Schluss gelange, die Beitragssituation anders zu gestalten, müsse aber auch klar sein, dass dies finanzielle Auswirkungen habe.
Herr Tillmann unterstützt das Angebot von Frau Scheidt, sich mit dem JAEB auszutauschen. Gleichwohl werde es keine kurzfristige Lösung geben. Da der vorliegende Beschlussentwurf der Zukunft ohnehin nachgebessert werden müsse, sehe er keinen Sinn darin, über diesen abzustimmen.
Aufgrund der Diskussion zieht Frau Vallot den Beschlussentwurf zurück.
Anlagen zur Vorlage
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