19.11.2024 - 4 Beratung über eine Generalbefreiung des Natursc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Laurien erläutert die Vorlage. Er führt an dieser Stelle aus, dass es sich nur um Vorhaben handele, welche lediglich einen sehr geringen Eingriff in Natur und Landschaft nach sich zögen. Ebenfalls weist er darauf hin, dass vereinbarungsgemäß über jeden Punkt einzeln entschieden werde.

 

zu 1:

Herr Dr. Güttes und Herr Slevogt befürchten, dass artenschutzrechtliche Belange vernachlässigt würden, sofern keine Beratung mehr im Naturschutzbeirat erfolge. Die Entscheidung darüber, ob einer Befreiung zugestimmt werde, hänge aus ihrer Sicht u.a. maßgeblich von artenschutzrechtlichen Belangen ab. Herr Schwenk weist darauf hin, dass bei allen Bauvorhaben geprüft werde, ob artenschutzrechtliche Belange berührt würden, unabhängig ob diese im baulichen Außen- oder Innenbereich stattfänden. Er teilt die Bedenken insofern nicht. Herr Prof. Dr. Wagner schließt sich der Meinung des Herrn Schwenk an. Er erkundigt sich danach, ob beabsichtigt sei, dass eine Info an den Beirat nach erteilter Befreiung für derartige Vorhaben erfolge. Auf diesem Wege habe der Naturschutzbeirat weiterhin einen Einblick in die Entscheidung der unteren Naturschutzbehörde. Eine Info an den Beirat über Befreiungen zu derartigen Vorhaben wird durch Herrn Röthke zugesagt. Herr Dr. Koch führt aus, dass er dem Beratungspunkt grundsätzlich zustimmen könne. Allerdings wünsche er sich folgende Ergänzung und Formulierung:

 

„Änderungen im bestehenden Gebäudebestand ohne Flächenneuversiegelung bzw. ohne komplette Umwidmung der Nutzung (z.B. Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum)“

 

Diese Formulierung wird zur Abstimmung gebracht.

 

zu 2:

Herr Dr. Koch erkundigt sich danach, wie die Flächengröße von 12 m² zustande komme. Er Röthke erwidert, dass beispielsweise Gartenhäuser erfahrungsgemäß häufig mit einer Größe von 3 m x 4 m geplant würden und sich die Flächengröße daraus ergeben habe. Herr Dr. Güttes ist der Ansicht, dass die Flächengröße reduziert werden müsse und schlägt 4 m² vor (vgl. Sonnenschirmständer). Frau Stuhlmann schlägt anlehnend an die übliche Größe eines Pavillons 9 m² vor. Herr Dr. Laurien findet eine Größe von 4 m² unrealistisch und nicht zielführend. Er kann die Diskussion nicht nachvollziehen. Frau Stuhlmann erkundigt sich danach, ob seitens der unteren Naturschutzbehörde auch ohne Beteiligung des Naturschutzbeirates eine Befreiung bei entsprechenden Anträgen erfolgen müsse. Dies wird durch Herrn Röthke bestätigt. Herr Dr. Laurien schlägt vor, als Kompromiss eine Größe von 9 m² zur Abstimmung zu bringen.

 

zu 3:

Herr Dr. Güttes schlägt vor, bei derartigen Vorhaben die Empfehlung einer Dachbegrünung auszusprechen.

 

zu 4:

Herr Prof. Dr. Wagner fragt verständnishalber nach, wo der Unterschied zwischen einer Veranstaltung an sich und des damit verbundenen Parkens liege. Herr Röthke erläutert dies anhand des Beispiels des Jahrmarktes in Kornelimünster. Die Veranstaltung finde im Innenbereich statt und bedürfe insofern aus naturschutzfachlicher Sicht keiner Genehmigung. Allerdings befänden sich die Parkwiesen im Außenbereich, so dass dafür eine Befreiung erteilt werden müsse. Herr Slevogt befürchtet, dass ohne Beteiligung des Naturschutzbeirates auch aus naturschutzrechtlicher Sicht wertvolle Flächen, beispielsweise Biotope, zum Parken freigegeben würden. Er wird seitens Herrn Röthke darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Flächen durch die untere Naturschutzbehörde auf jeden Fall erfolgen müsse, so dass die Freigabe von Biotopflächen als Parkwiesen ausgeschlossen werden könne. Herr Dr. Güttes erklärt, dass der unteren Naturschutzbehörde nicht alle Informationen über die Flächen vorlägen und insofern in diesem Punkt Probleme gesehen würden.

 

zu 5:

In Anlehnung an die Diskussion zu Punkt 4 sieht Herr Dr. Koch auch hier das Problem, dass ggfls. wertvolle Flächen in Anspruch genommen werden könnten. Herr Schwenk bezieht sich auf das Freizeitgelände Walheim und befürchtet, dass auch an anderer Stelle große Veranstaltung zur Ausführung kämen. Das Freizeitgelände befinde sich nicht auf einer wertvollen Fläche. Die Probleme entständen vielmehr durch das angrenzende Naturschutzgebiet. Er ist der Ansicht, dass Kontrolle und Einfluss bei diesem Punkt beim Naturschutzbeirat bleiben sollten.

 

zu 6:

Herr Slevogt fügt an, dass es darauf ankomme, welche Gehölze sich in der Nähe der Maßnahme befänden. Es könne sein, dass die Gehölze zum Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme zwar unbedenklich sind, bei einem weiteren Wachstum der Gehölze später aber Einschränkungen für die PV-Nutzung entstehen können. Ein dann ggfls. nötiger Rückschnitt der Gehölze könnte bei bestimmten Arten zu erheblichen Schädigungen führen. Er schlägt daher vor, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:

 

„Anbringung von PV auf Dächern, wenn keine Gehölze durch Aufbau und Betrieb im Bestand beschädigt werden.“

 

Diese Formulierung wird zur Abstimmung gebracht.

 

Herr Dr. Güttes erkundigt sich danach, ob das Beratungsthema im Vorfeld mit der höheren Naturschutzbehörde abgestimmt worden sei. Dies wird durch Herrn Röthke verneint. Herr Dr. Güttes teilt mit, dass er sich selber die Auskunft darüber einholen werde, ob dies rechtskonform sei.

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Beschluss:

 

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt unter der Maßgabe des jederzeitigen Widerrufs, dass der Naturschutzbeirat für die nachfolgend genannten Vorhaben von geringer Bedeutung für Natur und Landschaft einer durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung generell nicht widerspricht:

 

  1. Änderungen im bestehenden Gebäudebestand ohne Flächenneuversiegelung bzw. ohne komplette Umwidmung der Nutzung (z.B. Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnraum)

 

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, keine Enthaltungen

 

  1. Erweiterung oder Errichtung baulicher Anlagen, wenn das Vorhaben auf bereits legaler versiegelter Fläche stattfindet oder die Flächenneuversiegelung 9 m² nicht überschreitet (z.B. Anlage von stationären Sonnenschirmen, Windsegeln, Terrassen oder kleinen Gartenhütten)

 

Abstimmungsergebnis:

4 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen

 

  1. Überdachung vorhandener, vollversiegelter, legaler Stellplätze

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

  1. Anbringung von PV auf Dächern, wenn keine Gehölze durch Aufbau und Betrieb im Bestand beschädigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

Für die nachfolgend genannten Vorhaben von geringer Bedeutung für Natur und Landschaft behält sich der Naturschutzbeirat das Widerspruchsrecht einer durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung weiterhin vor:

 

  1. Genehmigung von Parken im Außenbereich bei naturschutzfachlich nicht genehmigungspflichtigen Veranstaltungen

 

Abstimmungsergebnis:

  1.          Gegenstimmen, 1 Enthaltung

 

  1. Errichtung temporärer baulicher Anlagen, wenn keine Gehölze oder Gewässer beschädigt werden und das Vorhaben eine Dauer von 14 Tagen nicht überschreitet (z.B. Aufbau von Bühnen, Zelten für Veranstaltungen, Zirkuszelten)

 

Abstimmungsergebnis:

8 Gegenstimmen, 1 Enthaltung