20.11.2024 - 9 Straßenrechtliche Widmung von zwei Verbindungsw...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Deloie moniert die Darstellung in den Plänen der Vorlagen zu TOP 9 und TOP 10.

Die Punkte über den jeweiligen Wegen seien so angebracht, dass man die Wege nicht mehr

erkennen könne.

 

Bezogen auf die Widmungen zu den beiden Tagesordnungspunkten stellt er die Frage, ob die straßenrechtliche Widmung auch eine Regelung betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst im Hinblick auf die

Verkehrssicherungspflicht erfordere. Eine Widmung vorzunehmen ohne eine Benennung und Klassifizierung der Wege sieht er kritisch. Die Fragen betreffend Reinigungsklasse und Winterdienst sollten geklärt werden.

 

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari regt an, die Widmung vorzunehmen und die Verwaltung ergänzend zu

beauftragen, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

 

 

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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte, den

 

  •           Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße gegenüber von der Kopernikusstraße 10 beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 382) und den

 

  •           Verbindungsweg zur Mies-van-der-Rohe-Straße im Bereich des Knicks zur Ahornstraße beginnend (Gemarkung Aachen, Flur 7, Flurstück 31 tlw.)

 

 

dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch wird bei dem ersten Weg auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

 

Beim zweiten Weg wird der Gemeingebrauch auf den ersten ca. 60 m, gerechnet ab dem Knick zur Ahornstraße, auf einen motorisierten Anliegerfahrverkehr sowie einen Fußgänger- und Radfahrverkehr und auf den folgenden ca. 23 m zur Mies-van-der-Rohe-Straße auf einen Fußgängerverkehr beschränkt.

 

Des Weiteren beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage