20.11.2024 - 10 Straßenrechtliche Widmung von Verbindungswegen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Auf Vorschlag der Verwaltung beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Verbindungsweg zwischen der eigentlichen Schleswigstraße und der Sedanstraße Hs.Nr. 11-13 und die beiden Verbindungswege zur Düppelstraße (Gemarkung Aachen, Flur 72, Flurstück 2359, 3385 und 3389) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße zu widmen.

 

Der Gemeingebrauch an den beiden Verbindungswegen zur Düppelstraße (Flurstücke 3385 und 3389) wird auf einen Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt. Ansonsten wird der Gemeingebrauch nicht beschränkt.

 

Des Weiteren beauftragt die Bezirksvertretung die Verwaltung, eine Klassifizierung und Benennung der Wege vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

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Anlagen zur Vorlage