04.12.2024 - 27.1 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Hucke (GRÜNE) berichtet über die Beratungen im Planungsausschuss zu diesem Tagesordnungspunkt sowie den damit im Zusammenhang stehenden, nachfolgenden TOP 28.1. Er führt aus, dass man sich im Ausschuss mit dem Gerichtsurteil des OVG Münster auseinandergesetzt habe. Wie bekannt sei, wurde der B-Plan Büchel gekippt, und auch wenn eine Nichtzulassungsbeschwerde eingegangen sei, beschließe man am heutigen Tage eine neue Vorkaufssatzung, um unabhängig von dem ausstehenden Gerichtsurteil gut aufgestellt zu sein. Im Folgenden möchte er diesen Beschluss in den großen Gesamtkontext einordnen. Mit Blick auf den Transformationsbedarf mit Leerständen und strukturellen Schwächen in der östlichen Innenstadt, diene das Vorkaufsrecht als ein Instrument, das eingebettet sei in die Sanierungssatzung, die erlassen werden soll. Dies gehe zurück auf den Auftrag der Politik an das Dezernat III zur Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung, um das besondere Städtebaurecht in Anwendung zu bringen und somit den strukturellen Schwächen entgegenzuwirken. Vor dem Hintergrund, dass durch die Sanierungssatzung in Eigentumsrechte eingegriffen werde, sei es legitim, dass das Verfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehme. Die Inaussichtstellung eines besonderen Städtebaurechtes habe jedoch bereits einige Investoren und Immobilieneigentümer erkennbar zum Handeln motiviert. So sei z.B. eine Bewegung am Wehmeyer-Gebäude sowie in der unteren Adalbertstraße ersichtlich. Mit dem heutigen Beschluss werde signalisiert, dass die Verwaltung und die Politik die Transformation gestalten und die Stadt zukunftsfähig aufstellen möchten.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung einschließlich dieser Ergänzungsvorlage zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Büchel, Kleinkölnstraße, Großkölnstraße und Mefferdatisstraße die dieser Ergänzungsvorlage beigefügte Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage