11.12.2024 - 6 Anpassung Nordstraße zwischen Gewerbepark Brand...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 11.12.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 68 - Mobilität und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister verweist auf die Vorlage und begrüßt Herrn Kaluk, Projektleiter im Fachbereich Mobilität und Verkehr. Frau Dr. Roder stellt sich als stellv. Fachbereichsleiterin und Herrn Kaluk als Bauleiter kurz zu diesem Thema vor und steht für Fragen ebenfalls gerne zur Verfügung. Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Frau Dr. Roder und heißt sie herzlich willkommen.
Herr Kaluk erläutert die Vorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation. Er beschreibt den aktuellen Bestand am Knotenpunkt Nordstraße/Gewerbepark Brand, der den anbaufreien Bereich Nordstraße bis zum Knotenpunkt Nordstraße/Eilendorfer Straße/Sigsfeldstraße beinhaltet. Der derzeitige Bestand zeige eine Asphaltfahrbahn, angrenzende Bankette und Entwässerungsgräben. Geplant seien im zentralen Kreuzungsbereich eine verän-derte Vorfahrtssituation sowie Mittelinseln mit barrierefreien Querungsstellen in den Knotenpunkten, die das Befahren von LKW vom Gewerbepark Brand in die südliche Nordstraße baulich unterbinden. Des Weiteren sei ein Schutzstreifen für den Radverkehr mit Rotbeschichtung von der Nordstraße (nicht angebauter Teil) bis zur Eilendorfer Straße geplant.
Mit der Maßnahme, bei der die Nebenanlagen stadteinwärts mit ausgebaut werden, werde der Radverkehr auf die nördliche Nebenanlage und dann später über eine Fahrradrampe auf den Schutzstreifen Richtung Gewerbepark Brand geführt. Der Radverkehr habe dann die Möglichkeit einer Weiterfahrt über die Schutzstreifen zum Vennbahnweg oder aber auch zu dem Geh-/Radweg An der alten Ziegelei mit Weiterfahrt Richtung Nordstraße. Stadteinwärts bestehe ein Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.
Aktuell seien am Knotenpunkt Nord Eilendorfer Straße/Sigsfeldstraße keine Querungsstellen vorhanden, die jedoch im Rahmen dieser Maßnahme barrierefrei ausgebaut werden sollen. Hier solle ein Schutzstreifen mit
einer Breite von 1,50 m angelegt werden. Für die Radfahrbeziehung aus Richtung Eilendorfer Straße in Richtung Gewerbepark Brand werde weiterhin die Benutzung der nördlichen Nebenanlage, die durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt ist, möglich sein. Von der Nebenanlage führe eine Fahrradrampe, die Radfahrende sicher in den Schutzstreifen Gewebepark Brand lotse. Zwischen den Kreuzungsbereichen seien keine baulichen Anpassungen geplant. Es erfolge lediglich eine neue Fahrbahnaufteilung, ein rotbeschichteter Schutzstreifen werde eingerichtet.
Herr Kaluk macht darauf aufmerksam, dass eine Bürgerinformation über diese Maßnahme mit einer vertonten Powerpoint-Präsentation vom 18.11.2024 bis einschl. 08.12.2024 online geschaltet war. Hier konnten bis zum 10.12.2024 insgesamt 387 Videoaufrufe festgestellt werden, und vier Eingaben sind per Mail eingegangen. In
der gleichen Zeit wurden die Ausführungspläne im Bezirksamt Brand ausgestellt. Die betroffenen Anwohner im Bereich Nordstraße (bebauter Teil) vom Kreuzungsbereich bis Trierer Straße und die Anwohner in der Straße Brander Heide wurden durch Infoflyer informiert. Des Weiteren ist eine Pressemitteilung erfolgt.
Herr Kaluk teilt mit, dass sich die meisten Fragen auf die Abbiegevorgänge, die sich gut mit den Schleppkurven beantworten lassen, auf die Radverkehrsführung und die Kosten beziehen. Außerdem stellt er klar, dass die Einrichtung der Schleppkurven aus dem Gewerbepark Brand das Abbiegen eines Klein-LKW in die Nordstraße (bebauter Teil) unmöglich mache, das Abbiegen eines PKW jedoch weiter möglich sei.
Herr Hußmann von der Grünen-BF möchte wissen, ob es sich bei einem Klein-LKW um einen 7,5-Tonner
handelt oder einem 2-Achser handelt. Herrn Kaluk sind hier genaue Daten leider nicht bekannt, er vermute jedoch einen 7,5-Tonner, da bei der Planung ein 7,5-Tonner angesetzt worden sei.
Herr Kaluk teilt zu den Kosten mit, dass eine erhebliche Steigerung auf Corona und auf die Inflation zurückzuführen sei. Eine seinerzeitige Kostenschätzung aufgrund der Vorplanung zum Planungsbeschluss aus März 2020 habe 165.000 € vorgesehen, eine aktuelle Kostenrechnung mit 496.000 € sei nun realistisch. Herr Kaluk be-richtet weiter, dass der Standort des Glascontainers an der Nordstraße/Brander Heide nicht erhalten bleiben könne, da dieser nicht mittels Pkw erreichbar sein werde. Ein neuer Standort in der Nordstraße sei unweit des jetzigen Standortes gefunden worden.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF bemängelt die vorhandene STAWAG-Stehle, die nicht auf dem Geh-/ und Radweg stehen solle und schlägt vor, diese zu versetzen. Herr Kaluk teilt dazu mit, dass das Versetzen dieser Stehle, die leider an der engsten Stelle des Geh-/ und Radweges stehe, bereits angeregt worden sei. Er erwarte eine diesbzgl. Rückmeldung seitens der STAWAG.
Herr Hußmann stellt fest, dass durch die Stehle eine Engstelle von 1,60 m entstehe, was aus Sicht der Grünen-BF zu schmal für einen kombinierten Geh-/Radweg sei. Er gibt zu bedenken, ob evtl. die Insel etwas schmaler angelegt und vielleicht (gem. Abbildung) ein wenig nach links verschoben werden könnte, um mehr Platz zu gewinnen.
Herr Kaluk antwortet, dass die Mittelinsel aufgrund der Schleppkurve schmaler angelegt werde, aber ein Verschieben dieser nicht möglich sei, da dies ein Abbiegen von LKWs von der bebauten Nordstraße in den Gewerbepark Brand ermöglichen würde.
Herr Hußmann sieht hingegen anhand des Plans geringe Änderungsmöglichkeiten, wodurch man mehr als
1,60 m Platz erhalten könne. Herr Kaluk verweist hier auf die angrenzenden Grundstücke, die im Privatbesitz sind. Herr Hußmann argumentiert, dass der Gehweg etwas schmaler angelegt werden könne, um Raum für den Radverkehr zu schaffen. Herr Kaluk bestätigt, dass an dieser Stelle nicht viel Fußverkehr stattfinde, eine Verengung aufgrund der Platzverhältnisse jedoch nicht machbar sei.
Frau von Eckardstein möchte wissen, wie die Maßnahme für den Entwässerungsgraben, gerade im Hinblick auf Hochwasser, aussehe.
Herr Kaluk klärt auf, dass der Graben an einer Stelle zurückgebaut werde, um die Planung umzusetzen. Da auf beiden Seiten Entwässerungsmöglichkeiten bestehen, sei das Ablaufen des Wassers gewährleistet.
Herr Auler von der CDU-BF bedankt sich bei Herrn Kaluk und Frau Dr. Roder.
Er erkenne in der Vorlage deutlich das Ziel, den LKW-Verkehr in der Nordstraße (bebauter Teil) zwischen Trierer Straße und Brander Heide/Gewerbepark Brand zu verhindern. Durch das Versetzen der Stehle gewinne man ca. 20 cm. Die Zielmarke von 2 m sei damit fast erreicht. Herr Auler empfiehlt daher, den heutigen Beschluss ohne grundlegende Veränderungen aber mit ergänzenden Prüfaufträgen zu fassen, um eine erhebliche Zeitverzögerung zu vermeiden. Die CDU-BF begrüße die Maßnahme, deren Umsetzung nun anstehe.
Herr Hußmann verweist nochmals auf die Problematik der Stehle. Er könne sich das Einbringen des Beschlussvorschlages der CDU-BF vorstellen, bitte jedoch um Prüfung durch die Verwaltung, ob die Engstelle nicht doch noch erweitert werden könne. Zumindest sollte die Stehle entfernt werden.
Frau Müller von der SPD-BF bedankt sich ebenfalls bei Herrn Kaluk und Frau Dr. Roder. Sie verweist von Seiten der SPD-BF auf die noch anzulegenden Gehwege im Gewerbepark Brand, deren Ausbau damals ebenfalls vorgesehen war. Sie möchte wissen, ob dieser Ausbau nun auch erfolgen werde.
Herr Kaluk teilt mit, dass die Maßnahme das Anlegen der Gehwege im Gewerbepark mit vorsehe.
Herr Auler schließt sich dem Vorschlag von Herrn Hußmann an und bittet die Verwaltung um Prüfung, ob das Versetzen der Stehle und die Verbreiterung des Gehweges auf 2 m möglich sei, sofern dies keine zeitliche Verzögerung verursache.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bittet ebenfalls aus Zeitgründen, den Beschluss zu fassen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme auf Grundlage der Pläne 2020_015_L1, L2 und RQ unter Maßgabe der in der Sitzung vorgetragenen Veränderungen bezüglich
- der Größen und Positionen der Verkehrsinseln,
- der angepassten Pläne zu den Vorschlägen 2 und 3 der Projektwerkstatt Fahrradfreundliches Brand,
sofern technisch und zeitlich möglich.
Anlagen zur Vorlage
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607,6 kB
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Anlagen
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