11.12.2024 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frau E. möchte wissen, wann mit einer umfangreichen Antwort zu den in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vom 30.08.2023 herangetragenen Fragen gerechnet werden kann. Es handelte sich hierbei um Fragen bezüglich der Eignungseinschätzung der ausgewiesenen Windenergieflächen, der Nahrungshabitate des Rotmilans, brütender und schützenswerter Kiebitze in den Windenergiegebieten sowie Auswirkungen auf die unterirdischen Stollen unter den Windenergiegebieten 3 und 4.


Herr Bezirksbürgermeister Meyers erklärt, dass die Bezirksvertretung Aachen-Richterich ebenfalls auf eine Rückmeldung wartet und, dass ohne entsprechende Beantwortung durch die Verwaltung keine mehrheitliche Position seitens der Bezirksvertretung Aachen-Richterich bezogen wird.

Herr Bezirksvertreter Werner (SPD) ergänzt, dass sich die SPD-Fraktion hierzu bereits positioniert hat und sich diese von der mehrheitlichen Haltung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich unterscheidet.

 

Herr H. berichtet, dass Mitarbeitende der Stadtverwaltung Aachen und STAWAG Privatgrundstücke in Horbach betreten haben, um dort Immissionspunkte für eine Schallimmissionsprognose festzulegen und Fotos zu erstellen. Er hinterfragt, warum solche Vorhaben nicht bei den Eigentümern angekündigt werden und möchte wissen, wie der Inhalt der Schallimmissionsprognose lautet.

Herr Bezirksbürgermeister Meyers sagt zu, dass dieses Vorgehen hinterfragt wird und eine entsprechende Antwort hierzu folgt.

Weiterhin fragt Herr H. nach dem Sachstand bezüglich möglicher Vorbescheide, Genehmigungen und Verwaltungsverfahren im Prozess der Windenergiegebiete.

Herr Bezirksbürgermeister Meyers führt aus, dass der Bezirksvertretung Aachen-Richterich nicht bekannt ist, dass bereits Genehmigungen oder Bescheide erstellt worden sind.

 

Herr D. trägt an Frau Oberbürgermeisterin Keupen die Fragen heran, warum die Stadt Aachen 2,8 % der städtischen Flächen als Windenergieflächen ausgewiesen hat, wenn die gesetzliche Vorgabe 1,8 % beträgt und warum im Rahmen des Klimaschutzes sowie der Umsetzung der vereinbarten Ziele nicht auf den Menschenschutz geachtet wird.

Frau Oberbürgermeisterin Keupen führt aus, dass bei dem Ausbau der Windenergie alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um möglichst viele Anlagen bauen zu können. Ihr ist bewusst, dass ambitionierte Flächen ausgewiesen wurden, wobei eine Ausweisung nicht gleichzeitig die unmittelbare Errichtung von Windrädern bedeutet. Es ist das städtische Bestreben den maximal möglichen Nutzen aus Windenergie umzusetzen. Im nächsten Schritt folgen vertiefende Prüfungen. Sie ergänzt weiter, dass Abstandsflächen gesetzlich verringert wurden, um den Ausbau maximal zu fördern. Einschnitte der umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner werden hierbei sorgfältig geprüft. Frau Oberbürgermeisterin Keupen sagt zu, einen aktuellen Verfahrensstand zu geben und die Bürger*innen vertiefend zu informieren. Sie hofft auf ein kooperatives Miteinander und bittet um Verständnis, dass die weitergehenden Prüfungen aufwendig und sehr umfangreich sind. Bezüglich der Rückfrage des Herrn D. zum Sachstand des Einstein-Teleskops erklärt Frau Oberbürgermeisterin Keupen, dass hier noch keine Entscheidungen getroffen wurden, die Stadt jedoch gegenüber der Landesregierung erwirkt hat, dass die Potentialflächen für Windenergie weiter genutzt werden dürfen.