12.12.2024 - 5 Vergütung von Pflichtpraktika bei der Stadt Aachen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Personal- und Verwaltungsausschuss
- Datum:
- Do., 12.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal und Organisation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Frau van der Meulen (DIE LINKE) begrüßt im Namen ihrer Fraktion sehr, dass zukünftig vor dem Studium 150 Euro monatlich und während des Studiums 500 Euro monatlich vergütet werden sollten. So könnten Studierende und auch Menschen in Vorpraktika endlich gebührend unterstützt werden. Sie wisse auch, dass man heute keinen Blick auf Ämter, wie beispielsweise das BAföG-Amt richten könne, bei welchem es um die Anrechnung dieser Beträge gehe. Jedoch sollte noch einmal deutlich gemacht werden, dass auch beim BAföG noch deutlich nachjustiert werden müsse, um den Studierenden im Studium wirklich
gerecht werden zu können und Menschen für den sozialen Bereich gewinnen zu können.
Ratsfrau Parting (SPD) bedankt sich herzlich für die Vorlage. Inhaltlich handle es sich um einen Antrag, welchen ihre Fraktion bereits im Jahr 2021 gestellt und dann gemeinsam im Jahr 2023 an die Verwaltung gegeben habe, um genau die nun vorliegende Beantwortung auf die gestellten Fragen zu erhalten. Aus ihrer Sicht seien in der Vorlage alle damaligen Diskussionspunkte aufgegriffen und beantwortet worden. Auch die in diesem Zusammenhang von der CDU-Fraktion aufgeworfene Frage zur Anrechnung auf BAföG sei in der Vorlage gut beschrieben und gelöst. Neben dem halte sie auch die Differenzierung zwischen den Praktika für sinnvoll. Mit der in der Vorlage beschriebenen Vorgehensweise übernehme die Arbeitgeberin Stadt Aachen eine Vorreiterinnenrolle und könne zugleich ein Vorbild für andere Kommunen sein.