22.08.2024 - 2 Beschluss des Ausschusses für Soziales, Integra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Do., 22.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Zu Beginn erläutert der Ausschussvorsitzende, dass der in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 27. Juni 2024 gefasste Beschluss zum TOP 4ö „Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke ‘Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete‘ vom 06. Juni 2024“ durch die Oberbürgermeisterin mit Schreiben vom 05. Juli 2024 beanstandet wurde. Der Beschluss müsse in Folge dessen aufgehoben und rechtmäßig neu gefasst werden.
Frau Braun erklärt, dass sich rein inhaltlich gegenüber der bereits umfassenden Beratung der Thematik der Bezahlkarte in der letzten Sitzung des Ausschusses keine Änderungen ergeben hätten und daher von einer erneuten inhaltlichen Beratung abgesehen werden könne. Sie bedankt sich bei der Verwaltung für die neue Vorlage und die Einbringung in die Ratssitzung des 04. September 2024.
Herr Tillmanns äußert sein Bedauern, dass trotz der Einwände von Frau Derichs in der letzten Sitzung des Ausschusses, der Beschluss dennoch gefasst wurde. Die weitere inhaltliche Debatte möchte er im Rat führen.
Hieran anknüpfend weist Herr Deumens darauf hin, dass Herr Hissel bereits in der letzten Sitzung des Ausschusses seine Bedenken hinsichtlich der Formulierung des Beschlusses geäußert, der Ausschuss sich aber dennoch mehrheitlich für die Fassung des Beschlusses ausgesprochen habe. Herr Deumens nimmt auch sich als Ausschussvorsitzenden in die Verantwortung und bekräftigt, dass er der Beanstandung des Beschlusses Rechnung tragen möchte.
Frau Bürgermeisterin Scheidt weist für die Öffentlichkeit ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der beanstandeten Beschlussfassung lediglich um einen formellen Zuständigkeitsfehler handle und somit die Aufhebung bzw. die Rücknahme dieses Beschlusses keinesfalls inhaltlicher, sondern lediglich formeller Natur sei.
Herr Mohr erklärt seine Verwunderung, dass in der heutigen Sitzung keine inhaltliche Diskussion zur Thematik der Bezahlkarte geführt werde, er akzeptiere dies jedoch. Seitens der AFD möchte man sich von dem Appell gegenüber der Landesregierung distanzieren.
Beschluss:
- Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie hebt seinen Beschluss vom 27. Juni 2024 zum TOP 4ö, Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke „Sachstandsbericht zur Bezahlkarte für Geflüchtete“ auf.
- Der Ausschuss für Soziales und Integration empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Einführung einer sogenannten Bezahlkarte für Geflüchtete bringt aus Sicht des Rates der Stadt Aachen keine Vorteile gegenüber der aktuellen Praxis der Stadt Aachen, jedoch viele Nachteile für die Nutzer*innen. Daher spricht sich der Rat der Stadt Aachen nachdrücklich dafür aus, die Einführung einer Bezahlkarte in Aachen abzulehnen, falls die entsprechende Landesgesetzgebung das zulässt. Die Verwaltung wird gebeten, dies gegenüber der Landesregierung zu kommunizieren. Sofern die Bezahlkarte für die Kommunen verpflichtend eingeführt werden sollte, fordert der Rat der Stadt Aachen die Landesregierung dringend auf, in allen weiteren Beratungen über die Bezahlkarte die folgenden Grundsätze zu berücksichtigen:
- Die Bezahlkarte soll ausschließlich an Menschen mit Sozialleistungsanspruch ausgegeben werden, die über kein Bankkonto verfügen. Bei allen anderen Geflüchteten soll es bei der bisherigen Überweisung der Geldleistungen auf das Konto bleiben.
- Die Bezahlkarte soll das Format von Visacard/Mastercard haben, um eine Stigmatisierung zu verhindern und muss in allen Geschäften nutzbar sein.
- Überweisungen mindestens im Inland müssen möglich bleiben.
- Es soll keine Begrenzung für Bargeldabhebungen geben.
- Es sollen mehrere Bezahlkarten für eine Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
- Die Nutzung der Bezahlkarte soll nicht auf bestimmte Regionen oder Branchen beschränkt sein, da Geflüchtete eine lebenswichtige Flexibilität beim Konsum benötigen.
- Die Bezahlkarte soll dem Prinzip des Guthabenkontos folgen, um Verschuldung zu verhindern.
- Die Kommunen sollen keine Kosten tragen.
Sollte die Bezahlkarte verpflichtend, aber mit einem inhaltlichen Gestaltungsspielraum für Kommunen eingeführt werden, wird die Verwaltung beauftragt, die o. g. Punkte nach Möglichkeit für Aachen umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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696,4 kB
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(wie Dokument)
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99,7 kB
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