05.02.2025 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 05.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frage 1:
Frau H. bezieht sich auf ihre mündliche Anfrage aus der Ratssitzung am 04.12.2024 an Ratsherrn Hecker zur Ampelschaltung in der Mariabrunnstraße, die im Rahmen der sich in der unteren Reumontstraße/ Ecke Südstraße befindlichen Baustelle durch die Regionetz eingerichtet worden sei. Sie könne feststellen, dass diese Ampelschaltung immer noch eine bis zu 7-minütige Rotphase beinhalte und während der Grünphase nur zwei Fahrzeuge in den Boxgraben einbiegen können. Sie fragt Ratsherrn Hecker, ob die Möglichkeit bestehe, die Ampel zeitnah um eine Anzeige der Wartezeit zu erweitern sowie eine Überprüfung der Ampelschaltung vorzunehmen. Weiterhin bittet sie zu prüfen, ob die Ampelanlage in den späten Abendstunden ausgeschaltet sowie an den Wochenenden zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingeschaltet werden könne.
Ratsherr Hecker (CDU) dankt für die Frage und erklärt, dass er zwischenzeitlich die Information erhalten habe, dass eine Umrüstung der Ampelanlage aufgrund der hohen Kosten von rund 15.000 Euro nicht möglich sei. Die Frage zu einer geänderten Ampelschaltung in den Abendstunden/ am Wochenende werde er prüfen und der Fragestellerin eine Beantwortung zukommen lassen.
Frage 2:
Herr S. richtet seine Frage zu den Bauarbeiten rund um das Theater an Beigeordnete Burgdorff. Er fragt, ob geprüft worden sei, inwieweit durch eine eineinhalb- oder zweischichtige Arbeitsweise in den Sommermonaten die Bauzeit verkürzt werden könne, um die negativen Auswirkungen für Bürger, Handel, Gastronomie, Tourismus sowie auf die städtischen Gewerbeeinnahmen zu minimieren. Darüber hinaus sei es aus Gründen des Klimaschutzes geboten, die durch zusätzliche Umweg- und Suchverkehre entstehenden CO2-Emissionen zu reduzieren. Die lange Sperrung der Turmstraße bei gleichzeitiger Sperrung des Templergrabens könne hier als abschreckendes Beispiel genannt werden, denn laut einer quantitativen Abschätzung durch Rechtsanwalt Dr. Otten habe dies täglich zu bis zu 12.390 kg zusätzlichen CO2-Emissionen geführt.
Beigeordnete Burgdorff erläutert, dass die Bauarbeiten in verschiedenen Phasen und von verschiedenen Auftragnehmern durchgeführt werden. Aktuell sei die Regionetz der Auftraggeber, welcher im Anschluss durch die Stadt Aachen abgelöst werde. Sie betont, dass die Stadt den Bauunternehmern grundsätzlich Bauzeitenpläne vorgebe, die von den Firmen eingehalten werden müssen, wobei die Stadt Aachen hierbei keinen Einfluss auf die Arbeitsweise nehme. Sie betont, dass die Stadt immer an einer möglichst kurzen Bauzeit interessiert sei. Aus diesem Grunde habe man, auch auf der Grundlage von Expertenmeinungen, Abstand davon genommen, den Verkehr durch die Baustelle zu leiten.
Herr S. fragt nach, ob man Vergleiche zur Neugestaltung der Maastrichterlaan aufgestellt habe, die innerhalb kurzer Zeit fertig gestellt werden konnte.
Beigeordnete Burgdorff antwortet, dass man keinen Vergleich zwischen der Aufgabenstellung der Maastrichterlaan und dem Bauvorhaben am Theaterplatz aufstellen könne, da am Theater 90% Untergrundbaustelle vorhanden sei und dies wesentlich mehr Zeit in Anspruch nehme als die Gestaltung der Oberfläche.
Frage 3:
Herr N. von der Uni.Urban.Mobil bezieht sich auf die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Aachen. Er teilt mit, dass die studentische Initiative eine Petition gestartet habe und diese zwischenzeitlich von über 1.000 Aachener Bürgerinnen und Bürgern unterschrieben worden sei. In dieser Petition werde auf die vielfachen Probleme der alten Stellplatzsatzung hingewiesen, insbesondere auch auf die Überkapazität an Parkplätzen in der Stadt. So zeige eine Erhebung eines Institutes der RWTH, dass die Parkhäuser der RWTH teilweise eine Überkapazität von 75 % aufweisen. Er fragt, inwiefern die in der Petition aufgestellten Forderungen durch den Entwurf der neuen Stellplatzsatzung berücksichtigt werden, insbesondere im Hinblick auf die Kfz-Stellplätze.
Beigeordnete Burgdorff führt aus, dass das Anliegen bei der Stadt Aachen eingegangen sei, wobei es sich hierbei nicht um eine förmliche Petition, sondern um eine Bitte an die Verwaltung handelt. Grundsätzlich regele die Stellplatzsatzung die ruhende Mobilität, die bei Zu- und Abgangsverkehren bei neuen Bauvorhaben entstehe und sei keine Mobilitätsregelungs-Satzung generell. Alte Bauvorhaben haben Baulasten erzeugt, die in der Vergangenheit relativ weit vom eigentlichen Bauvorhaben abgetragen worden seien. Nun liegen diese Baulasten in Parkhäusern, die jedoch nicht mehr in Bezug zu der eigentlichen Nutzung des Gebäudes stehen. Rechtlich könne eine Baulast jedoch nur dann verändert werden, wenn ein neuer Bauantrag für die Ursprungsnutzung gestellt werde. Somit könne man vorhandene Probleme nicht über die neue Stellplatzsatzung lösen, sondern nur über neue Bauanträge. Weiterhin teilt sie mit, dass bei der Verwaltung diverse Rückfragen und Hinweise zum Entwurf der Stellplatzsatzung eingegangen seien, so dass derzeit eine Überarbeitung dieser Satzung erfolge und dem Rat eine neue Fassung des Entwurfes zur Beratung vorgelegt werde. Sie betont, dass der Rechtsrahmen keine Möglichkeit für einen Bürgerbeteiligungsprozess vorsehe, die Verwaltung die eingereichten Hinweise jedoch prüfen und der Politik unterbreiten werde.
Frage 4:
Herr T. von der Uni.Urban.Mobil richet seine Frage zur Stellplatzsatzung an Beigeordnete Burgdorff. Er möchte wissen, ob es grundsätzlich sinnvoll sei, innerhalb des Alleenrings mehr Stellplätze zu schaffen, wie die neue Stellplatzsatzung dies vorsehe. Nach seiner Berechnung müssen an mehreren Stellen bei neuen Bauvorhaben mehr neue Stellplätz geschaffen werden.
Beigeordnete Burgdorff antwortet, dass es eine unterschiedliche Auffassung zur Reduktion der Stellplätze gebe und die Verwaltung dies aktuell kläre. Sie schlägt vor, dass dies im Rahmen der Beratung der Stellplatzsatzung weiter thematisiert werde.
Frage 5:
Herr H. bezieht sich auf den Umbau der Theaterstraße und berichtet, dass aktuell die Lieferanten mit ihren Bikes und E-Scootern über den Bürgersteig auf der rechten Seite ausweichen und dies zu einer gefährlichen Situation führe. Er möchte anregen, dass hierzu eine Lösung gefunden werde, zum Beispiel durch die Bildung einer Gasse in der roten Absperrung mit einer eindeutigen Beschilderung für Fahrräder. Alternativ könne man eindeutige Hinweise auf die Wirichsbongardstraße als Fahrradstraße anbringen oder die Durchfahrt blockieren.
Beigeordnete Burgdorff bittet den Fragesteller, den Hinweis schriftlich an die Email-Adresse theaterplatz@mail.aachen.de zu übersenden. Über dieses Postfach werden alle Anregungen zur weiteren Prüfung im Rahmen der Straßenverkehrsordnung gesammelt. Grundsätzlich sei es nicht ungewöhnlich, dass bei neu eingerichteten Baustellen zu Beginn der Bauphase derlei Probleme auftreten können. Die Stadt Aachen sei aus diesem Grunde dankbar für Anregungen und Hinweise.
Frage 6:
Herr K. spricht als Vorsitzender der Aachener Kioskbetreiber und betont, dass es den Betreibern ohne den Verkauf an den Sonntagen wirtschaftlich schlecht gehe. Die gesetzlichen Vorgaben seien ihm bekannt, er möchte die Verwaltung jedoch um einen Gesprächstermin und Hilfestellung bitten.
Oberbürgermeisterin Keupen erklärt, dass sie die wirtschaftliche Not der Kioskbetreiber gut nachvollziehen könne, allerdings sei die Stadt Aachen an die gesetzlichen Vorgaben der Landesregierung gebunden. Gerne könne ein Termin zu einer gemeinsamen Gesprächsrunde vereinbart werden um die Thematik nochmal detailliert zu besprechen.
Stadtdirektorin Grehling verweist auf vergangene Diskussionen zu dieser Thematik, wobei dies nicht weitergehende Gespräche ausschließen müsse. Auch sie betont, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Wie ihr bekannt sei, haben die Kioskbesitzer in der Zwischenzeit Bemühungen zur Einbindung der politischen Vertreter unternommen, mit dem Ziel, Einfluss auf die Landesregierung zu nehmen. Gerne könne hierzu ein weiterer Versuch zu einem gemeinsamen Gespräch unternommen werden um ggf. Hilfestellung zu geben.
Frage 7:
Herr L. hat eine Nachfrage an Beigeordnete Burgdorff zur Stellplatzsatzung. Hierin sei beschrieben, dass mit den Mobilitätskonzepten die Möglichkeit bestehe, die Anzahl der zu schaffenden Stellplätze zu verringern, sogar um bis zu 100%. Er fragt, wie hoch der Aufwand sei, um ein Mobilitätskonzept zur Verringerung der Stellplätze aufzustellen und ob der Aufwand für kleinere Bauvorhaben wie z.B. ein Ein- oder Mehrfamilienhaus auch akzeptabel sei.
Beigeordnete Burgdorf erklärt, dass der aktuelle Entwurf der Stellplatzsatzung eine Bagatellgrenze für Dachausbauten und ggf. einige weitere Fälle vorsehe. In einer nächsten Ebene gebe es bei kleineren Bauvorhaben zwei Reduktionsmöglichkeiten, einmal über die Zone sowie über ein Standardberechnungsverfahren. Bei komplexen Bauvorhaben komme sodann in einem nächsten Schritt das Mobilitätskonzept zur Anwendung. Eine gesonderte Stelle innerhalb der Verwaltung nehme die Bewertung der Mobilitätskonzepte vor, da kein Standardverfahren existiere. Eine Beurteilung des Aufwandes für ein offenen Verfahrens ohne Kenntnis über das Bauvorhaben sei hierbei nicht möglich.