26.02.2025 - 3 Sachlicher Teilplan Erneuerbare Energie zum Reg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bürgermeister Plum dankt der Verwaltung für die Stellungnahme. Bei der Betrachtung der Zeitvorgabe durch die Bezirksregierung werde deutlich, dass eine vorherige Beteiligung des Rates nicht möglich gewesen sei und er befürworte die heutige Beschlussfassung durch den Rat. Zur Positivplanung führt er aus, dass nach seinem Kenntnisstand eine solche Planung erforderlich sei um eine ungeordnete Errichtung von Windrädern im Raum Aachen auszuschließen. Denn ohne Positivplanung im Flächennutzungsplan könne für jede mögliche Fläche ein Antrag zur Errichtung eines Windrades gestellt werden.

 

Ratsherr Beus (Die Linke) möchte berichtigen, dass im Umweltausschuss kein einstimmiger Beschluss gefasst worden sei, sondern dass die Fraktion Die Linke dagegen gestimmt habe. Auch dem heutigen Beschluss werde die Fraktion nicht zustimmen. Zum einen werden im Regionalplan keine Windkraftflächen für das Aachener Stadtgebiet ausgewiesen, so dass eine durch die Stadt Aachen vorgenommene Positivplanung stark behindert werde. Zum anderen sei alleine schon durch die Überlegungen zum Einstein-Teleskop ein gewisser Schaden für die Windkraftplanung eingetreten. In den Niederlanden werde mit der Perspektive auf das Einstein-Teleskop bereits seit geraumer Zeit keine Windkraftanlage mehr gebaut. In der Abwägung und vor dem Hintergrund des Klimawandels, der auch in der Stadt Aachen bereits für große Schäden gesorgt habe, müsse die Energiewende schneller vorangetrieben werden. Durch die vorgelegten Maßnahmen werde dies allerdings stark behindert.

 

Ratsherr Stettner (GRÜNE) möchte den Ausführungen von Ratsherrn Beus widersprechen. Es sei richtig, dass und wie die Verwaltung sich mit der Stellungnahme positioniert habe und auf das laufende Verfahren sowie den politischen Konsens hingewiesen habe. Das LANUV-Gutachten sei bereits 2013 gefertigt worden und lege teilweise relativ alte Maßstäbe an. Abschließend betont er, dass es richtig sei, das laufende Verfahren der Positivplanung weiterzuführen.

 

Ratsherr Baal (CDU) schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Plum an und ergänzt, dass in dem ursprünglich vom Rat verabschiedeten FNP 2030 Windkonzentrationsflächen ausgewiesen worden seien. Diese haben jedoch einer rechtlichen Klage eines Bürgers aus dem nördlichen Bereich der Stadt Aachen nicht standgehalten und seien dann entsprechend aufgehoben worden. Dies bedeute, dass der Flächennutzungsplan 2030 nach heutigem Stand keine Windkonzentrationsflächen ausweise. Demnach könne jeder Grundstückseigentümer für sein Grundstück den Antrag stellen, eine Windenergieanlage zu errichten und mit Blick auf den Aachener Norden, der sehr viel landwirtschaftliche Fläche aufweise, könne er nicht abschätzen, ob ein solcher Antrag eventuell erfolgreich sein könne. Dies führe zu einer nicht gewünschten Zersiedelung und deshalb arbeite man an der Ausweisung von Konzentrationsflächen. Das Land Nordrhein-Westfalen habe der Bezirksregierung Köln auferlegt, einen Teilflächenausweis für Windenergie vorzunehmen. Die Ursache dafür liege im „Wind-an-Land-Gesetz“. Der Ausweis der jetzt in dem Teilplan Windenergie erfolge sei der präferierte Ausweis im Regierungsbezirk Köln zum Nachweis, dass die gesetzliche Vorgabe des Wind-an-Land-Gesetz im Regierungsbezirk Köln eingehalten werden könne. Dies führe nicht dazu, dass innerhalb der ausgewiesenen Flächen Windenergieanlagen für die betroffenen Kommunen automatisch genehmigungspflichtig seien und es führe schon gar nicht dazu, dass außerhalb der Flächen Windenergieanlagen nicht genehmigungsfähig seien. Der Rat der Stadt Aachen strebe an, einen gesteuerten Prozess abzubilden, der transparent und öffentlich abläuft. Durch die vom Rat gewünschte und zwingend erforderliche Offenlegung könne eine Abwägung der Interessen und Eingaben der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange vorgenommen werden. Es sei bekannt, dass beim Regionalplan Windenergie auch die Öffentlichkeit beteiligt worden sei, so wie auch die Stadt Aachen und er gehe davon aus, dass die Aachener Bürger*innen ihre Bedenken an dieser Stelle eingebracht haben. 

 

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) möchte den Sachverhalt mit einem politischen Statement einordnen und führt aus, dass das Wind-an-Land-Gesetz ein Mindestmaß an Flächenausweisungen auf Länderebene vorsehe. Im Gegenzug müsse man allerdings den Strombedarf in Aachen betrachten, insbesondere vor dem Hintergrund der Dekarbonisierung des Industriesektors, die nicht nur von der GRÜNE-Fraktion angestrebt werde. Auch auf Bundesebene seien Mindestziele festgesetzt worden und diese zu erreichen, sei das erste Ziel, werde jedoch nicht ausreichen. Aus diesem Grunde benötige man perspektivisch weitere Flächen und in Aachen werde man dieser politischen Verantwortung gerecht und führe eine Positivplanung durch, um Flächen für die Energiegewinnung im eigenen Stadtgebiet vorzuhalten. Führe man diese Positivplanung nicht durch, können nach Fertigstellung der Regionalplanung keine Windkraftanlagen in Aachen mehr genehmigt werden. Die Positivplanung werde von allen demokratischen Fraktionen im Rat unterstützt. Trotzdem möchte man gerne noch einmal mit den Bürger*innen in den Dialog gehen und Abwägungen vornehmen. Abschließend betont sie, dass jede einzelne Anlage einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliege, im Rahmen dessen viele verschieden Aspekte geprüft werden.

 

Ratsherr Palm (AfD) führt aus, dass die Stadt Aachen nicht dazu verpflichtet sei, Flächen vorzuhalten und Windkraftanlagen zu bauen. Die durchgeführte Positivplanung werde für die Bürger von Horbach zu einer Negativplanung, da Grundstücke und Immobilien in der Nähe von Windkrafträdern nachweislich an Wert verlieren. Weiterhin werden die naturschutzrechtlichen Bedenken nicht ausreichend berücksichtigt, so dass die AfD-Ratsgruppe dem Beschluss nicht zustimmen werde.

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Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung und die Empfehlungen der Fachausschüsse zur Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme der Stadt Aachen im Rahmen der Beteiligung gemäß § 13 Landesplanungsgesetz und § 9 Raumordnungsgesetz zum Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energie des Regionalplanes.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage