07.05.2025 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage 1:

Herr S. erkundigt sich nach dem verfallenen und seit mindestens zwanzig Jahren unbewohnten und unbewohnbaren Haus in der Jakobstraße 95. Um das Auseinanderbrechen des Gebäudes zu verhindern, werde es bereits seit längerer Zeit durch Holzbalken und Queranker abgestützt. Aus seiner Sicht stelle dies nicht nur einen Schandfleck für die Jakobstraße, sondern auch ein Risiko für die öffentliche Sicherheit, sowohl aus baustatischer als auch aus hygienischer Sicht, dar. Ein Foto des Gebäudes habe er dem Verwaltungsvorstand vorab ausgehändigt. Er möchte von der Verwaltung wissen, warum es bislang nicht gelungen sei, die Satzung der Stadt Aachen entsprechend dem Grundgesetz, Artikel 14, Absatz 2 „Eigentum verpflichtet“ dahingehend zu formulieren, dass in solchen Fällen der Eigentümer zur Renovierung oder zum Verkauf gezwungen werden könne, wobei bei Letzterem der Stadt Aachen ein Vorkaufsrecht zustehe.

 

Oberbürgermeisterin Keupen dankt für die Frage. Bevor sie diese zur Beantwortung an die zuständige Rechtsdezernentin Frau Grehling und die Baudezernentin Frau Burgdorff weitergibt, führt sie aus, dass sich die Anwendung des Grundrechtes „Eigentum verpflichtet“ nicht einfach gestalte, da auch das Eigentum einem hohen Schutz unterliege. Hinsichtlich einer möglichen Gefahr durch das Gebäude für Passantinnen und Passanten könne die Verwaltung eine Prüfung aus baurechtlicher Sicht vornehmen und den Fragesteller über die weiteren Entwicklungen informieren.

 

Stadtdirektorin Grehling teilt mit, dass ihr die konkrete Fallgestaltung nicht bekannt sei. Allgemein betrachtet prüfe die Verwaltung in einem solchen Falle immer zuerst alle städtebaurechtlichen Möglichkeiten, bevor sie eine Änderung einer Satzung durchführt. Voraussetzung für das Eingreifen der Verwaltung sei jedoch immer, dass die entsprechenden Ansprechpartner adressiert werden können. Dies könne sich im Falle einer großen Erbengemeinschaft beispielsweise als schwierig erweisen, wie verschiedene Fälle aus der Vergangenheit gezeigt haben. Sie sagt zu, den genannten Sachverhalt zu prüfen und dem Fragesteller eine entsprechende Beantwortung zukommen zu lassen.

 

Beigeordnete Burgdorff berichtet, dass die Verwaltung das Objekt auf Hinweis von Ratsherrn Beus bereits vor rund 1,5 Jahren einer Prüfung unterzogen habe. Zu diesem Zeitpunkt sei von dem Gebäude keine Gefahr ausgegangen, die ein Eingreifen erfordert bzw. rechtfertigt hätte. Gerne werde die Verwaltung begutachten, ob sich die Lage zwischenzeitlich maßgeblich verändert habe. Im Weiteren stimme sie den Ausführungen von Stadtdirektorin Grehling zu und betont, dass für ein einzelnes Objekt keine Sanierungssatzung erlassen werden könne und das Zugriffsrecht auf private Immobilien sehr eingeschränkt sei.

 

Frage 2:

Frau M. richtet ihr Wort an Oberbürgermeisterin Keupen in ihrer Funktion als oberste Dienstherrin und Weisungsbefugte für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in der Stadt Aachen und der Städteregion Aachen. Im Folgenden schildert sie ihren dringenden Verdacht auf Amtsmissbrauch gegenüber sozial schwächeren Personen. Diese Personen werden aus ihrer Sicht durch vorsätzliche Falschaussagen, falsche Verdächtigungen und übler Nachrede in existenziellen Notstand gebracht oder sogar selber gefährdet. Sie bittet Oberbürgermeisterin Keupen um einen Gesprächstermin in der kommenden Woche, bei dem sie die notwendigen Beweise für diesen Missstand vorlegen werde.

 

Oberbürgermeisterin Keupen antwortet, dass die Mitarbeiter*innen der entsprechenden Fachverwaltung in der Vergangenheit bereits mit der Fragestellerin in den Dialog gegangen seien, der Verwaltung bislang allerdings keine schriftliche Darlegung der Vorwürfe vorliege, die ein Handeln ermögliche. Sie sagt zu, dass sie der Fragestellerin innerhalb der nächsten drei Wochen einen Gesprächstermin einräumen könne und bittet hierbei um die Vorlage einer schriftlichen Ausführung der Vorwürfe. Abschließend betont sie, dass sie Dienstherrin der Mitarbeiter*innen der Stadt Aachen, allerdings nicht der StädteRegion Aachen sei und die Fragestellerin sich hierzu an den Städteregionsrat wenden müsse. 

 

Frau M. führt aus, dass sie sich in der Vergangenheit hinsichtlich einer anderen Thematik, nämlich dem Thema Gewaltopfer, an Oberbürgermeisterin Keupen gewandt habe. Zu dem heute vorgetragenen Thema des Amtsmissbrauches durch Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bitte sie zeitnah um eine Terminvereinbarung.

 

Oberbürgermeisterin Keupen bestätigt, dass ihr Büro sich zeitnah für eine Terminvereinbarung mit der Fragestellerin in Verbindung setzen werde.

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