07.05.2025 - 7 Anpassung der Wertgrenzen für Direktaufträge be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen erläutert, dass die Anpassung der Wertgrenzen einen wichtigen Beitrag für die Beschleunigung der Prozesse und die Entbürokratisierung innerhalb der Stadtverwaltung darstelle, da insbesondere die kleineren Vergaben mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden seien. Die Verwaltung habe sich in dem Verfahren an den Empfehlungen des Landes orientiert und einen entsprechenden Beschlussvorschlag formuliert, der im Finanzausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss sowie im Hauptausschuss dahingehend verändert worden sei, dass die Verwaltung beauftragt werde, Vergaben im Bereich von 15.000€ - 25.000€ zusätzlich den Fraktionen zur Kenntnis zu geben. Nach einem Jahr solle eine Evaluation erfolgen. Die Stadt Aachen sei eine wichtige Wirtschaftskraft in Aachen und strebe somit an, ihre Arbeitskraft verstärkt für große Vergabeverfahren einzubringen, wobei sie im Rahmen der kleineren Vergabeverfahren weiterhin ihrer Aufsicht und Verantwortung gerecht werde.

 

Ratsherr Wagner (DIE Zukunft) meldet sich in seiner Funktion als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses zu Wort und führt aus, dass man sich in der Debatte im Fachausschuss insbesondere auf die Kompensationsmaßnahmen bezogen habe und erfreulicherweise eine Einschätzung vom Rechnungsprüfungsamt vorliege, dass dies alles sinnvoll darstellbar sei. Der Ausschuss habe den Beschlussvorschlag dahingehend ergänzt, dass er dem Rat die explizite Empfehlung ausspreche, die Rechnungsprüfungsordnung und die Dienstanweisung entsprechend der Vorlage zu beschließen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Anpassung der Wertgrenzen für Direktaufträge bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen zur Kenntnis

 

und beschließt

 

die Anpassung der Wertgrenzen gemäß 1., 2. und 3.,

die Anpassung der entsprechenden Regelungswerke nach 4.,

das Aufsetzen eines Schulungs- und Maßnahmenpakets nach 5. und

die beigefügte Version der Rechnungsprüfungsordnung (RPO).

 

Er erlässt die Dienstanweisung für den Fachbereich Rechnungsprüfung gemäß § 9 Abs. 1 Rechnungsprüfungsordnung.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage