18.06.2025 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

Reduzieren

Beratung

Frage 1:

Frau H. bezieht sich auf ihre Frage aus der Ratssitzung am 06.11.2024 an Ratsfrau Parting und schildert, dass die Fahrbahnmarkierung der Hohenstaufenallee im Kreuzungsbereich Limburger Straße nicht mehr erkennbar sei und diese zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen ausgebessert werden müsse.

 

Ratsfrau Parting (SPD) antwortet, dass sie die Frage an den Stadtbetrieb weitergeleitet habe und dieser die Markierungsarbeiten im Rahmen einer Prioritätenliste durchführen werde.

 

Frage 2:

Herr T., Mitglied der Studierendeninitiative Uni.Urban.Mobil, richtet seine Frage zur Stellplatzsatzung an Beigeordnete Burgdorff. In § 3 Abs. 8 der aktuell noch gültigen Stellplatzsatzung werde die Möglichkeit geregelt, bis zu 25% der PKW-Stellplätze pauschal durch Fahrradstellplätze zu ersetzen. Im neuen Entwurf der Satzung werde diese Möglichkeit nicht mehr aufgeführt und er möchte wissen, warum diese für Bauherren einfach umzusetzende Maßnahme nicht mehr vorgesehen sei.

 

Beigeordnete Burgdorff dankt für die Frage und teilt mit, dass die Stellplatzsatzung völlig neu und nicht im direkten Vergleich zu der bestehenden Satzung aufgestellt worden sei. Durch die Mobilitätskonzepte habe die Möglichkeit bestanden, sich umfassend mit der ruhenden Mobilität und den Zu- und Abgangsverkehren zu befassen und passende Lösungen anzubieten. In der Tat gebe es eine wesentlich größere Öffnung und an der Stelle eine etwas geringere Pauschale.

 

Herr T. fragt nach, wie die Verwaltung damit umgehe, dass durch die höheren Ansprüche an Fahrradstellplätzen weniger Gebrauch von der Option zur PKW-Stellplatzreduktion gemacht werden könne und ob dies zu erwarten sei.

 

Beigeordnete Burgdorff teilt mit, dass die Verwaltung diesen Effekt nicht erwarte. Nach intensiver Beratung im Fachbereich Mobilität sei dieser Weg gewählt worden, um eine geringere Anzahl von PKW-Stellplätzen zu erreichen. Weiterhin verweist sie auf den Evaluationszeitraum in der Stellplatzsatzung, der eine erneute Beratung im Rat und entsprechende Nachjustierung ermögliche.

 

 

 

Frage 3:

Herr D., ebenfalls Mitglied der Initiative Uni.Urban.Mobil, bezieht sich in seiner Frage auf Anlage 1 des Entwurfes der neuen Stellplatzsatzung, in der die Anzahl der Stellplätze, die Nutzungsart geregelt werde und konkret auf Nummer 1.5 mit Bezug auf die Studierendenwohnheime. Für Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von bis zu 25 Quadratmetern werde eine Quote von 0,4 PKW-Stellplätzen angegeben und sei somit unverändert zur Stellplatzsatzung aus 2018. Wohnungen mit weniger als 25 Quadratmetern werden vom Studierendenwerk als Einzelappartements angeboten. Die Vorgabe von 0,4 Stellplätzen für diese Wohnungen suggeriere die Annahme, dass 40% der Studierenden einen eigenen PKW besitzen. Im Rahmen eines Hochschulrankings sei für Aachen ermittelt worden, dass 13% der Studierenden mit dem PKW oder dem Motorrad zur Hochschule fahren. Er fragt, auf welcher Grundlage die Verwaltung zu der Einschätzung gelangt sei, dass diese Zahl der 0,4 Stellplätze auch einen reellen Bedarf abbilde.

 

Beigeordnete Burgdorf führt aus, dass ein Teil der Zahlen neu entwickelt worden sei und ein anderer Teil der Zahlen aus der geltenden Landesbauordnung abgeleitet wurde. Für weitere Ausführungen übergibt sie das Wort an die zuständige Fachbereichsleitung.

 

Fachbereichsleiter Schuster schildert, dass der Eingangswert für die Berechnung ein Pauschalwert aus der Landesbauordnung sei. Im Weiteren seien hieraus dann die konkreten Reduzierungen für Aachen abgeleitet worden. Somit könne man nicht die Schlussfolgerung ziehen, dass 0,4 Stellplätze pro Studierendenappartement berechnet werden. Stattdessen sei dies die Ausgangsbasis, die sich je nach Lage des Studierendenappartements, in der Innenstadt bis zu 50% pauschal, weitere Möglichkeiten über Standardmaßen und Einzelkonzepte, deutlich und auf unter 0,4 verringere.

 

Herr D. nutzt die Möglichkeit zu einer Nachfrage und verweist auf die Landessatzung, die eine Berechnung in Bezug auf die Anzahl von Betten beinhalte und einen Stellplatz je 2-5 Betten vorsehe. Dies bedeute, dass man auch einen Basiswert von 0,2 hätte zugrunde legen können, der näher an der tatsächlichen Nutzung durch die Studierenden liege. Er fragt, warum sich die Verwaltung trotzdem für den höheren Wert von 0,4 entschieden habe.

 

Beigeordnete Burgdorff betont, dass eine sehr große pauschale Ablösung vorgesehen worden sei. Da die meisten Studierendenwohnungen sich in der Zone 1 oder Zone 2 befinden, werde man die Zahl pauschal über die Reduzierungen erreichen. Abschließend betont sie, dass man die Vorgaben im Gesamten betrachten müsse und keine Bewertung einzelner Aspekte vornehmen dürfe.

 

Frage 4:

Herr L. hat ebenfalls eine Frage zur Stellplatzsatzung. In Anlage 4 der neuen Fassung, werde durch Maßnahme 6 die Möglichkeit eröffnet, dass die Anzahl der PKW-Stellplätze um bis zu 20 % reduziert werde, wenn beispielsweise ein Semesterticket angeboten werde. Gleichzeitig werde geregelt, dass dies nicht für die Nutzung nach den Nummern 5, 6, 8 und 10 nach Anlage der Stellplatzsatzung gelte. Allerdings umfasse die Nummer 8.5 die Fachhochschulen und Universitäten, insbesondere Hörsäle und Seminarräume. Er fragt, ob dieser Widerspruch in der Satzung beabsichtigt sei.

 

Fachbereichsleiter Schuster antwortet, dass dieser Widerspruch nach Eingabe durch den Planungsausschuss bereits geändert worden sei und die aktualisierte Tischvorlage, die heute zur Abstimmung gebracht werde, diese Korrektur bereits berücksichtige.

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