18.06.2025 - 17 Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen weist darauf hin, dass in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie des Mobilitätsausschusses geänderte Beschlüsse zu dieser Angelegenheit gefasst worden seien. Eine entsprechende Übersicht hierüber sei allen Anwesenden zugegangen. Zur Beschlussfassung schlage die Verwaltung vor, dass sich der Rat dem geänderten Beschluss des Mobilitätsausschusses anschließe. Anschließend eröffnet sie die Diskussion.

 

Ratsherr Neumann (GRÜNE) bezieht sich auf das Thema Parkgebühren, das in jeder Stadt ein emotionales und viel diskutiertes Thema sei. Mit dem heutigen Beschluss werde nicht über die Gebührenhöhe oder die Standorte der Gebührenerhebung entschieden, sondern über die Höchstparkdauer. Diese sei für den Innenstadtbereich zuletzt auf eine Stunde begrenzt gewesen, was an einzelnen Stellen zu Schwierigkeiten für Einzelhändlerinnen und Einzelhändler, das Gewerbe geführt habe. Vor diesem Hintergrund passe man mit dem heutigen Beschluss die Parkdauer in der Tarifzone 1 auf vier Stunden an und für die Parkzonen B und BU1 beschließe man ein Parken ohne Höchstparkdauer. Die Gebührenhöhe solle an dieser Stelle explizit nicht angepasst werden.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) stellt fest, dass die Parkplätze im öffentlichen Raum hart umkämpft seien. Nicht nur für das Abstellen der Fahrzeuge durch Bewohner*innen und Besucher*innen, sondern auch als Fläche für Aufenthaltsqualität und für sichere Fahrradwege. Als Stadtverwaltung müsse man alle diese Faktoren genau betrachten und berücksichtigen. Die ursprüngliche Vorgabe der Höchstparkdauer von einer Stunde sollte dazu dienen, die Stadt für möglichst alle Menschen offen zu halten. Zwischenzeitlich habe man jedoch erkannt, dass diese Stunde zu wenig sei und man den Zeitraum ausweiten müsse. Diese Einschätzung teile auch die CDU-Fraktion, zumindest für einige Stellen in der Stadt, an denen kein Parkhaus zur Verfügung stehe. Denn damit einher gehe auch eine parklenkende Wirkung in Richtung der Parkhäuser. Aus Sicht der CDU-Fraktion müsse man die Planung gut bedenken und die einzelnen Bereiche über einen Zeitraum von einem Jahr einer genauen Prüfung unterziehen. So habe die CDU-Fraktion gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und DIE Zukunft in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 15.05.25 einen Antrag eingebracht, der eine Befristung der Anpassung der Höchstparkdauer auf ein Jahr vorsehe. Innerhalb dieser Zeit solle die Verwaltung einen Vorschlag für eine geänderte Zonierung erarbeiten, wie die Höchstparkdauer innerhalb des Innenstadtbereiches im Sinne einer Abwägung zwischen Anwohnern und Besuchern, insbesondere auch unter Einbezug der Entfernung zu den Parkhäusern, genauer differenziert werden könne. Dieser Antrag sei jedoch abgelehnt worden. Stattdessen wolle die Ratsmehrheit ausschließlich über die Aufstockung der Höchstparkdauer auf vier Stunden beschließen, was die CDU-Fraktion mit Bedauern zur Kenntnis nehme.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) bekräftigt, dass man sich darüber einig sei, dass die Mobilitätswende dringend in Aachen benötigt werde. Hierbei verfolge die Fraktion Die Linke das Ziel einer autofreien Innenstadt. Da dies weder einfach noch in absehbarer Zeit umzusetzen sei, müsse man sich über verschiedene Möglichkeiten langsam in diese Richtung bewegen. Seine Vorrednerin habe auf den gemeinsamen Antrag im Mobilitätsausschuss verwiesen und hierzu möchte er im Folgenden Stellung nehmen. Aus Sicht der Fraktion Die Linke müsse die Reduzierung des Parkens am Fahrbahnrand ein relativ kurzfristiges Ziel sein, um die Zahl der Fahrzeuge in der Stadt ein Stück weit zu reduzieren. Somit habe die Überlegung bestanden, die Tarifzone 1 in die zwei Zonen 1a und 1b aufzuteilen und einer genauen Betrachtung hinsichtlich der Entfernung zu einem Parkhaus zu unterziehen. Durch diese Aufteilung der Tarifzone könne die Lenkungswirkung in Richtung Parkhaus erhöht werden. Weiterhin bezieht er sich auf die Ablehnung von Preiserhöhungen im ÖPNV in den letzten Jahren. In diesem Zusammenhang

lege seine Fraktion besonderen Wert darauf, dass Parken nicht preiswerter sein dürfe als ein Einzelfahrticket der ASEAG. Dies würde die Mobilitätswende konterkarieren anstatt diese, wie dringend erforderlich, voranzubringen.

 

Ratsherr Servos (SPD) berichtet, dass mit der ursprünglichen Regelung zur Höchstparkdauer von einer Stunde die bereits erwähnte, parklenkende Wirkung bei einer Stabilität der Parkgebühren erzielt werden sollte. Nun stelle sich die Frage, ob die parklenkende Wirkung der Gebühren ausreiche. Man könne sich nicht darüber beschweren, dass die Parkgebühren viel zu hoch und gleichzeitig jedoch für eine lenkende Wirkung zu niedrig seien. Zu der vorgesehenen Ausweitung der Höchstparkdauer könne er als betroffener Anwohner sagen, dass man sich hiermit gut arrangieren könne und man mit dieser Regelung auch einer der meistgestellten Forderungen der Gastronomie nachkomme. Die vorgeschlagene Alternative hingegen unterliege einer extrem hohen Komplexität. Denn während aktuell eine klare Trennung durch den Alleenring vorgenommen werde, schaffe eine Aufteilung der Innenstadt in unterschiedliche Zonen eine entsprechende Unübersichtlichkeit für die Menschen. Stattdessen spreche er sich für die flächendeckende Lösung aus. Die Lenkungswirkung der Parkgebühren stufe er auch als recht hoch ein, da die Gebühren aus seiner Sicht ausreichend hoch seien. Aus diesen Gründen werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Ratsherr Blum (FDP) führt aus, dass die Verlängerung der Höchstparkdauer ein lang gehegter Wunsch der FDP-Fraktion sei und die Fraktion somit die Ausdehnung auf vier Stunden ausdrücklich befürworte. Sie unterstütze auch die flächendeckende Regelung wohingegen sie eine Erhöhung der Parkgebühren ablehne. Dies sei schädlich für Gastronomie und Einzelhandel und verfolge nicht das Ziel, die Stadt freundlich gestalten zu wollen.

 

Ratsfrau Breuer (CDU) verweist auf den Wortbeitrag von Ratsfrau Lürken. Ergänzend hierzu betont sie, dass die Ausweitung auf vier Stunden eine entsprechende Flexibilität für die Menschen möglich mache und dies auch gewünscht sei. Der gemeinsame Antrag aus dem Mobilitätsausschuss sollte bezwecken, dass man nach einem Jahr eine entsprechende Evaluation vornehme, um in dem System gegebenenfalls nachjustieren zu können. Hierfür habe sich, zu ihrem Bedauern, keine Mehrheit gefunden. Abschließend weist sie darauf hin, dass in der Tarifzone 1 viele Menschen leben, die im Besitz eines Fahrzeuges sind und somit auch Anwohnergebühren bezahlen. Auch diese Situation müsse nach einem Jahr genau betrachtet werden.

 

Ratsherr Palm (AfD) teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppe den Beschluss ablehnen werde, da die Parkgebühren von 14 Euro für 4 Stunden aus Sicht der Ratsgruppe deutlich zu hoch seien.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt unter Beibehaltung der Mindestparkdauer von einer Stunde die Anpassung der Höchstparkdauer in der Tarifzone 1 auf maximal vier Stunden (240 Minuten). Darüber hinaus wird die Höchstparkdauer in den Bewohnerparkzonen W und BU1 aufgehoben. Die Parkgebühren bleiben unverändert.

 

Der Ratsantrag der Fraktionen der Grünen und SPD vom 15.10.2024 gilt als behandelt.

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 8 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage