09.07.2025 - 10 Gründung der Regiotram Aachen Infrastrukturgese...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 09.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Wenzel (GRÜNE) betont, dass diese Vorlage von großer Bedeutung für die Stadt und die Region und ein wichtiger Baustein für die Mobilitätswende sei. Aus diesem Grund begrüße die GRÜNE-Fraktion die Gründung der Regiotram Aachen Infrastrukturgesellschaft mbH ausdrücklich. Man erhoffe sich, dass die Straßenbahn von rund 60.000 Pendlerinnen in der Region genutzt werde und der CO2-Ausstoss hierdurch deutlich gesenkt werden könne.
Ratsherr Szagunn (DIE Zukunft) teilt mit, dass auch die Fraktion DIE Zukunft das Projekt, das in der Vergangenheit ausführlich diskutiert worden sei, ausdrücklich begrüße.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Gründung einer lnfrastruktureinheit (IE) als Ausgangspunkt zur Realisierung einer Straßenbahn-verbindung zwischen dem Gebiet der Stadt Aachen unddem Gebiet der Stadt Baesweiler (aktueller Stand) zur Kenntnis.
Zur Gründung der Infrastruktureinheit in Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH) fasst er im Einzelnen folgende Beschlüsse:
1) Der Rat beschließt die Gründung der „Regiotram Aachen lnfrastrukturgesellschaft mbH“ (IE) und stimmt dem damit einhergehenden Erwerb von 50 % der Geschäftsanteile im Wert von 12.500 € zu.
2) Der Rat stimmt dem als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrags (GV) der IE zu, der im Vorfeld von der Städteregion Aachen mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt wurde.
3) Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderungen des Gesellschafts-vertragsentwurfs, die sich zwingend aus der Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde oder dem Registergericht ergeben, gelten als mitbeschlossen. Darüber hinaus gehende Änderungen, die sich z.B. aus der Abstimmung mit den Mitgesellschaftern ergeben, sind von der Verwaltung einzuarbeiten und dem Rat erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
4) Die Verwaltung hat mit den beteiligten Gebietskörperschaften die erforderlichen Unterlagen wie Konsortialvereinbarung und Wirtschaftsplanung abzustimmen, vorzubereiten und dem Rat vor der Leistung von Gesellschaftereinlagen in die IE zur Beschlussfassung vorzulegen. In Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln ist die später vom Rat zu beschließende Konsortialvereinbarung, die wesentliche Regelungen zur Finanzierung und Finanzierungsaufteilung enthalten wird, der Bezirksregierung vor Unterzeichnung und damit verbundener Rechtskraft anzuzeigen.
Die vorgenannten Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt
- korrespondierender Beschlüsse der späteren Mitgesellschafter und
- dem positiven Abschluss des aufsichtsbehördlichen Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Köln gem. § 115 Abs.1 lit a) GO NRW.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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162,9 kB
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