09.07.2025 - 6 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Wegen des großen Umfanges wird gebeten, die Anlagen zu dieser Vorlage digital im Ratsinformationssystem einzusehen.
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 09.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Hucke (GRÜNE) führt als Vorsitzender des Planungsausschusses in die Thematik ein. Vorab bedankt er sich stellvertretend für das Dezernat III bei der Beigeordneten Burgdorff für das gelungene Werk. Aus seiner Sicht gebe es zwei verschiedene Bereiche. Zum einen sei das Werk der Zugang zu Fördermitteln, Städtebauförderungen verknüpft mit den genannten Projekten. Dies sei das Nachfolgeprojekt für das auslaufende Innenstadtkonzept 2022, das jetzt mit dem Umbau des Theaterplatzes abgeschlossen sei. Es werde deutlich, wie lange das Innenstadtkonzept gebraucht habe, um umgesetzt zu werden und er hoffe, dass das Konzept in der östlichen Innenstadt nicht genauso lange brauche, da es einen großen Beitrag zur Transformation leiste, die in diesem Bereich so dringend nötig sei. Er lobt, dass die Verwaltung einen kontinuierlichen Fördermittelzufluss für das Projekt sicherstelle. Als zweiten Bereich benennt er, dass über die vorbereitende Untersuchung die Möglichkeit zur Anwendung des besonderen Städtebaurechts geprüft werde. Der Abschlussbericht komme zu dem Schluss, dass dies nicht möglich sei. Dies scheine in Anbetracht der vorhandenen und anerkannten Defizite zuerst einmal enttäuschend. Allerdings habe man durch die vorbereitende Untersuchung eine Mitbewirkungsbereitschaft der Eigentümer von Problemimmobilien erzwungen. Wenn diese Mitwirkungsbereitschaft erkennbar und dokumentiert sei, könne man keinen weiteren Druck ausüben. Somit könne das verschärfte Recht nicht beschlossen werden. Sollte die Mitwirkungsbereitschaft aufgrund des fehlenden Drucks allerdings wieder nachlassen, könne man wieder aktiv werden. Somit seien alle Beteiligten in der Pflicht und Mitbewirkungsbereitschaft, um gemeinsam die östliche Innenstadt in die Transformation zu bringen und gemeinsam an der Zukunft Aachens zu arbeiten. Weiterhin nimmt er Bezug auf die als Anlage zum Bericht beigefügte Maßnahmenkarte. Er betont, dass es der Verwaltung gelungen sei, die östliche Innenstadt in drei Bereiche zu fassen. Der erste räumliche Bereich umfasse das Haus der Neugier und das Bushof Umfeld als einen Bereich, der für die Städtebauförderung als erster Fokusraum gesehen werde. Das Haus der Neugier befinde sich bereits auf dem Weg, wohingegen der Bushof und das Umfeld noch auf den Weg gebracht werden müssen. Dies sei der große Baustein, den man für die Städtebauförderung mit dem sogenannten Passagenblock angehen wolle. Der zweite Bereich sei die Handelslage Adalbertstraße, Adalbertblock, Wehmeyer. Hierfür gebe es Konzepte, die man parallel verfolgen könne. Dies zeige, dass die Flächeneigentümer in diesem Bereich auch bereits aktiv geworden seien. Der dritte Bereich umfasse die sogenannte Untere Adalbertstraße mit einem eklatanten Leerstand. Man wisse, dass mittlerweile Baugenehmigungen für einen größeren Teil vorliegen und auch da müsse der Flächeneigentümer den Beweis erbringen, dass er mitwirkungsbereit bleibt und diese Baugenehmigung nun in die Umsetzung bringt, ggf. auch wie beantragt für geförderten Wohnungsbau. Mit Blick auf das Gesamtbild und die östliche Innenstadt könne man feststellen, dass große Defizite zu finden seien, doch mit der sukzessiven Umsetzung dieses Programms könne in den nächsten zehn Jahren eine erfolgreiche Transformation der Innenstadt erreicht werden.
Beigeordnete Burgdorff betont, dass dieser Bericht ein Gemeinschaftswerk im Dialog mit der Politik sei und sie die Dankesworte auch gerne an das Team östliche Innenstadt weiterleiten werde. Sie berichtet, dass die Verwaltung in dem Bericht den Begriff „Untere Adalbertstraße“ verwendet habe. Dies sei nicht korrekt und werde, ebenso wie andere redaktionelle Fehler, entsprechend korrigiert. Auf Seite 247 des Berichtes werde darauf hingewiesen, dass das Werk voraussichtlich am 09.07.25 als Leitlinie für die weitere Entwicklung gelten werde. Dies werde dahingehend korrigiert, dass neben dem Planungsausschuss auch der Rat entsprechend beschließe. Eine Übersicht über alle redaktionellen Änderungen werde die Verwaltung den Ratsmitgliedern zur Verfügung stellen.
Ratsherr von Thenen (CDU) möchte in seiner Funktion als Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung den einstimmig geänderten Beschluss bekannt geben. Demnach sei der dritte Unterpunkt im Beschlusstext wie folgt geändert worden:
- „die im Handlungsprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen mit separaten Beschlüssen für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.“
Der Ausschuss spreche gegenüber dem Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung aus.
Ratsherr Beus (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke den Bericht befürworte und bezeichnet diesen als Meilenstein in der Stadtentwicklung in der östlichen Innenstadt. Er dankt allen Beteiligten für die gute Arbeit. Die Fraktion Die Linke bedauert allerdings, dass das Gebiet nur ein Stadtumbaugebiet und kein Sanierungsgebiet im Vollverfahren werde. Dieses Vollverfahren hätte deutlich größere Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Stadt selbst geboten. Wie durch Ratsherrn Hucke bereits ausgeführt, sei man in seinen Möglichkeiten eingeschränkt, wenn die Eigentümer eine gewisse Mitwirkungsbereitschaft signalisieren. Er befürchte, dass die Immobilienprofis, die sich in dem geplanten Stadtumbaugebiet befinden, ganz genau wissen, was sie tun und in dem Augenblick eine Mitwirkungsbereitschaft signalisieren, in dem es darum geht, das Sanierungsrecht im Vollumfang abzuwehren. Die Politik habe in der Vergangenheit bereits viel Geduld gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern aufgebracht. Man brauche das Stadtumbaugebiet und der kooperative Weg sei mit Sicherheit die beste Variante, allerdings müsse man den Druck erhöhen, wenn keine Fortschritte erkennbar seien.
Ratsherr Baal (CDU) erklärt, dass die Benennung des Tagesordnungspunktes einen Widerspruch in sich enthalte und somit werde deutlich, dass dieser Bericht den Anfang eines Prozesses darstelle. Er schaut zurück auf den Anfang der Ratsperiode. Zu dieser Zeit sei, genau wie auch heute, die Innenstadtentwicklung ein wichtiges und viel diskutiertes Thema gewesen. Die Defizite aus dieser Zeit seien bis heute nicht behoben. Er finde es eine bemerkenswerte Leistung, dass man es mit Sachverstand, Tempo aber auch der nötigen Ruhe zum Detail und mit großer Einigkeit in der Aachener Politik geschafft habe, ein Konzept zur Lösung dieses Problems aufzustellen. Die ersten Maßnahmen in dem großen und problembelasteten Bereich zwischen Markt, Theater, Kaiserplatz und Hansemannplatz seien bereits begonnen worden. In der vorletzten Ratsperiode sei dieser ganze Bereich durch den Planungsausschuss renoviert und entwickelt worden. Der Büchel werde zwischenzeitlich saniert und neu entwickelt und schon heute lasse sich erkennen, dass die geordnete Fläche ihr Wirkung entfalte. So sei es schlüssig gewesen, dass man in einem nächsten Schritt das Haus der Neugier in den Fokus genommen habe. Danach folge das große Projekt Bushof und so werde sich die östliche Innenstadt in den nächsten 15-20 Jahren Schritt für Schritt weiterentwickeln. Einen Abschluss dieser Innenstadtentwicklung innerhalb der nächsten 10 Jahre halte er für sehr optimistisch. Allerdings werde jeder Bereich, jede Stelle die wiederbelebt und umdefiniert wird, bereits einen Einfluss auf die Stadt haben. Aus diesem Grund müsse der Beschlussentwurf noch einmal angepasst werden. Denn der Beschluss solle nicht so verstanden werden, dass damit die Zustimmung und Genehmigung für alle Einzelmaßnahmen in den nächsten 15 Jahren erfolge. Denn dies gehe weit über die Perspektiven des heutigen Rates hinaus. Vielmehr solle analog zu der Beschlussfassung des Ausschusses
für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung aufgenommen werden, dass die einzelnen Maßnahmen in den entsprechenden Ausschüssen zur Beschlusslage vorgestellt werden sollen. Abschließend möchte er die große Bereitschaft von vielen Eigentümern zur Mitwirkung positiv hervorheben.
Bürgermeister Plum (SPD) berichtet, dass er anfangs über das Ergebnis des Berichtes enttäuscht gewesen sei, denn er habe angenommen, dass dies zu einem Sanierungsgebiet nach § 141 BauGB führe. Ein solches Sanierungsgebiet eröffne sowohl der Verwaltung als auch der Politik viel mehr Möglichkeiten, um in das Verfahren einzugreifen. Nach ausgiebigen Überlegungen sei er allerdings zu dem Schluss gekommen, dass das Gutachten sehr gut gearbeitet habe. Denn demnach seien bestimmte Bereiche gar nicht so schlecht, dass man überhaupt von einem Sanierungsgebiet sprechen könne. Bei anderen Bereichen könne man wiederum zu dem Schluss kommen, dass ein Sanierungsgebiet herangezogen werden kann, allerdings sei dies aufgrund der glaubhaften Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer rechtlich nicht möglich. Auch die SPD-Fraktion bevorzuge eine solche Freiwilligkeit, so dass das Ergebnis somit aus seiner Sicht zufriedenstellend sei. Sollten die Eigentümer ihrer Mitwirkungsbereitschaft nicht nachkommen, könne man immer noch ein Sanierungsgebiet heranziehen. Beim Durchlesen des Berichtes sei ihm auch die Bezeichnung der „Unteren Adalbertstraße“ aufgefallen und er befürworte, dass dies nun angepasst werde, um möglichen juristischen Problemen vorzubeugen. Zur weiteren Beschlussfassung schlägt er vor, dass man hinter dem letzten Spiegelstrich den folgenden Satz einfüge: „Die im Handlungsprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen sind separaten Beschlüssen vorbehalten.“
Oberbürgermeisterin Keupen verliest den neuen, auf Vorschlag von Bürgermeister Plum angepassten Beschlusstext. Da hiergegen keine Einwände bestehen, lässt sie im Folgenden über diesen Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
- gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,
- ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und
- das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.
Die im Handlungsprogramm enthaltenen Einzelmaßnahmen sind separaten Beschlüssen vorbehalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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4
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(wie Dokument)
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5,9 MB
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5
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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