09.07.2025 - 4 Einführung einer Beherbergungsabgabe in Aachen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Brinner (GRÜNE) führt an, dass die Einführung einer Beherbergungsabgabe in Aachen aus Sicht der GRÜNE-Fraktion die richtige Entscheidung sei, denn schließlich stelle man den Touristinnen und Touristen die gesamte Infrastruktur der Stadt zur Verfügung, wofür sie im Folgenden einzelne Beispiele benennt. Nicht umsonst habe die Stadt Aachen im letzten Jahr die 1 Mio.-Besuchermarke überschritten. Insofern sei die neue Beherbergungsabgabe auch Bestandteil einer verantwortungsvollen Haushaltsführung, damit die Dienstleistungen für die Touristinnen und Touristen auch für die kommenden Jahre sichergestellt und weiterhin ausgebaut werden können. Zuletzt sei Aachen auch nicht die einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen, die eine solche Abgabe erhebe. Viele andere Städte erheben bereits seit vielen Jahren eine Beherbergungsabgabe, wie zum Beispiel Köln, Dortmund, Düsseldorf und Münster. Um die Familien nicht übermäßig stark zu belasten, habe man sich dazu entschieden, die Beherbergungsabgabe erst für Personen ab 18 Jahren zu erheben. Weiterhin habe man bewusst auf einen prozentualen Abrechnungsmodus verzichtet und stattdessen einen Festbetrag von 2,50 Euro pro Übernachtung festgelegt, damit für die DEHOGA Hotelbetreiber ein einfacher Abrechnungsprozess sichergestellt werde. Insgesamt betrachtet erfolge die Einführung der geplanten Beherbergungsabgabe in Abwägung zwischen den Interessen der Touristinnen und Touristen, der DEHOGA sowie des städtischen Haushaltes.

 

Oberbürgermeisterin Keupen verweist auf den geänderten Beschlussvorschlag des Finanzausschusses, der als Tischvorlage ausliegt. Die Verwaltung schließe sich diesem geänderten Beschlusstext, der eine Ergänzung bezüglich der Freistellung von Kindern enthalte, an.

 

Ratsherr Linden (SPD), Vorsitzender des Finanzausschusses, berichtet, dass der Ausschuss dem Rat die Einführung der Beherbergungsabgabe mehrheitlich bei einer Gegenstimme empfehle. Wie durch Oberbürgermeisterin Keupen bereits ausgeführt worden sei, habe der Ausschuss eine Änderung, den § 3 der Satzung betreffend, vorgenommen. Hierin werde die Personengruppe für die Befreiung der Abgabe geregelt. Die Absätze 3 und 4 sollen dahingehend zusammengeführt werden, dass Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von der Zahlung der Abgabe ausgenommen sind. Weiterhin verweist er darauf, dass man die Einführung der Abgabe für das Jahr 2026 mit der Haushaltsplanung im März diesen Jahres bereits auf den Weg gebracht habe. Im Mai und im Juli sei die Angelegenheit intensiv im Finanzausschuss und darüber hinaus auch im Juli im Wirtschaftsausschuss beraten worden. Weiterhin haben verschiedene Gespräche mit Verbänden und Betrieben stattgefunden, wobei die Wünsche aus der Branche aufgenommen und entsprechend in die Satzung eingearbeitet worden seien. Hierbei handelt es sich um die Befreiung der Kinder und Jugendlichen, die Einführung eines Festbetrages sowie die Überwachung des Graumarktes. Eine sorgfältige Abwägung aller Interessen sei, wie bereits durch Ratsfrau Brinner ausgeführt, somit erfolgt. Der Finanzausschuss habe die Verwaltung darüber hinaus um Prüfung gebeten, ob die Einführung eines Gutschein-/Rabattheftes möglich sei, um die Gäste in die Innenstadt oder die Museen zu lenken. Abschließend erwähnt er die für den städtischen Haushalt wichtigen Einnahmeerwartungen in Höhe von 2,5 Mio. Euro.

 

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde. Wie auch dem Rundschreiben der Industrie- und Handelskammer aus dem letzten Monat zu entnehmen sei, sehe die Wirtschaft der Einführung einer Beherbergungsabgabe in Aachen mit großer Sorge entgegen, weil es sich hierbei um eine Zusatzbelastung sowie einen erheblichen Standortnachteil handelt. Nach den schweren Zeiten durch die Corona-Pandemie und parallel zu der Mehrwertsteuersenkung auf 7%, die eine Entlastung darstellen soll, sei die Einführung einer Beherbergungsabgabe ein Signal in die falsche Richtung.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) führt aus, dass die Fraktion Die Linke der Einführung einer Beherbergungsabgabe in Aachen zustimmen werde, denn aus Sicht der Fraktion sollen mehrtägige Touristen sich an den Kosten für Infrastruktur, Müllabfuhr, ÖPNV etc. beteiligen, damit diese nicht vollständig über die Aachener Steuerzahler abgedeckt werden müssen. Wie bereits durch seine Vorredner ausgeführt, haben sich aus der Debatte im Finanzausschuss zwei Änderungen ergeben. Zum einen sei dies die Befreiung für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Hierzu habe Ratsherr Linden erläutert, dass dieser Wunsch aus der Branche vorgetragen worden sei. Ratsherr Deumens könne sich jedoch daran erinnern, dass die Fraktion Die Linke sowie die SPD-Fraktion diesen Vorschlag unterbreitet haben und der Wunsch somit aus der Politik stamme. Weiterhin habe die Fraktion Die Linke aufgrund der sozialen Gerechtigkeit die Einführung einer prozentualen Festlegung der Beherbergungsabgabe beantragt. Dieser Antrag sei jedoch leider abgelehnt worden. Insgesamt begrüße seine Fraktion jedoch die Abgabe und sehe die Einführung als wichtigen und richtigen Schritt für die Stadt Aachen.

 

Ratsherr Baal (CDU) betont, dass die Einführung einer neuen Steuer für die Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der bürgerlichen Mitte problematisch sei. Trotzdem werde die CDU-Fraktion der Einführung der Beherbergungsabgabe zustimmen. Der Grund für diese Zustimmung sei einzig und allein, dass die zu erwartende Nettoeinnahme in Höhe von 2 bis 2,2 Mio. Euro eine zusätzliche Einnahme für den städtischen Haushalt darstelle. Wie Stadtdirektorin Grehling auch in der vorletzten Sitzung des Finanzausschusses bestätigt habe, seien solche Einnahmen auch für einen 1,2 Milliarden Haushalt von Bedeutung. Hinzu komme, dass die Einnahme aus der Beherbergungsabgabe im Vergleich zu der Kurabgabe keine zweckgebundene Einnahme sei. Denn während diese Abgabe nach Kurbeitragssatzung zweckgebunden für das Kurgebiet verwendet werden müsse, fließe die Beherbergungsabgabe dem allgemeinen Haushalt zu und auch nicht dem Gebührenhaushalt, was die vorgebrachten Hinweise auf die Straßenreinigung hätten vermuten lassen können. Die CDU-Fraktion begrüße die Freistellung der Kinder und Jugendlichen sowie die Erhebung eines Festbetrages, sei allerdings insgesamt mit der Einführung der Beherbergungssteuer nicht zufrieden. Die wesentliche Botschaft dieses Tagesordnungspunktes sei, dass die Handlungsmöglichkeiten des Haushaltes inzwischen so knapp seien, dass man auf die Einnahme angewiesen sei. Ob dies am Ende ausreiche, bleibe abzuwarten.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die vorgelegte Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsabgabe in der Stadt Aachen (Beherbergungsabgabensatzung) mit folgenden Änderungen zu beschließen:

 

Die Formulierung im § 3, Nr. 3 wird gestrichen und durch ‚Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres‘ ersetzt.

 

Der § 3, Nr. 4 entfällt.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die vorzeitige Stellenbewirtschaftung der beiden benötigten Vollzeitstellen aus dem Stellenplan 2025 heraus.“

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 4 Gegenstimmen

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Anlagen zur Vorlage