17.09.2025 - 20 Antragstellung auf Teilnahme der Stadt Aachen a...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen stellt fest, dass die Stadt Aachen antragsberechtigte Kommune für eine anteilige Entschuldung durch das Land über das Altschuldentlastungsgesetz NRW ist. Die Verwaltung wird beauftragt einen Antrag nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Altschuldenentlastungsgesetz NRW auf Teilnahme an dem anteiligen Entschuldungsprogramm zur anteiligen Entschuldung durch das Land Nordrhein-Westfalen bei der landeseigenen Förderbank NRW.BANK zu stellen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage