17.09.2025 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 994 - Raafs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bürgermeister Plum (SPD) möchte im Hinblick auf das Ende der Wahlperiode darauf hinweisen, dass durch die folgenden Tagesordnungspunkte 11-14 mehrere hundert Wohneinheiten, sowohl im öffentlich geförderten Wohnungsbau als auch im freien Wohnungsbau, geschaffen werden.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 994 sowie den Durchführungsvertrag zustimmend zur Kenntnis.

 

Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 994 – Raafstraße / Sanddornweg – in Anwendung des § 4a (3) Satz 4 BauGB wie folgt zu ändern:

 Ergänzung der Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) in allen Baugebieten und der entsprechenden Schriftlichen Festsetzungen

 Streichung von Teilen der Festsetzung zur Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 12 (3a) BauGB.

Er beschließt weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten  eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Darüber hinaus beschließt der Rat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 994 - Raafstraße / Sanddornweg - im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim im Bereich zwischen Raafstraße, Sanddornweg und Lichtenbuscher Weg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage