11.06.2025 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 994 - Raafs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen ruft den Tagesordnungspunkt 10 auf. Für diesen Tagesordnungspunkt sei kein Vortrag vorgesehen. Es gibt keine Wortmeldungen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 994 – Raafstraße / Sanddornweg – in Anwendung des § 4a (3) Satz 4 BauGB wie folgt zu ändern:

  • Ergänzung der Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) in allen Baugebieten und der entsprechenden Schriftlichen Festsetzungen
  • Streichung von Teilen der Festsetzung zur Zulässigkeit von Vorhaben gemäß § 12 (3a) BauGB.

Sie empfiehlt dem Rat weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Veröffentlichung im Internet, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 994 - Raafstraße / Sanddornweg - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage