29.01.2025 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 29.01.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers erläutert zur Fragestunde, dass Fragen, die zu kommenden Tagesordnungspunkten gestellt werden, im Rahmen der Beratung dieser beantwortet werden.
Herr T. möchte wissen, warum die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Horbacher Straße auf Höhe der Brücke in Fahrtrichtung Richterich Kirche durchgängig 30km/h beträgt, in die andere Fahrtrichtung jedoch bis unmittelbar zur Brücke 50 km/h gefahren werden darf. Herr Bezirksbürgermeister Meyers sagt zu, dass die Verwaltung die Thematik prüfen werde.
Weiterhin fragt Herr T., warum die Ortsdurchfahrten Richterich und Horbach nicht grundsätzlich für schweren LKW-Verkehr gesperrt werden. Er befürchtet, dass die Brücke durch die hohen Lasten der großen Anzahl an nutzenden LKW mit einem Gewicht von rund 40 Tonnen frühzeitig einstürzen könnte. Darüber hinaus gibt er zu bedenken, dass die an der Fußgängerunterführung Horbacher Str./Roermonder Str. errichteten Barrieren Fahrradfahrer nicht an der Durchfahrt hindern. Die Beantwortung erfolgt unter TOP 4.
Herr W. teilt mit, dass laut dem Planungspapier, dass ihm seitens Straßen.NRW zur Verfügung gestellt wurde, die Sperrung der Horbacher Straße bereits in der 29. Kalenderwoche umgesetzt werden soll. Er erkundigt sich nach dem korrekten Zeitpunkt. Weiterhin schlägt er vor, dass die Barrieren für Fahrradfahrer an der Fußgängerunterführung Horbacher Str./Roermonder Str. entfernt werden. Die Frage und Anregung werden unter TOP 4 behandelt.
Frau K. führt aus, dass die Stellen der Leitung und stellvertretenden Leitung der Kita Grünenthaler Straße seit längerer Zeit vakant seien. Teilweise würden die Eltern einen Tag vorher die Information erhalten, dass Kinder nicht betreut werden können. Aktuell finde dort ein Wechselmodell statt, sodass die Kinder im Wechsel nur bis zu drei Tage pro Woche betreut werden können. Seit mehreren Monaten könne in der Kita Grünenthaler Straße keine stabile Betreuung angeboten werden und es gäbe viel zu wenig Personal. Sie möchte daher wissen, wie Eltern die mangelnde Betreuungssituation unter Berücksichtigung der eigenen Berufstätigkeit leisten sollen und kritisiert, dass sie für eine Betreuung Beiträge zahlen müssen, die nicht geleistet werde.
Frau S. möchte diesbezüglich wissen, warum keine Verwaltungskräfte in städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzt werden können. Hierdurch könnte eine Entlastung in der Bewältigung von Verwaltungstätigkeiten der Tageseinrichtung erfolgen, sodass die Fachkräfte mehr Kapazitäten für pädagogische Arbeiten hätten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt unter TOP 9.
Frau S., Seniorenrätin für Richterich und Horbach, bittet eindringlich, dass die Fußgängerunterführung Horbacher Str./Roermonder Str. aufgrund der erheblichen Gefahr insb. für Senior*innen nicht für Fahrräder freigegeben werden sollte.
Herr M. ergänzt, dass Fahrradfahrer*innen dort ebenfalls für Kinder, die die Unterführung u.a als Schulweg nutzen, eine Gefahr darstellen und möchte wissen, wie hier die Fußgänger geschützt werden können. Die Beantwortung erfolgt unter TOP 4.
Herr W. fragt nach der zeitlichen Planung zum barrierefreien Umbau des Schloss‘ Schönau. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erklärt, dass es sich hierbei um einen langwierigen Prozess handelt. Die mittlerweile ermittelten Kosten in Höhe von 1,2 Mio. Euro müssen bei den zukünftigen Haushaltsplanberatungen für 2026 angemeldet werden.
Weiterhin möchte Herr W. zu TOP 4 wissen, ob die Umleitungsstrecke bereits zur Berücksichtigung im Landesstraßenbedarfsplan angemeldet wurde. Hierauf teilt Herr Bezirksbürgermeister Meyers mit, dass die konkrete Gestaltung der Umgehungsstraße noch nicht abschließend diskutiert wurde. Ein Offenlagebeschluss ist derzeit in Vorbereitung. Herr Müller (FB 68) ergänzt, dass die Stadt Aachen keine Straßen plant, die für den Landesbedarfsplan angemeldet werden müssen. Auch bei der Umgehungsstraße findet keine Berücksichtigung im Landesstraßenbedarfsplan statt. Es wird die Möglichkeit von anderen Fördermitteln geprüft.
Frau S. möchte wissen, wie bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke durch Vetschau sichergestellt wird, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h eingehalten wird. Wenn in Vetschau eine Parkverbotszone eingerichtet wird, fürchtet sie eine Vielzahl von Geschwindigkeitsüberschreitungen und erhebliche Gefahren. Die Beantwortung erfolgt unter TOP 4.