14.05.2025 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 14.05.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Herr H. begrüßt zu TOP 4-6 den Vorschlag, den Umleitungsverkehr durch eine Einbahnstraßenregelung in Vetschau zu leiten. Er äußert seine Bedenken, sollten entlang der Umleitungsstrecke durch Vetschau zusätzliche Blumenkübel oder Verkehrshindernisse errichtet werden, da eine gefahrenfreie Durchfahrt für große Fahrzeuge und Großgeräte des landwirtschaftlichen Verkehrs aus seiner Sicht sonst unmöglich sei. Weiterhin weist er auf die anstehenden Ernten der Landwirte und die dafür benötigten Großgeräte hin, die die Umleitungsstrecke passieren würden. Er möchte wissen, ob die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung machbar ist. Herr Bezirksbürgermeister Meyers sagt zu, dass die Beantwortung der Frage in schriftlicher Form folgt.
Herr W. weist auf die Vermüllung der nicht vollständig eingezäunte Grünfläche hinter der Anschrift Rathausplatz 4 hin, die an den Schlosspark Schönau grenzt. Er sieht hier eine Gefahr insb. für Kinder, die die Fläche betreten könnten. Frau Bezirksamtsleiterin Moritz erläutert, dass die Fläche im Privatbesitz ist und sagt zu, mit dem Eigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen.
Weiterhin hinterfragt Herr W. den Inhalt der Vorlage unter TOP 11. Er äußert seine Irritation über die knappe und zeitlich verzögerte Rückmeldung und möchte wissen, warum die Verwaltung die Einschätzungen des Landschaftsarchitektenbüros Schöke und des Forschungsinstituts für Ökosystemanalyse und -bewertung e.V. der RWTH Aachen nicht berücksichtigt. Vielmehr werden in der Vorlage Informationen mitgeteilt, die nicht Teil des Antrags der SPD-Fraktion sind. Er führt unter Bezugnahme auf frühere Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich (25.11.2015 und 25.03.2020) aus, dass durch das Büro Schöke eine Vielzahl an Maßnahmen erarbeitet worden seien und seitens der Verwaltung umgesetzt werden sollten, die in der aktuellen Vorlage keine Beachtung finden. Eine Tiefenentwässerung sei bereits mehrfach als notwendige Maßnahme herausgearbeitet worden und hätte bereits 2021 umgesetzt werden sollen. Hinsichtlich des Schattenwurfs seien Laubbäume ausschließlich im südöstlichen Bereich des Schlossteichs zu finden und daher beim Schattenwurf unerheblich und eine Neupflanzung nach Fällung der großen Kastanie sei laut Aussage des Gutachtens des Büros Schöke nicht empfohlen. Das herabfallende Laub und Äste würden häufig zu einer Bedeckung der Oberfläche und bei fehlender Entfernung durch die Verwaltung zu einem Absenken auf den Teichgrund führen. Eine vollumfängliche, regelmäßige und zeitnahe Entfernung von herabfallendem Laub und Geäst sei dringend notwendig.
Er erbittet eine umfangreiche Auseinandersetzung und Darstellung der Thematik. Das Anliegen wird an die Fachverwaltung weitergegeben.
Frau B. bezieht sich auf TOP 4-6 und der geplanten zusätzlichen Halteverbote entlang der Laurensberger Straße. Durch weitere Halteverbote entlang der Umleitungsstrecke werde sich die derzeit bereits angespannte Parksituation weiter verschärfen. Sie führt aus, dass auch Personen, die im Besitz von privaten Parkmöglichkeiten oder Garagen seien, im öffentlichen Straßenraum parken würden und hierdurch bereits jetzt ein Mangel an ausreichenden Parkmöglichkeiten herrsche. Es gäbe in der Nachbarschaft bereits viele Streitigkeiten um Parkflächen und sie sieht hier während der Umleitungsstrecke zusätzliches Konfliktpotential. Für sie stelle der Wegfall von Parkflächen eine sehr große Herausforderung dar, sodass sie überlege für die Zeit wegzuziehen. Aus ihrer Sicht sei ein Parken auf der Wiese am Vetschauer Weg nicht zumutbar und dies sei auch verkehrsrechtlich unzulässig.
Sie bittet um Errichtung eines betonierten Ersatzparkplatzes für Anwohner*innen, der gegebenenfalls mithilfe eines Parkausweises nur für einen bestimmten Personenkreis zugänglich gemacht werden sollte.
Herr Bezirksbürgermeister Meyers erläutert, dass dieser Bereich im Bezirk Laurensberg liegt und sagt zu, dass ihre Anregung an die Verwaltung weitergegeben wird.
Frau S. führt aus, dass an der Laurensberger Straße 94 nach ihrem Kenntnisstand keine Halteverbotszone geplant sei. Sie bittet darum, dies auch zukünftig nicht zu ändern. Sie befürchtet aufgrund der Beschaffenheit und des Alters ihres Wohnhauses gefährliche Erschütterungen. Sie teilt mit, dass viele Verkehrsteilnehmende über den Gehweg fahren würden. Daher bittet sie um Errichtung einer Bake oder eines Blumenkübels als verkehrslenkende Maßnahme, um Schäden von ihrem Haus abzuwenden.
Herr S. äußert, dass er sich als Bewohner Vetschaus besser im Bezirk Richterich berücksichtigt und betreut fühlt. Seit drei Jahren würde er versuchen einen Ortstermin mit den Beteiligten des Brückenneubaus zu koordinieren und weist daraufhin, dass viele Vorschläge aus der Bürgerschaft eingereicht worden seien. An der Laurensberger Straße gäbe es viele Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er möchte wissen, ob ein gemeinsamer Ortstermin zwischen den Entscheidungsträgern und den Bürgern vor Ort möglich sei.