03.09.2025 - 6 Ökologisches Friedhofsentwicklungskonzept - Sac...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Das ökologische Entwicklungskonzept für die Friedhöfe in Aachen (Anlage 1) steht ausschließlich in allris zur Verfügung.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum:
- Mi., 03.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Wolters und Herrn Berg vom Aachener Stadtbetrieb, Bereich Friedhofswesen.
Herr Berg führt aus, dass die Stadt Aachen durch zwei Förderprojekte die ökologische Entwicklung der Friedhöfe vornehmen kann. Das Ingenieurbüro Planrat-Venne hat hierfür ein entsprechendes Konzept erarbeitet. Aufgrund der größer werdenden Freiflächen auf Friedhöfen können diese ökologisch aufgearbeitet und die Aufenthaltsqualität für Besucher*innen verbessert werden.
Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) begrüßt grundsätzlich das Vorhaben, die bezirklichen Friedhöfe aufzuwerten. Er teilt mit, dass entgegen der Angaben im Konzept in Richterich keine Fußgängerzone am Friedhof Richterich existiert und der Friedhof Richterich über drei Eingänge verfügt. Ein weiterer Eingang wie vorgeschlagen über die Sackgasse sei aus seiner Sicht nicht notwendig. Er äußert den Eindruck, dass Urnenrasenreihengräber seitens der Friedhofsverwaltung eher unerwünscht seien. Diese Bestattungsform sollte aus seiner Sicht jedoch unbedingt erhalten bleiben. Außerdem sollten keine gesunden, großen Bäume wegen der fehlenden Beheimatung gefällt bzw. ersetzt werden.
Herr Berg versichert, dass keine Flächen, die für Gräber benötigt werden, anderweitig genutzt werden. Grabarten, die eine hohe Nachfrage aufweisen, bleiben ebenfalls erhalten.
Frau Wolters ergänzt, dass bisher Baumneupflanzungen dort vorgenommen wurden, wo bisher keine Bäume vorhanden waren oder wo Bäume aus Gefährdungsgründen bereits im Vorhinein entfernt werden mussten. Auch zukünftig werden keine grundlosen Fällungen vorgenommen. Es sind auch zusätzliche, ergänzende Pflanzungen vorgesehen. Bei Neupflanzungen werden Baumarten gewählt, die den vorhandenen Baumbestand ergänzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | (wie Dokument) | 14,7 MB | |||
| 2 | (wie Dokument) | 4,6 MB | 
