02.07.2025 - 18 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Conradt moniert den Umfang der Vorlage.   

 

Frau Weitenberg merkt bezogen auf die sehr umfangreiche Vorlage an, man werde darüber nachdenken, wie künftig hier verfahren werde. Sie erläutert die Vorlage und geht auf den Inhalt des Abschlussberichts ein, der in

2 Bänden vorliegt.  Band I enthält u.a. das Management Briefing und Band 2 die Entwicklungsstrategie und die Handlungsempfehlungen.

 

Frau Penalosa dankt der Verwaltung für die sehr ausführliche Vorlage. Sie regt an, im Hinblick auf die Kosten und den Papiereinsatz, in solchen Fällen nur die Vorlagen zu versenden und bei sehr umfangreichen Anlagen darauf hinzuweisen, dass diese digital im Ratsinformationssystem eingesehen werden können.

 

Herr Klopstein kritisiert, dass man die Möglichkeiten, die das Sanierungsrecht im Bereich der östlichen

Innenstadt biete, nicht nutze, um mit allen rechtlichen Mitteln die Situation zu verbessern.

 

Herr Dr. Otten gibt zu bedenken, dass ein Teil der Mitglieder der Bezirksvertretung berufstätig sei und eine so umfangreiche Vorlage innerhalb von kurzer Zeit zu lesen, sei eine Sache, die überlaste. Dies habe hier aber nichts mit der Qualität der Arbeit der Verwaltung zu tun. Bezogen auf die Instagram-Umfrage merkt er an, es gebe keine Informationen, über welchen Zeitraum die Umfrage durchgeführt wurde. 

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und

der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement empiehlt sie dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,

 gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,

 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und

 das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage