02.07.2025 - 4 Schallschutz Driescher Hof;...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Dr. Kelterbaum berichtet, man habe sich zum Thema Schallschutz Driescher Hof mit der Autobahn GmbH

in Verbindung gesetzt. Der betroffene Abschnitt der Autobahn im Bereich Driescher Hof sei der Lärmsanierung zuzuordnen. Als erste Lärmsanierungsmaßnahme seien 2022 in diesem Bereich die Fahrbahnen mit

lärmreduzierendem Asphalt ausgestattet worden. Bezogen auf die Lärmschutzwand teilt er mit, es gebe keinen rechtlichen Anspruch hierauf. Die Autobahn GmbH habe aber signalisiert, dass zum Schutz der

Wohnbevölkerung als weitere Lärmsanierungsmaßnahme eine Lärmschutzwand im Bereich Driescher Hof

weiterverfolgt werde. Das Vorhaben sei auf die Projektliste der Autobahn GmbH aufgenommen worden.

Die Bearbeitung und Umsetzung der Maßnahme sei abhängig von den zur Verfügung stehenden

Haushaltsmitteln.

 

Für das Neubaugebiet Grauenhofer Weg sei der Bebauungsplan Nr. 1012 – Grauenhofer Weg / Stettiner Straße -aufgestellt worden. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens seien die Belange des Umweltschutzes, wozu auch der Lärmschutz gehöre, zu berücksichtigen. Somit sei es Aufgabe der Stadt, der die Bauleitplanung obliege, Lärmschutzmaßnahmen gegen den Autobahnlärm an den Gebäuden und für den Freiraum festzusetzen.

Hier könnten keine Ansprüche auf Lärmschutz gegenüber der Autobahn GmbH geltend gemacht werden.

 

Die Präsentation zum Thema ist in ALLRIS einsehbar.

 

Herr Klopstein merkt an, es wäre schön, wenn die Autobahn GmbH zum Schutz der Anwohner*innen,

die von dem Lärm der Autobahn betroffen seien, entsprechende Maßnahmen umsetzen würde.

 

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari dankt Herrn Dr. Kelterbaum für den Bericht.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen