30.01.2025 - 11 Förderprogramm Soziale Teilhabe und Arbeitsmark...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zu Beginn des Tagesordnungspunkts begrüßt der Vorsitzenden Frau Winkler, welche seitens des Fachbereichs Personal und Organisation für Rückfragen zur Verfügung steht.

 

Frau van der Meulen bedankt sich für das Engagement der Mitarbeitenden, welche sich für die Umsetzung der Maßnahmen nach dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – THCG) einsetzen. Sie habe jedoch Bedenken, wenn das Projekt nach fünf Jahren ende und stellt die Frage, wie es dann weitergehen werde. Ein Rückfall in den Leistungsbezug sollte verhindert werden und sie bitte darum, diesbezügliche Maßnahmen zu prüfen.

 

Daran anschließend erklärt Frau Brammertz, dass sie selbst lange Zeit im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen nach dem THCG als Vermittlerin seitens des Jobcenter tätig war. Auch sie habe stets versucht, Personen an die Stadt Aachen zu vermitteln. Grundsätzlich müsse die Stadt Aachen ihrer Meinung nach, ihr Verantwortungsbewusstsein denjenigen Personen gegenüber, die über das THCG bei der Stadt Aachen beschäftigt sind, steigern. Ferner erklärt sie, dass das Projekt nach dem THCG nicht nach fünf Jahren ende, vielmehr hätten lediglich die ersten Personen ihre fünfjährige Maßnahme nach dem THCG beendet. Grundsätzlich liefen die Maßnahmen nach dem THCG weiter. Darüber hinaus führt sie aus, dass die vermittelten Personen anfangs hoch motiviert seien, die Stadt Aachen ihren Erfahrungen zufolge sich jedoch teilweise quer stellen würde, beispielsweise, wenn es um die Zustimmung zu Fortbildungsmaßnahmen oder zum Erwerb von Fahrerlaubnissen gehe. Frau Brammertz weist darauf hin, dass den teilnehmenden Personen jeweils ein Qualifizierungsbudget von insgesamt 3.000 Euro zustünde, welches beim Jobcenter abgerufen werden könne. Sie frage sich, warum die Stadt Aachen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen wolle. Sie plädiere außerdem dafür, dass die sogenannten „Bürohelfer*innen“ für den Verwaltungslehrgang I angemeldet werden sollten. Sie wünsche sich, dass die Stadt Aachen gegenüber den nach dem THCG beschäftigten Personen mehr Empathie aufbringe. Ferner bedaure sie, dass die Zeiten, in denen die Personen z.B. als Verwaltungshelfer*innen beschäftigt seien, oftmals nicht als Berufserfahrung anerkannt werden würden. Sie wünsche sich eine höhere Nachhaltigkeit im Rahmen der Übernahmen.

 

Frau Braun erklärt, dass es erfreulich sei, wenn die Übergänge von nach dem THCG beschäftigten Personen in unbefristete Arbeitsverhältnisse gelinge. Insbesondere in Zeiten des Arbeitskräftemangels sei dies von besonderer Bedeutung. Sie hoffe, dass die Anzahl der Übernahmen in Zukunft weiter ansteigen werde.

 

Frau Winkler führt aus, dass die Übernahmen stets von den jeweiligen Fachbereichen geprüft werden würden, Übernahmen jedoch nicht unabhängig vom Stellenplan erfolgen könnten. Bedarfe zum Stellenplan würden von den jeweiligen Fachbereichen angemeldet. Zudem berichtet Frau Winkler von Einzelfällen erfolgreicher Stelleneinrichtungsverfahren, z. B. in Bezirksämtern, beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration sowie beim Immobilienmanagement. Sie betont, dass die Stadt Aachen ihrer Ansicht nach durchaus bemüht sei, entsprechende Übernahme zu erreichen. Für das Jahr 2025 seien ihres Wissens nach drei weitere Übernahmen eingeplant; Zwei weitere würden sich derzeit noch in der Prüfung befinden. Zur Ausschöpfung der individuellen Qualifizierungsbudgets könne sie keine Angaben machen, da insoweit die fachlichen Anleiter*innen in den jeweiligen Fachbereichen zuständig seien. Bezüglich der Teilnahme der nach dem THCG beschäftigten Personen am Verwaltungslehrgang I erklärt Frau Winkler, dass sich dies ihres Wissens besonders schwierig gestalte. Die Teilnahmegebühren dürften nach ihrem derzeitigen Kenntnisstand nicht durch das Qualifizierungsbudget gedeckt werden, sie wolle die Anregung jedoch zur Prüfung mitnehmen. Außerdem erklärt Frau Winkler, dass die Maßnahme nach dem THCG mindestens bis 2029 weiterlaufen solle. Danach beabsichtige der Gesetzgeber voraussichtlich, die Aufgaben nach dem THCG bei der Arbeitsagentur und dem Jobcenter fest zu installieren.

 

Frau van der Meulen bittet um gegenseitiges Verständnis zwischen den beschäftigten Personen, den fachlichen Anleiter*innen sowie dem Fachbereich Personal und Organisation.

 

Frau Brammertz greift den Punkt der Qualifizierung nochmals auf und teilt mit, dass sie zum Leiter des Studieninstituts Aachen, Herrn Ron-Roger Breuer, Kontakt aufgenommen habe. Dieser habe mitgeteilt, dass das Jobcenter grundsätzlich Verwaltungslehrgang-I-Kurse einkaufen könne. Bei einem Kurs von beispielsweise 20 Personen würden sich die Kosten auf ca. 985,00 Euro pro Person belaufen. Frau Brammertz äußert sich zuversichtlich, dass mit den nach dem THCG beteiligten Personen mindestens ein Kurs vollständig besetzt werden könne. Dennoch seien die Personen immer darauf angewiesen, dass die fachlichen Anleiter*innen die Notwendigkeit der Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme schriftlich bestätigen würden. Andernfalls könne das Qualifizierungsbudget nicht ausgeschöpft werden.

 

Frau Winkler sichert den Ausschussmitgliedern zu, dass sie die Anregungen aus dem Gremium zur weiteren Besprechung mitnehmen werde.

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