30.01.2025 - 9 Teilhabe an digitalen Angeboten ermöglichen – R...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns bedauert, dass die Mittel des „Fonds zur Förderung der Digitalisierung von Bedürftigen“ nicht für den gedachten Zweck hätten abfließen können. In Folge dessen stellt Herr Tillmanns einen Antrag auf Übertragung der Restmittel in Höhe von 88.000 Euro in das Jahr 2025. Gleichzeitig spricht er sich für eine Beauftragung der Verwaltung aus, die Förderrichtlinien zu überarbeite, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern.

 

Frau Koentges erklärt, dass das Projekt den Zeitgeist im Jahr der Einführung, somit im Jahr 2021, getroffen und für eine umfassendere und bessere Vernetzung der Menschen untereinander gesorgt habe. Offenbar seien jedoch die Menschen mittlerweile mit mobilen Endgeräten ausreichend versorgt. Stattdessen bestünden jetzt aber Folgeprobleme bei der alltäglichen Anwendung der mobilen Endgeräte, weshalb sie sich ebenfalls für eine Übertragung der Restmittel in das Jahr 2025 ausspreche. Frau Koentges schlägt vor, die verbleibenden Mittel zu verwenden, um ein neues Konzept für Beratungs-/Sprechstunden hinsichtlich des Umgangs mit den mobilen Endgeräten zu entwickeln, durchzuführen und zu evaluieren. Beispielsweise könne man entsprechende Beratungsangebote dezentral in den Begegnungsstätten anbieten.

 

Frau van der Meulen schließt sich ihren Vorredner*innen an und äußert ihr Bedauern über die beabsichtigte Verwendung der Restmittel durch die Verwaltung. Aus eigener Erfahrung im Rahmen von Forschungsarbeiten könne sie berichten, dass die betroffenen Menschen, insbesondere ältere Menschen, mehr denn je auf mobile Endgeräte angewiesen seien, sodass auch sie sich für eine Übertragung der Mittel für die Teilhabe an digitalen Angeboten ausspreche.

 

Auch Herr Szagunn weist darauf hin, dass das Thema der digitalen Teilhabe besondere Relevanz genieße. Insbesondere sei ein Defizit an (Weiter-)Bildungsmaßnahmen in diesem Gebiet zu verzeichnen. Er plädiere deshalb ebenfalls für die Einrichtung von Beratungsangeboten in Begegnungszentren. Grundsätzlich solle jedoch auch geprüft werden, ob diese Angebote gegebenenfalls in anderen Einrichtungen, wie „Repair Cafés“, Computerclubs o.Ä., zusätzlich angeboten werden könne, da hier unmittelbar auf Expert*innen zurückgegriffen werden könne.

 

Frau Henning bestätigt den aktuellen Bedarf aus Sicht des Senior*innenrats. Außerdem teilt sie mit, dass es oftmals an hinreichenden Informationen über solche Angebote fehle, weshalb sie darum bittet, etwaige Angebote in Zukunft noch besser zu bewerben.

 

Herr Frankenberger macht darauf aufmerksam, dass der Fonds dazu gedacht gewesen sei, den Berechtigtenkreis der Personen, welche die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht hätten bzw. Grundsicherung im Alter oder Wohngeld beziehen würden, mit Hardware auszustatten. Dieser Berechtigtenkreis wurde in den vergangenen Jahren von der Verwaltung mehrmals gezielt angeschrieben und auf das Angebot aufmerksam gemacht. Auf die Anschreiben habe die Verwaltung aber kaum Rückmeldungen erhalten. Seiner fachlichen Einschätzung nach bestehe der Bedarf heute eher in Form eines Schulungsbedarfs und nicht mehr hinsichtlich der Anschaffung der Hardware selbst. Schulungsmaßnahmen seien von Relevanz, da der Besitz eines mobilen Endgerätes nicht gleichzeitig den sicheren Umgang damit bedeute. In der heutigen Welt treffe man in nahezu allen Lebenslagen, z.B. auch im Rahmen von Behördengängen, auf diverse Onlineverfahren, welche nicht von jeder Person problemlos bedient werden könnten.

 

Frau Braun stellt fest, dass unter dem Titel der „digitalen Teilhabe“ auch eine Beratungssprechstunde gefasst werden könne. Insofern begrüße sie den Vorschlag einer Förderung von Beratungsangeboten. Sie regt zusätzlich an, die Möglichkeit der Schulung der Medienkompetenz von Schüler*innen zu betrachten und diese als eine weitere Zielgruppe hinzuzunehmen. Schüler*innen sollten insbesondere in Bezug auf den Umgang mit den zahlreichen Informationen im Internet – Stichwort: „Fake News“ - sensibilisiert werden.

 

Herr Schweden weist darauf hin, dass für Menschen mit Behinderungen in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Schulungen durchgeführt worden seien. Es bestehe jedoch der Bedarf einer permanenten Wiederholung und Unterstützung. Daher seien auch Menschen mit Behinderungen auf solche Schulungsmaßnahmen im besonderen Maße angewiesen. Barrieren müssten abgebaut und die Beratungen nachhaltig erfolgen, da auch der Staat an vielen Stellen die Nutzung digitaler Zugänge erwarte. Insofern bittet Herr Schweden, das Projekt eine Barrierestufe tiefer anzusetzen.

 

Im Anschluss an die Debatte formuliert Herr Tillmanns folgenden Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die übrigen Mittel in Höhe von 88.000 Euro in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und ein Angebot in den Begegnungszentren zur Schulung im Umgang mit mobilen Endgeräten zu schaffen und die Förderrichtlinien zu überarbeiten mit dem Ziel, Schulungen für einen größeren Personenkreis zu öffnen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Szagunn sowie von Frau van der Meulen stellt Herr Tillmanns nochmals heraus, dass der Beschlussvorschlag auf das Angebot von Schulungen abstelle und nicht auf die Beschaffung von Endgeräten.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die übrigen Finanzmittel in Höhe von 88.000 Euro in das Haushaltsjahr 2025 zu übertragen und ein neues Angebot in den Begegnungszentren zur Schulung von berechtigten Personen im Umgang mit mobilen Endgeräten zu schaffen sowie die Förderrichtlinien zu überarbeiten, mit dem Ziel, den berechtigten Personenkreis für die Teilnahme an Schulungen zu erweitern.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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