12.06.2025 - 5 Östliche Innenstadt: Abschlussbericht vorberei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 12.06.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Deumens stellt zu Beginn des Tagesordnungspunktes heraus, dass dieses äußerst komplexe Projekt sicher von allen Ausschussmitgliedern unterstützt werde. Mangels konkreter Rückfragen aus dem Gremium bittet Herr Deumens Frau Hens, Vertreterin des Fachbereichs Stadtentwicklung und Stadtplanung, den Abschlussbericht kurz zusammenzufassen.
Frau Hens erklärt, dass das Verfahren zur vorbereitende Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch in der östlichen Innenstadt in insgesamt drei Bänden festgehalten worden sei. Der erste Band „Analysebericht“ sei dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie bekanntermaßen bereits in seiner Sitzung am 25.04.2024 vorgelegt worden. Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht stelle den zweiten Band dar. Der dritte Band sei nicht-öffentlich, da dieser für das gesetzliche Verfahren notwendige, sensible Daten beinhalte.
Im Ergebnis stelle der Abschlussbericht heraus, dass die Stadt Aachen nicht vom Sanierungsrecht Gebrauch machen könne. Voraussetzung hierfür sei eine Sanierungssatzung. Es würden nun mildere Mittel angewandt. Überdies hätten die Eigentümer*innen der Objekte in der östlichen Innenstand überwiegend positiv auf das städtische Projekt reagiert. Teilweise wären bereits entsprechende Bauanträge eingereicht worden, so Frau Hens.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, der Integrationsrat, der Ausschuss für Schule und Weiterbildung, der Betriebsausschuss Kultur und Theater, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie, der Senior*innenrat, der Mobilitätsausschuss, der Betriebsausschuss Volkshochschule (VHS), der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, der Kinder- und Jugendausschuss, die Bezirksvertretung Mitte, der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung, der Planungsausschuss, der Sportausschuss und der Betriebsausschuss Gebäudemanagement nehmen die Ausführungen der Verwaltung, den Abschlussbericht und das Handlungsprogramm der vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach §141 BauGB mit den drei strategischen Fokusbereichen (A: Städtebauförderung, B: Handelsstandort und C: Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit) und der Priorisierung der Maßnahmen für die östliche Innenstadt abschließend zur Kenntnis. Die Ausschüsse – vorbehaltlich der nachfolgenden Beratung des Sportausschusses und des Betriebsausschusses Gebäudemanagement - empfehlen dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen,
• gemäß der Empfehlung des Abschlussberichts den Beschluss über ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) (u.a. für die Beantragung von Städtebaufördermitteln) vorzubereiten,
• ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) auf der Grundlage der neuen Städtebauförderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2023) im Fokusbereich A zu erarbeiten und
• das gesamte Handlungsprogramm für die östliche Innenstadt entsprechend der beschriebenen Prioritäten schrittweise umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
64,3 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
3,7 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
5,9 MB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
2,6 MB
|