12.06.2025 - 3 Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Jelich, Leiterin der Suchthilfe Aachen, referiert anhand einer Power-Point- Präsentation (Anlage 1 zu TOP 3 Ö) zum Thema Glücksspielsucht in Aachen. Hierbei geht sie insbesondere auf die Diagnosekriterien sowie auf die Epidemiologie von Glücksspielsucht ein. Ferner stellt Frau Jelich aktuelle Statistiken zur Glücksspielsucht in Aachen, den Glücksspielvertrag zur Regulierung des Glücksspielwesens in Deutschland sowie die Betreuungsangebote der Suchthilfe Aachen vor.

 

Herr Deumens bedankt sich bei Frau Jelich für den Vortrag. Dieser habe deutlich gezeigt, dass das Thema stärker in den Fokus gerückt werden sollte.

 

Frau van der Meulen erkundigt sich nach statistischen Zahlen zu den Kindern und Jugendlichen, welche von der Suchthilfe Aachen begleitet werden. Sie weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche bereits früh, z. B. bedingt durch Handyspiele, zur Spielsucht verleitet würden und diese Personengruppe somit stark gefährdet sei.

 

Herr Hansen bittet Frau Jelich, die (psychologischen) Hintergründe beziehungsweise die Motive näher zu erläutern, die Menschen zur Spielsucht verleiten könnten.

 

Herr Werny erkundigt sich ferner über mögliche Kooperationen der Suchthilfe Aachen mit stationären Anbietern zur Behandlung von Spielsucht.

 

Herr Zirbes bittet Frau Jelich um Auskunft, ob die Suchthilfe Aachen auch aktiv auf Schulen zugehe oder Schulen die Suchthilfe Aachen einladen würden. Ebenso erkundigt er sich, ob die Suchthilfe Aachen auch Beratungen an Grundschulen anbiete.

 

Frau Jelich erklärt, dass die Suchthilfe Aachen auf die Aachener Schulen zugehe, jedoch teilweise auch von Schulen aktiv eingeladen werde. Derzeit sei der Personalstand der Suchthilfe Aachen jedoch auf vier Personen begrenzt. Deshalb setze die Suchthilfe Aachen insbesondere auf ein Multiplikator*innenprinzip. Hierbei würden in Verantwortung befindliche Personen, z. B. an Schulen, sensibilisiert und mit dem notwendigen Wissen zum Thema Sucht und Umgang mit Sucht ausgestattet, um dieses an die Schüler*innen weiterzugeben. Die Vertreter*innen der Suchthilfe Aachen würden vor Ort dann lediglich konkrete Fachfragen beantworten und bei der Weitervermittlung an Selbsthilfegruppen aktiv unterstützen. Frau Jelich erklärt auch, dass für die Ausschusssitzung keine konkreten Statistiken zur Spielsucht von Jugendlichen aufgrund des Mediennutzungsverhaltens vorbereitet worden seien. Dennoch komme es oft vor, dass Kinder von suchtbelasteten Eltern bereits ein ähnliches Suchtverhalten im frühen Kindes- beziehungsweise Jugendalter zeigen würden.

Vielfach kämen die von Spielsucht betroffenen Personen jedoch erst auf die Beratungsstelle der Suchthilfe Aachen zu, wenn es für die Vermeidung einer Suchterkrankung bereits zu spät sei.

Bezugnehmend auf die Frage zu den (psychologischen) Hintergründen und Motiven für Spielsucht erläutert Frau Jelich, dass es nicht einen einzelnen Grund gäbe. Zumeist begründe sich die Sucht jedoch auf finanziellen oder familiären Problemen. Mit dem Spielverhalten werde oftmals auch Einsamkeit kompensiert oder eine Art Verdrängung von Problemen angestrebt.

Die Suchthilfe Aachen unterhalte Kontakt zu stationären Pflegeeinrichtungen zur Behandlung von Spielsucht.

 

Frau Braun bedankt sich bei Frau Jelich für den Vortag und drückt ihre Besorgnis über die Risiken des Online-Glücksspiels aus. Sie erkundigt sich, ob der Zugang zu Online-Glücksspielen in den verschiedenen Bundesländern kontrolliert werde. Zudem bittet sie um Auskunft, ob Sportwetten rechtlich anders bewertet werden würden als Online-Glücksspiele.

 

Frau van der Meulen erkundigt sich nach der Dauer der durchschnittlichen Wartezeiten auf therapeutische Angebote.

 

Herr Hansen erklärt, dass die heutige Gesellschaft stark auf Wettbewerb ausgelegt sei, wodurch das Risiko der Glücksspielsucht seiner Auffassung nach ansteige. Gleichzeitig bittet er um Auskunft, inwiefern die therapeutischen Angebote ergänzt werden könnten, z. B. durch die Ermöglichung von Erfolgserlebnissen im Sport.

 

Frau Jelich bedauert, dass der Zugang zu Online-Glücksspielen in den verschiedenen Bundesländern nicht näher überprüft werde. Sportwetten und Online-Glücksspiel fallen grundsätzlich unter die gleichen Regelungen des Glücksspielvertrags. Zur Regulierung von Sportwetten gebe es jedoch bestimmte Werbeeinschränkungen. Sportwetten würden zudem derzeit den größten Faktor im Bereich Spielsucht darstellen.

Im ambulanten Bereich biete die Aachener Suchthilfe zwei Mal wöchentlich offene Sprechstunden an, in denen jede*r Betroffene die Möglichkeit habe, ein direktes Einzelgespräch zu führen, ggf. auch mit anschließend zeitnaher Aufnahme in eine entsprechende Gruppe. Ein Anschlussgespräch könne ansonsten in der Regel innerhalb von zwei Monaten vergeben werden. Sie stimme Herrn Hansen zu, dass das Bemühen um alternative Erfolgserlebnisse therapeutisch hilfreich sein könne und dass Sport eine Möglichkeit dazu sei.

 

Herr Deumens bedankt sich bei Frau Jelich für die Beantwortung der Fragen und schließt die Diskussion.

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Anlagen zur Vorlage

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